Seite 4 von 7

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Mi 24. Mai 2017, 21:39
von Koelsch
Steht doch alles da - nennt sich Rechtsbehelfsbelehrung

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Mi 24. Mai 2017, 22:02
von schimmy
Klage durchziehen und gut ist.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Mi 24. Mai 2017, 22:46
von Günter
Klage, warum fragst du?

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Mi 24. Mai 2017, 23:50
von tigerlaw
Ich denke auch, dass topas da klagen sollte. Und auch wenn das ALG-I für drei Wochen (= Sperrfrist) weniger als 750 € betragen sollte, dürfte das SG die Berufung zulassen, wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache.

:tiger:

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 09:22
von marsupilami
Wenn geklagt wird, drück' ich die Däumkens. :Daumen:

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 09:56
von Günter
Ich denke die Klagebegründung sollte ganz einfach erfolgen


Es wird beantragt den Bescheid vom ..... und den Widerspruchsbescheid vom .... über eine Sperrfrist des ALG I aufzuheben.

Begründung die Beklagte verlangte die Teilnahme an der Maßnahme ..... , dazu war der Kläger bereit und meldete sich am ... bei .....

Er wurde aufgefordert einen Vertrag unbekannten Inhalts zu unterzeichnen, darauf hin verlangte der Kläger den Vertrag zur Prüfung mitzunehmen und wollte den Vertrag am nächsten Tag unterzeichnet mitbringen.

Dieses Recht wurde ihm verweigert, ihm wurde der Vertrag abgenommen und vom Träger die Teilnahme an der Maßnahme untersagt.

Das ist ein klarer Verstoß gegen das Recht eines mündigen Bürgers Verträge, die er eingehen soll zu prüfen. Außerdem wurde ihm vorher nicht mitgeteilt, dass eine Prüfung eines Vertrags vor Unterschrift zum Ausschluss von der Maßnahme und zu einer Geldstrafe in Form einer Sperre seine Versicherungsleistung führt.

Damit ist der Willkür Tor und Tür geöffnet, denn der Bürger wird gezwungen ungeprüft alles zu akzeptieren und zu unterschreiben.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 10:16
von Olivia
Folgendes: Wenn der Massnahmeträger da einen Aktenvermerk vorzeigt, dann könnte dem unter Umständen mehr geglaubt werden als einer Behauptung eines eLB, da es sich ja bei ersterem um eine Institution handelt.

Ob das dann wie am Kriminalgericht abläuft? Der Massnahmeträger wird vorgeladen, vereidigt und eine Aussage machen müssen. Die Akten werden als Beweismittel gewürdigt. Eventuell muss der Widerspruchsführer Zeugen benennen, die wiederum sein Verhalten beglaubigen.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 21:53
von Koelsch
Anhängend die Einverständniserklärung die topas u.a. sofort unterschreiben sollte
topas Einverständniserklärung.pdf

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 22:10
von schimmy
Mal ehrlich gesagt, sowas unterschreibt man nicht.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 22:17
von Günter
Ich hätte das auch nicht unterschreiben.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 23:44
von kleinchaos
krass

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 00:23
von Olivia
krass

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 09:22
von marsupilami
Warum muss jetzt gerade an Orwell und Stasi denken?

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 09:30
von kleinchaos
Hatte neulich einen diplomierten Poloitikologen, der sollte für 6 Monate ins Bewerbungstraining

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 10:16
von Günter
Ich würde reinschreiben

In der Anlage wird die strittige Einverständniserklärung als Beweis beigefügt.

Unter anderen wird von der Klägerin eine Zustimmung verlangt, dem Maßnahmenträger das Recht zu gewähren mit den Daten des Klägers hausieren zu gehen. Die Klägerin ist nicht entmündigt, sie entscheidet selber bei wem sie sich in welcher Form bewirbt. Richtig wäre, dass der Maßnahmenträger der Klägerin geeignete Arbeitgeber vorschlägt und die Klägerin nach Prüfung der Angebote passende Bewerbungen herausschickt.

Bei Arbeitsaufnahme - auch bei selbst gesuchten Arbeitgebern - sollen ominöse Beschäftigungsnachweise an den Träger gesandt werden.

Arbeitsverträge mit sensiblen Daten des Arbeitgebers sollen unter Bruch der einschl. Datenschutzgesetze an Dritte weitergegeben werden.

All das steht im Widerspruch zum Recht und der Verpflichtung des Bürgers Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten.

Die Klägerin wird eine Kopie dieser Einverständniserklärung dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Datenschutzbeauftragten zur Stellungnahme übersenden und dafür sorgen, dass diese Erklärung von sogenannten Bildungsträgern nicht mehr verwendet werden darf.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 13:53
von Pegasus
Alter Schwede...... bin froh das ich EM-Rente habe. Das wird ja immer schlimmer.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 13:59
von Günter
Ich würde da voll gegen halten. Solche Dreckereien dürfen nicht mehr verwendet werden.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 14:45
von topas
Das schlimme für mich war, das die Leute das dort alle unterschrieben haben, obwohl ich laut in dem Raum sagte das ich da bedenken habe und nochmal eine Nacht darüber schlafen möchte.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 15:11
von Koelsch
Sodele, ein erster Entwurf mit der Bitte zu meckern.
2017_26_05_Klageentwurf_ano.doc

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 15:31
von Günter
Gefällt mir gut, aber ich würde noch einen Punkt hinzufügen.

Der Maßnahmenträger verlangt eine Kopie des Arbeitsvertrags, damit sind auch die Geschäftsgeheimnisse Dritter betroffen und das verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Außerdem kann die Weitergabe eines Arbeitsvertrags an Dritte ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu einer fristlosen Kündigung und gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen.

Damit ist die verlangte Unterschrift unter die Einverständniserklärung gesetzwidrig.

All das dürfte auch der Rechtsabteilung der BA bekannt sein.

Die Klägerin wird diese Erklärung dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Datenschutzbeauftragten der BA zur Stellungnahme zusenden.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 15:42
von Koelsch
Jep, baue ich noch ein

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 15:48
von Günter
Die Frage, ob man einem Dritten (Maßnahmenträger) das Recht einräumen muss, mit den Bewerbungsunterlagen hausieren zu gehen sollte vielleicht auch noch in den Raum gestellt werden.

Denn die Rechtssprechung sagt doch bei VVs der Arbeitnehmer hat das Recht und die Pflicht zu prüfen, ob Gehalt, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen und Art des Arbeitsplatzes passen (Reihenfolge stellt keine Wertung dar). das schließt aber aus, dass der Träger Bewerbungen mit den Daten des Deliquenten ohne Rücksprache und Einwilligung verschickt.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 16:11
von Koelsch
Ich will den Schwerpunkt hier nicht auf den Inhalt der Einverständniserklärung lenken:
@topas hat gesagt: OK, guck ich mir an und dann unterschreib ich, wenn der Inhalt ok ist
BA sagt, nöö Du hast Dich geweigert zu unterschreiben und Dich geweigert, Dich vermitteln zu lassen, damit hast Du die Maßnahme abgebrochen daher Sperre.

Der fragwürdige Inhalt der Einverständniserklärung dient nur zur Klarstelleung @topas hatte reichliche Gründe, da erst mal genau gucken zu wollen. Entscheidend für die Frage Sperrzeit ja/nein ist aber erst mal: Hat @topas sich geweigert an der Maßnahme teilzunehmen ja/nein.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 17:50
von marsupilami
Ich hab drin rumgepfuscht.
2017_26_05_Klageentwurf_ano V_m.doc

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 18:06
von Koelsch
:Daumenhoch: :Daumenhoch: Merci, bringt noch ein kleines bißchen mehr "Würze" rein.