Antrag BKrFQG 95
Antrag BKrFQG 95
Ich habe im Jahr 2015 Lehrgänge BKrFQG 95 absolviert und war aber AlgII-Empfänger. Seit März 2015 war ich arbeiten und seit Juni 2015 bin ich leider schwer erkrankt und zur Zeit im AlgI-Bezug.
Als ich die Lehrgänge rückwirkend beim JC beantragen wollte, kam die Antwort, dass das JC nicht mehr für mich zuständig wäre sondern die AfA. Bei der AfA war ich am Dienstag und dort wurde mir gesagt, dass ich dort keine derartigen Anträge stellen kann.
Kann ich das überhaupt noch beim JC beantragen oder soll ich der AfA einfach einen schriftlichen Antrag stellen? Oder soll ich das alles einfach ganz seinlassen? Ich meine das sind immerhin 350€, die ich von meinem Gehalt bzw. SGBII berappen musste und das Geld fehlt mir jetzt für wichtige Dinge.
Als ich die Lehrgänge rückwirkend beim JC beantragen wollte, kam die Antwort, dass das JC nicht mehr für mich zuständig wäre sondern die AfA. Bei der AfA war ich am Dienstag und dort wurde mir gesagt, dass ich dort keine derartigen Anträge stellen kann.
Kann ich das überhaupt noch beim JC beantragen oder soll ich der AfA einfach einen schriftlichen Antrag stellen? Oder soll ich das alles einfach ganz seinlassen? Ich meine das sind immerhin 350€, die ich von meinem Gehalt bzw. SGBII berappen musste und das Geld fehlt mir jetzt für wichtige Dinge.
Re: Antrag BKrFQG 95
Stell die Anträge schriftlich und zwar an JC und an die BA. Im Zweifel haben die sich untereinander zu verständigen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Antrag BKrFQG 95
Rückwirkender Antrag dürfte schwierig werden, im Zweifel musst Du dann einen Widerspruch formulieren und den Ablehnungsbescheid anfechten!
Re: Antrag BKrFQG 95
Und wie mache ich das dem JC klar? Ich meine, da kam ja immerhin schon eine Antwort zurück, dass sie nicht mehr zuständig wären.
Re: Antrag BKrFQG 95
Die Antwort kam doch mündlich, sagt also letztlich herzlich wenig. Antrag stellen und schriftlichen Bescheid abwarten
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Re: Antrag BKrFQG 95
Beim Jobcenter hatte ich den Antrag bereits schriftlich gestellt und da kam vom Jobcenter schriftlich zurück, dass man nicht mehr für mich zuständig wäre, allerdings ohne Rechtsbehelf. Deswegen frage ich, wie ich dem Jobcenter das nochmal klar machen soll.
Re: Antrag BKrFQG 95
Widerspruch gegen das Schreiben einlegen, welches die Zuständigkeit abstreitet. Gleichzeitig den Antrag auf Kostenübernahme nochmal schriftlich gegen Empfangsbestätigung einreichen. Den gleichen Antrag auch bei der Agentur für Arbeit einreichen, mit dem Hinweis, dass der Antrag dann gelten soll, wenn sich endgültig herausstellen sollte, dass das JC nicht zuständig ist. Immer eine schriftliche Empfangsbestätigung verlangen!
Re: Antrag BKrFQG 95
Widerspruch beim JC reicht, da braucht man keinen Neuantrag. Bei der BA den Antrag auf Kostenübernahme dann schriftlich.
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Re: Antrag BKrFQG 95
Und bei der Antragsabgabe nicht abwimmeln lassen. Oder man schickt es als Einwurf-Einschreiben hin, dann spart man sich Gang zur Behörde.
- kleinchaos
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Re: Antrag BKrFQG 95
Wenn du jetzt im Anschluss-ALG bist, dann über die AfA oder RV als Reha-Maßnahme beantragen, falls du noch als Kraftfahrer arbeiten kannst
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Antrag BKrFQG 95
Eine Reha habe ich schon mehrfach beantragt. Die Rentenversicherung schickt mir immer nur ein Therapieangebot in einer Suchtklinik, weil der medizinische Dienst der Krankenkasse aus 600km Entfernung, ohne mich zu untersuchen, angeblich eine Sucht bei mir festgestellt hätte. In so eine Einrichtung will ich aber nicht hin und habe dort auch nichts verloren.
Als BKF will ich selbstverständlich arbeiten. Ich habe mehr als 10 Jahre darauf hingearbeitet, dass ich das jetzt endlich machen kann, mit Umschulung und allem, das lasse ich mir doch jetzt nicht wegnehmen und schon gar nicht kaputt machen.
Als BKF will ich selbstverständlich arbeiten. Ich habe mehr als 10 Jahre darauf hingearbeitet, dass ich das jetzt endlich machen kann, mit Umschulung und allem, das lasse ich mir doch jetzt nicht wegnehmen und schon gar nicht kaputt machen.
Zuletzt geändert von 7up am Fr 3. Mär 2017, 17:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Antrag BKrFQG 95
Problem dürfte sein, das muss "medizinisch" begründet werden, dass so was nix für Dich ist.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Antrag BKrFQG 95
--edit-- Da war jemand schneller, Text über Vorposter nochmal geändert.
Ich will doch als BKF arbeiten; wenn ich wieder gesund bin.
Ich will doch als BKF arbeiten; wenn ich wieder gesund bin.
Re: Antrag BKrFQG 95
Für ALG-I-Aufstocker ist seit September 2016 die BA zuständig!
Wenn im Gesetz eine eindeutige Regelung steht, dann wäre eine Klage unzulässig!
Wenn im Gesetz eine eindeutige Regelung steht, dann wäre eine Klage unzulässig!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Antrag BKrFQG 95
Ich habe beim JC Widerspruch gegen die Behauptung auf Nichtzuständigkeit eingelegt und einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei der AfA gestellt. Bei beiden kommt leider keine Antwort mehr.
Re: Antrag BKrFQG 95
Wie lange läuft das schon?
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Re: Antrag BKrFQG 95
Am 4. März habe ich beides zur Post gebracht. Meinst Du das?
Re: Antrag BKrFQG 95
Richtig, also haben die das seit etwa 1 Woche. Sooo schnell mahlen die behördlichen Mühlen nun mal nicht.
Ich hab bei meinem letzt Widerspruch immerhin nach etwa 8 Wochen schon mal die Mitteilung bekommen: Haben wir bekommen, wir arbeiten dran.
Ich hab bei meinem letzt Widerspruch immerhin nach etwa 8 Wochen schon mal die Mitteilung bekommen: Haben wir bekommen, wir arbeiten dran.
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Re: Antrag BKrFQG 95
Ich habe Post vom JC, bezüglich meines Widerspruchs gegen Nichtzuständigkeit erhalten.
http://abload.de/img/anoymi-widerspruchbesa8s42.jpg
http://abload.de/img/anoymii-widerspruchbee2sl5.jpg
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http://abload.de/img/anoymii-widerspruchbee2sl5.jpg
Re: Antrag BKrFQG 95
Liest dich für mich leider schlüssig, die "Mitteilung" wir sind nicht zuständig ist vermutlich wirklich kein VA.
Das aber bedeutet, JC hätte nicht einfach zurückschicken dürfen sondern hätte nach § 16 Abs. 2 SGB I an die zuständige Stelle weiterleiten müssen. Das aber heißt, Du kannst immer noch "rückwirkend" (§ 28 SGB X) ab Erstantragsdatum einen Antrag bei der jetzt zuständigen Stelle einreichen
Das aber bedeutet, JC hätte nicht einfach zurückschicken dürfen sondern hätte nach § 16 Abs. 2 SGB I an die zuständige Stelle weiterleiten müssen. Das aber heißt, Du kannst immer noch "rückwirkend" (§ 28 SGB X) ab Erstantragsdatum einen Antrag bei der jetzt zuständigen Stelle einreichen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Antrag BKrFQG 95
Nochmal einen Auflistung meiner Tätigkeiten bisher, um nicht durcheinander zu kommen.
1. 20.02.2017 Antrag auf Übernahme der Kosten der Lehrgänge beim JC
2. 23.02.2017 Ablehnung Antrag JC wegen Nichtzuständigkeit mit Hinweis auf AfA
3. 27.02.2017 Antrag auf Übernahme der Kosten der Lehrgänge bei AfA
4. 03.03.2017 Eröffnung des threads im alg-ratgeber.de-Forum
5. 04.03.2017 Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid wegen Nichtzuständigkeit JC
6. 14.03.2017 Ablehnung Widerspruch JC mit Hinweis auf AfA
7. 22.03.2017 Ablehnung Widerspruch AfA mit Hinweis auf JC und Sozialgericht
Die AfA hat mir geschrieben, dass die Ablehnung meines Widerspruchs beim JC richtig ist, also dass das JC Recht hat damit, mir den Widerspruch gegen Nichtzuständigkeit abzulehnen. Irgendwie komme ich langsam durcheinander.
Soll ich mit dem Schriebs jetzt zum Sozialgericht gehen oder abwarten, bis die AfA mir einen Bescheid schickt, dass sie meinen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Lehrgänge ablehnt?
http://abload.de/img/img_0002a6scs.jpg
http://abload.de/img/img_0003afsbu.jpg
http://abload.de/img/img_0004pts7c.jpg
1. 20.02.2017 Antrag auf Übernahme der Kosten der Lehrgänge beim JC
2. 23.02.2017 Ablehnung Antrag JC wegen Nichtzuständigkeit mit Hinweis auf AfA
3. 27.02.2017 Antrag auf Übernahme der Kosten der Lehrgänge bei AfA
4. 03.03.2017 Eröffnung des threads im alg-ratgeber.de-Forum
5. 04.03.2017 Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid wegen Nichtzuständigkeit JC
6. 14.03.2017 Ablehnung Widerspruch JC mit Hinweis auf AfA
7. 22.03.2017 Ablehnung Widerspruch AfA mit Hinweis auf JC und Sozialgericht
Die AfA hat mir geschrieben, dass die Ablehnung meines Widerspruchs beim JC richtig ist, also dass das JC Recht hat damit, mir den Widerspruch gegen Nichtzuständigkeit abzulehnen. Irgendwie komme ich langsam durcheinander.
Soll ich mit dem Schriebs jetzt zum Sozialgericht gehen oder abwarten, bis die AfA mir einen Bescheid schickt, dass sie meinen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Lehrgänge ablehnt?
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Re: Antrag BKrFQG 95
Ja, ich denke, da musst Du jetzt auf den Bescheid der BA auf den Antrag vom 27.2.17 warten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Antrag BKrFQG 95
Also bis jetzt kam noch nichts. Ist auch egal, da das wahrscheinlich eh alles zu spät ist und ich hab das ja für mich gemacht.
Mich würde vielmehr interessieren, warum die RV mir immer noch schreibt und eine erneute Reha prüfen will, obwohl ich diese Suchtklinik abgelehnt hatte.
Wollen die mich jetzt zwingen, in eine Suchtklinik zu gehen, andernfalls gibts kein Geld mehr, oder was soll das werden? Was wollen die schon wieder von mir?
http://abload.de/img/anonym-rentenversichecougk.jpg
Mich würde vielmehr interessieren, warum die RV mir immer noch schreibt und eine erneute Reha prüfen will, obwohl ich diese Suchtklinik abgelehnt hatte.
Wollen die mich jetzt zwingen, in eine Suchtklinik zu gehen, andernfalls gibts kein Geld mehr, oder was soll das werden? Was wollen die schon wieder von mir?
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Re: Antrag BKrFQG 95
Das ist doch nur der Widerspruchsbescheid - Dein Widerspruch hatte Erfolg, der Bescheid wird aufgehoben und es wird ein neuer Bescheid erstellt.
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- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Antrag BKrFQG 95
Wenn ich es richtig lese, werden 2 Bescheide aufgehoben.
Sowohl der vom 26.01.2017 als auch der vom 07.04.2017
Ansonsten einfach warten, was da kommt.
Sowohl der vom 26.01.2017 als auch der vom 07.04.2017
Ansonsten einfach warten, was da kommt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?