Berechnung Anwartschaftzeit

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Koelsch
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Berechnung Anwartschaftzeit

#1

Beitrag von Koelsch »

Dürfte auch hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 56#p428156 von Interesse sein

@topas wies mich auf eine "kleine" Änderung in des GA der BA zu § 142 SGB III hin

Dort steht in Abs. 1 sehr klar und deutlich:
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Unsere geliebte BA interpretiert das aber neuerdings abweichend vom Gesetzestext :kotz:
Heißt z.B. längerer Krankengeldbezug zählt nicht mehr bei der Anwartschaftszeit (meint die BA)
GA 07/2016, Randnummer 142.1
4. Beschäftigungszeiten, für die kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, dienen ab
dem zweiten Monat nicht mehr zur Erfüllung der Anwartschaftszeit (§ 7 Abs. 3
SGB IV).
Detaillierter dazu:
http://der-privatier.com/kap-9-13-2-arb ... eln-forts/
http://www.fachanwaeltinnen.de/minfo/So ... ellung.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Berechnung Anwartschaftzeit

#2

Beitrag von kleinchaos »

Krankengeld jedoch ist eine Lohnersatzleistung. Sollte also weiter als Anwartschaftszeit berücksichtigt werden, nochzumal davon ja auch Beiträge an die ALV fällig werden und an die RV
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Koelsch
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Re: Berechnung Anwartschaftzeit

#3

Beitrag von Koelsch »

Ne, eben nicht. Deswegen verweisen die Dreckels ja auf § 7 Abs. 3 SGB IV
Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. 2Eine Beschäftigung gilt auch als fortbestehend, wenn Arbeitsentgelt aus einem der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben bezogen wird. 3Satz 1 gilt nicht, wenn Krankengeld, Krankentagegeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld oder Mutterschaftsgeld oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen oder Wehrdienst oder Zivildienst geleistet wird.
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topas
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Re: Berechnung Anwartschaftzeit

#4

Beitrag von topas »

venceremos
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