Bewerbungstraining - Maßnahme

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Koelsch
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#26

Beitrag von Koelsch »

Aber auch da muss erst mal der Bescheid da sein. Sie hat ja jetzt schon mal 'nen Barscheck mitbekommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#27

Beitrag von Günter »

Aber nicht die volle Summe.
Meine frage dann warum mir denn der Teil des "unstrittigen Geldes" nicht ausgezahlt wurde, ähm ja.
Das dauerte dann ziemlich lange und es gab dann einen personalisierten Barscheck.
Was ist unstrittig und was strittig?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
topas
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#28

Beitrag von topas »

also in der Anhörung steht eventuelle Sperrzeit vom 21.3 bis 10.4. Brief ist auf den 21.3 datiert, Eingang 24.3

Höhe meines ALG ist ca. 1300€, Barscheck war 4xx,00€.

Ich habe gesagt das die Zeit davor ja wohl "unstrittig" ist ? und ich auf Auszahlung dieser bestehe.

Ich vermute, das es keine Sperrzeit geben wird, sonst hätte ich den Bescheid schon.
venceremos
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#29

Beitrag von topas »

So pünktlich zu Ostern ist der Änderungsbescheid da. Sperrzeit wegen Abbruch bei Maßnahme §159 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB III.
vom 7.3 bis 27.3. Wie soll ich weiter vorgehen ?
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Koelsch
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#30

Beitrag von Koelsch »

Hattest Du nicht recht detailliert begründet, warum Du den "Vertrag" nicht unterschrieben hast?

Wenn ja, stell das doch mal hier ein, damit alle einen richtigen Eindruck bekommen. Ansonsten natürlich Widerspruch. Ob Eilantrag möglich oder sinnvoll ist, kannst nur Du beim Blick auf den Geldbeutel entscheiden.
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#31

Beitrag von topas »

Antwort Anhörung war:

entsprechend der Verpflichtung aus der Eingliederungsvereinbarung (02.2017) nahm ich am 06.03.2017 an der Maßnahme BBZ Altenkirchen GmbH & Co. KG, Stadt teil. Ich war an diesem Tag in der Zeit von 9:45 Uhr bis 16:00 Uhr anwesend und nahm aktiv am Unterricht teil.

Jedoch wurde mir als juristischem Laien keine angemessene Zeit zur Prüfung des komplizierten Vertragswerks eingeräumt.

Die Begründung der BBZ Altenkirchen GmbH & Co. KG, lege ich Ihnen in Kopie anbei.
Ich bin somit meinen Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung (vom 02.2017) im vollem Umfang nachgekommen.

Eine Weigerung meinerseits hat nie stattgefunden. Meine Bekundung weiter an dem Training teilnehmen zu wollen wurde mir jedoch versagt.

Mein Fahrtkostenantrag zur BBZ Altenkirchen GmbH & Co. KG, wurde Ihrerseits noch nicht bearbeitet.

Auch mein Brief vom 2017 wurde nur teilweise beantwortet, ich bitte um Erledigung Ihrerseits
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#32

Beitrag von topas »

Im Brief vom Maßnahme Träger steht:
Hiermit bestätigen wir, dass der Mensch , geb. am xxxx
heute am 06.03.2017 bei uns in der Maßnahme LAV in Stadt erschienen ist allerdings
die Eintrittsunterlagen nicht unterschrieben hat. Daher kann die Aufnahme in der
Maßnahme nicht erfolgen
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Koelsch
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#33

Beitrag von Koelsch »

Da denke ich, das reicht bereits für einen Widerspruch - Du warst da, hast angeboten weiter teilzunehmen Dir aber Zeit für die Prüfung der "Vertragswerke" ausbedungen. Daraus konstruiert BA eine Weigerung teilzunehmen.
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#34

Beitrag von topas »

Ich denke bei einer Zuweisung als VA bedarf es keiner Unterschrift oder habe ich das falsch verstanden ?
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Koelsch
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#35

Beitrag von Koelsch »

So isses, und Du hast ja ausdrücklich angeboten, dort weiter teilzunehmen.

Trotzdem für den Widerspruch - man gab Dir keine Zeit zur Vertragsprüfung, wollte Dir also eine Unterschrift aufzwingen. Nicht anführen, ich wurde doch zugewiesen, brauchte also gar nicht zu unterschreiben. Damit verlegst Du die Problematik auf eine rechtliche Frage, so aber ist das Problem ein eindeutiges Fehlverhalten des Maßnahmeträgers. Du hast alles richtig gemacht, der hat widerrechtlich "gedrückt".
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#36

Beitrag von topas »

so habe mich mal probiert, bitte um verbesserungsvorschläge
widerspruch_forum_maßnahme.rtf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#37

Beitrag von Günter »

Ich bin zwar altersgemäß ein fauler Sack Mensch, trotzdem würde ich da ein klein wenig mehr schreiben.

Etwa so.

Nach(Wegen, Durch oder Aufgrund ) Ihrer Zuweisung zur Maßnahme, erschien ich am x.x 2017 beim Maßnahmeträger BBZ Altenkirchen GmbH in Stadt. Dort wurde mir ein Vertrag mit dem Träger zur Unterschrift vorgelegt. Ich bat um die Gelegenheit, diesen Vertrag zur Prüfung vor der Unterschrift mit nach Hause zu nehmen und diesen Vertrag dann unterschrieben wieder mit zu bringen. Kein mündiger, erwachsener Bürger kann gezwungen werden einen Vertrag ungeprüft zu unterschreiben, zumal nicht mit einem fremden Partner zu dem keinerlei Rechtsbeziehung besteht. Ich habe mich der BA gegenüber verpflichtet an dieser Maßnahme teilzunehmen, daraus kann aber kein Vertragsverhältnis mit einem Dritten entstehen.

Man hat mir dieses Prüfungsrecht verweigert, den Vertrag abgenommen und trotz meiner mehrfach geäußerten Bereitschaft an der Maßnahme teilzunehmen, wurde mir dieses Recht verweigert.

Außerdem wurde nur nur ein Exemplar dieses Vertrags, der mangels Verhandlungsmöglichkeit auch kein Vertrag gem. der gesetzlichen Definition eines Vertrags ist, sondern ein Diktat darstellt, zur Unterschrift vorgelegt.

Die erteilte Sperre ist deshalb gesetzwidrig und sofort aufzuheben.

Ich behalte mir außerdem vor, da ich durch ihren Vertragspartner gehindert wurde mein Recht auf Weiterbildung durch diese Maßnahme auszuüben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Begründung diese Maßnahme sollte mein Vermittlungsfähigkeit verbessern, das wurde durch ihren Vertragspartner vereitelt. Daher steht mir als Schadensersatz mein Tarifgehalt für die Zeit zwischen dem voraussichtlichen Ende der ersten maßnahme und dem Ende der mir zustehenden Ersatzmaßnahme zu.
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marsupilami
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#38

Beitrag von marsupilami »

"bezüglich" bitte ersatzlos aus dem Wortschatz streichen.
Das ist altes Kanzlei-Deutsch aus dem 19. Jahrhundert.

Mein Formulierungsvorschlag:
SgDuH,
aufgrund Ihrer Zuweisung zur Maßnahme [Name der Maßnahme einsetzen], erschien ich pünktlich beim Maßnahmeträger BBZ Altenkirchen GmbH in [Ort eintragen].
Dort wurden mir ein sog. Maßnahmevertrag in nur einfacher Ausfertigung zur sofortigen Unterzeichnung vorgelegt. Zur genaueren Prüfung der Vertragsinhalte wurde keinerlei Frist gewährt.
Ich bestand auf einer 2-fachen Ausfertigung und ausreichender Frist zur Prüfung der Vertragsinhalte.
Daraufhin wurde mir die weitere Teilnahme an der Maßnahme untersagt, trotz meines Angebotes, weiter an der Maßnahme teilzunehmen.

Ich halte die Vorgehensweise des Maßnahmeträgers zur Vertragszeichnung
  • nur 1-fache Ausfertigung
  • Sofortige Zeichnung ohne Zeit zur Prüfung der Vertragsinhalte
nicht nur für ungewöhnlich für eine Vertragsschließung sondern auch für rechtlich nicht haltbar; wenn nicht gar für eine (strafbewehrte) Nötigung.
Nachtrag.
Günter war schneller und seine Formulierung ist besser / gründlicher.
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Koelsch
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#39

Beitrag von Koelsch »

Marsu's Version ist gut, aber in dem Fall tendiere ich auch zur ausführlicheren "Günter-Variante".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#40

Beitrag von Günter »

marsus Nötigung würde ich aber noch einfügen, die Idee gefällt mir.
Ich halte die Vorgehensweise des Maßnahmeträgers zur Vertragszeichnung
nur 1-fache Ausfertigung
Sofortige Zeichnung ohne Zeit zur Prüfung der Vertragsinhalte
nicht nur für ungewöhnlich für eine Vertragsschließung sondern auch für rechtlich nicht haltbar; wenn nicht gar für eine (strafbewehrte) Nötigung.

Ich werde gegebenenfalls entsprechende Strafanzeige gegen den Maßnahmenträger vertreten durch seinen Gescfäftsführer stellen.
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Koelsch
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#41

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: - die Drohung mit Strafanzeige würde ich aber rauslassen. Reicht wenn man sagt (wenn nicht gar eine strafbewehrte Nötigung)
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marsupilami
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#42

Beitrag von marsupilami »

Evtl. noch umformulieren aus Günter's Vorschlag:

"Ich habe mich der BA gegenüber verpflichtet an dieser Maßnahme teilzunehmen, daraus kann aber kein Vertragsverhältnis mit einem Dritten erzwungen werden."
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topas
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#43

Beitrag von topas »

Zitat Anfang:

Eintritt einer Sperrzeit vom x März 2017 bis x März 2017


Sehr geehrter Herr Widerstand,

in dem oben aufgeführten Zeitraum ist eine Sperrzeit eingetreten. Während dieser Zeit ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeid.
Sie haben am x März 2017 die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Eingliederung abgebrochen, obwohl Ihnen die Teilnahme an der Maßnahme zuzumuten war.

Sie haben keinen wichtigen Grund für Ihr Verhalten mitgeteilt.

Die Sperrzeit dauert 3 Wochen, weil es sich um das erste versicherungswidrige Verhalten handelt (§ 159 Abs. 4 Nr. 1 SGB III). Sie handeln versicherungswidrig, wenn Sie eine Arbeit oder eine berufliche Eingliederungsmaßnahme ablehnen oder eine berufliche Eingliederungsmaßnahme abbrechen. Die Sperrzeit mindert Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld um 21 Tage.
Die Entscheidung beruht auf §§ 159, 148 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Sie erhalten Arbeitslosengeld erst nach Ablauf der Sperrzeit. Hierzu nehme ich Bezug auf den Bewilligungsbescheid, der Ihnen gesondert übersandt wird.

Danach noch 2 Seiten mit Gesetzestexten.

Zitat ende.

Punkt 1 den Änderungs-bewillungsbescheid habe ich schon vorher bekommen. (12. April)
Danke nochmal für Eure gute Hilfe. Ihr habt mir den Tag gerettet.
Widerspruch wurde per Einwurf-einschreiben versendet.

Punkt 2 ist die Behauptung Zitat Sie erhalten Arbeitslosengeld erst nach Ablauf der Sperrzeit ist glatt ……….. Habe am 4.4.17 in der Hotline angerufen, was los sei und wo mein Geld bleibt wurde natürlich auflegt (Name der Dame ist bekannt, Telefonprotokoll habe ich auch). Erst ich dann am 12.4.17 persönlich vor Ort war hat man mir nach langen hin und her widerwillig einen Barscheck gegeben. Natürlich hat man versucht mich zu vertrösten und wegzuschicken. Fahrtkosten Antrag habe ich selbstverständlich auch gestellt. Formular wurde mir mitgegeben.

Kollege hier aus dem Forum meint ich soll noch eine Ergänzung zum Widerspruch schreiben, was meint Ihr und wie soll ich es schreiben, mit der bitte um Unterstützung.
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#44

Beitrag von Koelsch »

Also hast Du jetzt den eigentlichen Sperrbescheid bekommen. Gegen den hattest Du noch keinen Widerspruch eingelegt?

Dann nur kurz schreiben:

Widerspruch vom .......
Ich erweitere den Widerspruch auf den jetzt zugegangenen Sperrbescheid vom ....

Mehr braucht's da nicht.
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topas
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#45

Beitrag von topas »

Danke euch schreiben geht heute raus.

Es geht nun lustig weiter, mein ALG1 Anspruch ist mittlerweile erschöpft Bescheid liegt mir vor.

Nun habe ich eine Einladung:

Sehr geehrter Herr Widerstand,
zur Unterstützung Ihrer Bewerbungsaktivitäten um eine neue Arbeitsstelle laden wir Sie zu einer
Informationsveranstaltung in die Agentur für Arbeit in Stadt ein. Für das anschließende
Einzelgespräch bei der Arbeitsvermittlung bringen Sie bitte Nachweise (z.B. Kopien
Bewerbungsanschreiben, Absage Arbeitgeber etc.) Ihrer bisherigen Eigenbemühungen mit.
Ihre Termindaten:
Datum: Mai 2017
Uhrzeit: um 09:00 Uhr
Ort:

Raum:
Dies ist eine Einladung nach § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit
§ 38 Abs. 3 SGB III.
Beachten Sie bitte unbedingt auch die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren
Hinweise.
Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden. Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit. Bitte bringen Sie auch Ihren
Personalausweis oder Reisepass mit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Agentur für Arbeit


Der Aufforderung auf Blatt 1 vom 04.2017 zur persönlichen Meldung am 05.2017 werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen:
(Zutreffendes bitte ankreuzen, ausfüllen und Blatt - mit ggf. notwendigen Nachweisen - zurückschicken. Vielen Dank.)
Ich nehme eine Tätigkeit (Arbeit, selbständige Tätigkeit, mithelfender Familienangehöriger)

Was ist davon zu halten ? Soll ich dahin ? Was meint Ihr ?
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#46

Beitrag von schimmy »

Zu dem Termin wirst du wohl müssen, außer du möchtest eine Sperre deines Arbeitslosengeldes riskieren.
Olivia
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Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#47

Beitrag von Olivia »

Wurde denn schon offiziell ins ALG II übergeleitet? Dann müsste der Termin eigentlich im Jobcenter sein und nicht in der Agentur für Arbeit. Im SGB II gelten strengere Zumutbarkeitsregeln.
topas
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#48

Beitrag von topas »

nee kein ALG2 bin krank geschrieben zur Zeit, was wollen die den Sperren ? Ich hab ja eh keinen Anspruch mehr ?
Ich verstehe halt nicht, was die noch von mir wollen ?
venceremos
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marsupilami
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#49

Beitrag von marsupilami »

Wie lange geht die Krankmeldung?

Solange der Vorladungs-Termin innerhalb ALG-I-Bezug liegt und außerhalb der Krankmeldung, ist dem Folge zu leisten.

Selbst wenn nicht, würde ich persönlich den Termin wahrnehmen, mir aber auf der Einladung die Teilnahme bzw. Wahrnehmung des Termins bestätigen lassen.


Wenn zu dem Vorladungstermin immer noch krank bzw. Krankmeldung, dann entsprechend auf Krankmeldung hinweisen bzw. neue besorgen, vorlegen und den Termin mit Hilfe des Formblattes absagen, weil eben krank.
Signatur?
Muss das sein?
topas
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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

#50

Beitrag von topas »

Hallo marsu, Termin ist "ausserhalb" Alg1 Bezug. Bzw. ist mein Anspruch laut Bescheid erschöpft. VG
venceremos
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