Berechnungszeitraum

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Hasejunge
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Berechnungszeitraum

#1

Beitrag von Hasejunge »

Hallo,
nach meiner Entlassung war ich 12 Monate in einer Transfergesellschaft und danach 18 Monate krank.
Bei der Berechnung ( 2Jahre rückwirkend) meines Arbeitslosengeldes wird die Zeit der Krankheit mitgerechnet.
Ist das so ok ?

Gruß
Hasejunge
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Koelsch
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Beiträge: 89396
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Re: Berechnungszeitraum

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Das heißt 1 1/2 Jahre gab's Krankengeld, aber in den 2 Jahren vor der jetzigen Antragstellung wurden trotzdem noch 150 Tage gearbeitet. Dann erfolgt die Berechnung des ALG I meines Wissens auf Basis des Gehalts in diesen 150 Tagen also dem "Transfergehalt".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Berechnungszeitraum

#3

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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