Eingliederungsvereinbarung bekommen

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Eingliederungsvereinbarung bekommen

#1

Beitrag von 7up »

Ich habe bei der Agentur für Arbeit am Dienstag eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen und wollte mal fragen, ob die so korrekt ist und ob man da jetzt noch Widerspruch einlegen kann, falls was nicht stimmt. Wie soll ich das denn machen; wenn ich nächsten Monat wieder eingeladen werde und keine Bewerbung als Pförtner vorlegen kann? :1:
Ich bin nach 78 Wochen im Dezember 2016 von meiner Krankenkasse ausgesteuert worden und bin nun leider im AlgI gelandet, obwohl ich immer noch krank bin. Ich will auf jeden Fall wieder arbeiten gehen; wenn ich wieder gesund bin. Leider habe ich daraufhin, auf diese Vorladung zur AfA, am Mittwoch einen Zusammenbruch meiner Gesundheit erlitten, sodass ich eigentlich ins Krankenhaus müsste. Mein Arbeitgeber hatte mich auch entlassen, nachdem er mitgekriegt hatte, dass ich im Juni 2015 schwer krank geworden bin. Und wer das kennt, dass man so ohne weiteres keine Arbeit bekommt, weil man nicht genommen wird oder an die begehrten Stellen nicht rankommt, der wird sicherlich wissen, dass es schwer für mich werden wird, wieder einen Job zu finden, so sehr ich auch will. :heul:
http://abload.de/img/img_0002mcsoy.jpg
http://abload.de/img/img_0003w3smr.jpg
Zuletzt geändert von 7up am Fr 3. Mär 2017, 09:48, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#2

Beitrag von Günter »

Das wichtigste ist, erst mal in Ruhe gesund werden. Also Ab zum Doc und die Einweisung ins Krankenhaus. Die Krankschreibung und die Mitteilung bin auf unbestimmte Zeit im Krankenhaus sofort an die BA schicken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#3

Beitrag von 7up »

--edit-- Ich habe die Eingliederungsvereinbarung noch als Bilddatei hochgeladen.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#4

Beitrag von Günter »

Mach doch einfach mal folgendes, Such dir die Anschriften von Behörden und großen Firmen deiner Umgebung raus und dann schickst du eine Standartbewerbung ab.

Ich bewerbe mich bei Ihnen als Pförtner.

Ich würde mich über die Gelegenheit eines persönlichen Bewerbungsgespräches sehr freuen,


;it freundlichen Grüßen


Anlagen: Lebenslauf


Lies hier http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=19068 bitte wie der Lebenslauf gestaltet werden sollte.


Während deiner Erkrankung kannst du keine Bewerbung abschicken, da du nicht weißt wann und ob du die Stelle antreten kannst.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#5

Beitrag von 7up »

--edit-- Nachtrag zu meinem oben Geschriebenen.

Die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass der medizinische Dienst der AfA im November 2016 (Zu dem Zeitpunkt habe ich grad mal angefangen, einen AlgI-Antrag zu stellen.) entschieden hätte, dass ich nicht arbeitsfähig wäre oder so ähnlich. Deswegen müsste ich mich jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. (ICh verstehe zwar die LOgik und die Zusammenhänge nicht ganz, aber was solls, das soll wahrscheinlich so sein) Mir wurde jedenfalls dauernd mitgeteilt, dass bis zur Klärung des med. Dienstes, ob ich arbeitsfähig bin oder nicht, auch kein AlgI bekommen würde. Daraufhin habe ich im Dezember 2016 mehrmals bei der AfA nachgefragt und war auch bei mehreren Stellen persönlich, um einen Vorgesetzten zu sprechen. Ich habe bis heute kein Schreiben über diese Entscheidung des med. Dienstes bekommen. Das wurde anscheinend alles einfach so hinter meinem Rücken gemacht. Ich hätte aber gerne was Schriftliches darüber, damit ich weiß, worauf ich mich beziehe. Wie krieg ich denn das?
Bei der AfA das geht mir alles zu schnell irgendwie. Da wird alles nur mündlich gemacht und ich hätte irgendwann mal was gesagt und für irgendwas mündlich zugestimmt und irgendwas wäre einfach entschieden worden, worüber ich aber gar nichts weiß. Wie kriegt man das denn langsamer und schriftlicher bei denen?
Wenn ich mich nicht zur Verfügung stelle, bekomme ich kein AlgI mehr. Das ist doch die reinste Erpressung. Warum wird hinter meinem Rücken einfach ein Profil von mir angelegt, für irgendwelche, mir nicht bekannte Jobbörsen? Wie komme ich denn da wieder raus bei dieser Jobbörse? Mit einem Umzug?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22082
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#6

Beitrag von Olivia »

Das ALG I läuft noch bis November, dann wird der Rechtskreis gewechselt und ALG II steht bevor. Wie sieht es denn aus mit einer Frühverrentung?
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#7

Beitrag von 7up »

Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, dieser wurde aber vorerst abgelehnt, weil ich angeblich noch mehr als 6 Std./d arbeiten kann, obwohl ich in dem entsprechenden Fragebogen nur 3-4 Std./d eingetragen hatte. Ein Widerspruch läuft bereits.
Wie es mit einer Frühverrentung aussieht weiß ich nicht, ich kenne mich nicht aus. Wie es aussieht kommt das für mich aber nicht in Frage, weil ich mindestens 5 Jahre hätte arbeiten müssen. Das habe ich aber leider nicht. Ich will ja auch wieder arbeiten gehen; wenn ich wieder gesund bin.
Wie sieht es denn mit der Eingliederungsvereinbarung aus? Ist die soweit in Ordnung?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22082
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#8

Beitrag von Olivia »

Es wurden weniger als 5 Jahre gearbeitet - dann bist Du Berufsanfänger? Die EGV finde ich soweit okay. 1 Bewerbung pro Monat ist nichts gegenüber ALG II, dort werden 10 oder mehr pro Monat verlangt. Wenn Du den Rechtskreis im November wechselst, muss Deine Wohnung angemessen sein, d.h. bestimmte Kriterien erfüllen, um dann vom Jobcenter bezahlt zu werden. Du musst alles Vermögen bis auf die Freibeträge ausgeben. Da macht es Sinn, sich jetzt schon mal zu überlegen, wie der Übergang ins ALG II stattfinden soll. Mit einer schweren Krankheit, bei der bereits eine AfA-Einladung einen Anfall auslöst, wirst Du so schnell keine neue Stelle mehr finden. Vielleicht guckst Du Dich ja mal nach einem Ehrenamt um?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35520
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#9

Beitrag von marsupilami »

Ist vor der Erstellung und Unterschrift der EGV ein sog. Profiling erstellt worden?
Wenn Nein, ist die EGV eigentlich für'n Eimer.

Die EGV ist nicht gut, denn auf der Seite 2 der Absatz:
"Reisekosten für Vorsprachen nach § 309 SGB III unter 6 € werden nicht erstattet." ist rechtswidrig.
Denn in dem § steht nichts von solchen Kosten bzw. nicht erstattet drinne.

Du wohnst zufälligerweise in Augsburg?
Dort hat bereits 2006 einer geklagt bis hoch zum Bundessozialgericht.
Ergebnis: keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten zu Pflichtterminen.
D.h. wenn das oder AfA "einlädt" womöglich noch mit Rechtsfolgebelehrung, dann sind auch Fahrtkosten zu erstatten.

http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B- ... ws5311.htm


Grundsätzlich mit dem JC bzw. Afa in Zukunft nur noch schriftlich.
Wenn man Dir was vorlegt zum sofortigen Unterschreiben, standhaft bleiben, mitnehmen zur Prüfung.
Zuhause einscannen/abfotografieren und hier einstellen, wir kukken drüber und geben unseren Senf dazu.

Gegen die aktuelle EGV kannst Du keinen Widerspruch schreiben bzw. bringt nichts, denn sie ist nicht so krass falsch, als dass sie ein SG in die Tonne kloppen würde.

Wenn die Dich wieder mal "einladen", dann als allererstes sofort im Büro nach dem "Guten Tag" Formular für Erstattung der Fahrtkosten verlangen.
Wenn die rumzicken, dann das obige Aktenzeichen - vorher zu Hause auf einen Zettel geschrieben - rüberschieben und sagen: es gibt keine Bagatellgrenzen für Fahrkostenerstattung.


Lebenslauf haben wir auch hier:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=55&t=13260
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#10

Beitrag von kleinchaos »

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html
Du müsstest Antrag auf Arbeitsmarkt-Reha stellen, dann bekommst du auch ALG1
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#11

Beitrag von kleinchaos »

"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#12

Beitrag von tigerlaw »

"betanet" ist gut (es wird von - horribile dictu - Betapharm herausgegeben).

M.E. hast Du Anspruch auf ALG-I. Wenn AA nicht zahlen will, wendest Du DIch am besten an dein Sozialgericht und stellst einen Antrag auf Eilentscheidung. Voraussetzung: Konto ist leer!

Wenn Du rs-versichert sein solltest, würde die Versicherung insoweit auch die Anwaltskosten übernehmen.

Wende Dich auch ergänzend an Dein örtliches Jobcenter (wenn Du monatlich weniger als 409 € + Mietkosten als ALG-I erhältst)!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#13

Beitrag von 7up »

Um nochmal auf die Erwerbsminderungsrente zurückzukommen, ich hatte gegen die Ablehnung, wie gesagt, Widerspruch eingelegt und darauf kam letztens so ein riesiger, dicker, fetter, schmutziger, speckiger Brief von denen, dass ich mich gefälligst bei irgendeinem Arzt sonst wie weit weg vorstellen soll, um zu prüfen ob es so ist, dass ich nicht arbeiten kann, oder ob ich gelogen habe. Das war mir dann irgendwie zu doof und ich habe meinen Widerspruch auf Ablehnung der Erwerbsminderungsrente bei der RV zurückgezogen. Ich denke ich bin soweit wieder ok, dass ich wieder arbeiten gehen kann. Nur ist es jetzt so, dass urplötzlich ein Schreiben von meiner SB kam, dass ich mich heute vorstellen soll. Ich bin natürlich total nervös und habe die Nacht deswegen auch schlecht geschlafen, weil ich denke dass SB mich heute runderneuert und mir meine Leistungen streicht, weil ich es gewagt habe, mich nicht in die Armut bzw. in diese Richtung drücken zu lassen und diesen Widerspruch zurückgezogen habe. Was passiert denn jetzt? Ich habe wie immer Angst und mache mir gleich in die Hosen bzw. muss mich gleich übergeben. Es ist fürchterlich dieser Zustand, als wird man gehängt oder so. Für mich ist sowas unerträglich.
Zuletzt geändert von 7up am Di 22. Aug 2017, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#14

Beitrag von kleinchaos »

Kann nix passieren. Du hast zwar nicht den Widerspruch fortgeführt um vorrangige Leistungen zu erhalten, aber du erklärst dich ja nun für erwerbsfähig. Damit begibst du dich in die geneigte wohlwollende Hiflsbereitschaft deiner Vermittlerin, dih mit Arbeit bis unter die Haarwurzeln zu beglücken.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Eingliederungsvereinbarung bekommen

#15

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“