Fahrtkosten Meldetermin

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
7up
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#51

Beitrag von 7up »

--edit-- ok ok, Sorry
Kann meine Frage bitte noch beantwortet werden?

Die SB sagt, ich hätte die falsche Einstellung, um arbeiten zu gehen. Was sind denn die richtigen Einstellungen? Ich will die richtige Einstellung haben.
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#52

Beitrag von marsupilami »

Wenn Du das in höflichem, ruhigen Ton und normaler Gesprächslautstärke getan hast, sollte das keine Probleme geben.


Nachtrag zu
Die SB sagt, ich hätte die falsche Einstellung, um arbeiten zu gehen. Was sind denn die richtigen Einstellungen? Ich will die richtige Einstellung haben.
Du musst lernen, solche Aussagen ohne mit der Wimper zu zucken linkes Ohr rein - rechtes Ohr raus oder umgekehrt durchziehen zu lassen.
Ja, klar, solche und andere Sprüche haben mich auch aufgeregt.
Aber ich hab das hinterher draußen laut rausgelassen und auf meinem Fahrrad den Buckel hochgestrampelt, wie ich ohne diesen Zorn nie nicht hochgefahren wäre!

Was zählt, ist was auf dem Schriftstück steht, das die Tante ausdruckt bzw. Dir zuschickt.
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#53

Beitrag von Koelsch »

Das kann ich Dir nicht sagen. Wenn ich mit SB spreche, bin ich mir sicher, vor der Tür wird man nichts verstehen können, es stellt sich in meinem Fall also kein datenschutzrechtliches Probkem. Zudem ist zu berücksichtigen, das JC hat Hausrecht, die können also durchaus dem Sicherheitsdienst sagen: "Bleib da in unmittelbarer Nähe." Was das dann heißt :1:

Im Raum darf er aber sicher nicht sein, das kann man sagen.
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#54

Beitrag von 7up »

Na kein Plan, ich find das jedenfalls nervig; wenn da jemand vor der Tür steht und lauscht. Was soll denn das.
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kleinchaos
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#55

Beitrag von kleinchaos »

Wenn es nicht grad eine Glastür ist weißt du nicht ob er lauscht. Also ganz leise mit der SB sprechen. Hat den Vorteil, dass sie dir sehr genau zuhören muss.

Einstellung zur Arbeit, da gibts viele. Kommt immer auf die jeweilige Person an.
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#56

Beitrag von 7up »

Und ja, es ist eine Glastür gewesen, bei der SB im Büro. Von daher kann ich den Kommentar überhaupt nicht verstehen; wenn SB behauptet, in dem Raum wäre alles super schalldicht und niemand würde vor der Tür etwas hören. Dabei sind diese Neubaubüros so hellhörig, wie sonstwas und ziehen tuts wahrscheinlich, wie HEchtsuppe.
Die richtige Einstellung zur Arbeit halt. Das man pflichtbewusst, gradlinig, loyal, fleißig, ehrlich, pünktlich, freundlich und zuverlässig ist und die ganzen anderen Fähigkeiten auch mitbringt, damit man arbeiten gehen kann.
Zuletzt geändert von 7up am Mi 23. Aug 2017, 09:22, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#57

Beitrag von Olivia »

7up hat geschrieben: Mi 23. Aug 2017, 08:51Ich will doch einfach nur meine Ruhe. Bin Ingenieurssohn und strebe auch etwas ähnliches an, bzw. wird das anscheinend von mir erwartet. Obwhl ich das ja schon alles interessant finde mit der Technik.
Im SGB II ist aber nur noch vorgesehen, dass jede zumutbare Arbeit übernommen wird. Wünsche können da nicht berücksichtigt werden. Es müssen auch Leiharbeit, befristete Arbeit, Hilfsarbeit, Minijobs, Urlaubsvertretungen oder eine Kombination aus diesen angenommen werden. Durch das Jobcenter kann auch eine Massnahme zur Aktivierung zugewiesen werden oder ein Ein-Euro-Job im dritten Arbeitsmarkt. Ein Ingenieursstudium kann nicht übernommen werden, ebenso wie ein sonstiges Studium den ALG II-Bezug ausschliesst.
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#58

Beitrag von Koelsch »

d.h. also, Du hast verstanden, was in den Nachbarbüros gesprochen wurde. Oder woraus schließest Du, dass der Wachmensch gelauscht hat?

Ob Du für einen technischen Beruf geeignet bist, kann ich nicht beurteilen. Aber es gibt da sicher Leute, die das können. Zumindest bei meinem Sohn haben solche Leute seinerzeit eine vollkommen richtige und zutreffende Entscheidung getroffen.
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#59

Beitrag von 7up »

eh .... sorry... das eine mit dem ingi war im falschen thema gepostet
7up
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#60

Beitrag von 7up »

Weil hier von Bewerbungskosten die Rede war. Ich hatte einen Bewerbungskostenantrag gestellt, darin die Druckerpatronen und Druckköpfe, welche mir von meinen beiden Druckern durch dieses Dilemma mit der AfA leider abgeraucht sind, mit angegeben. Heute kam ein Bescheid, dass pauschal nur die Bewerbungen berechnet wurden. Lächerlich. Auf meine anderen Sachen wurde gar nicht eingegangen. Das ist aber schade. Ich denke das gehört alles mit dazu? Aber haben soll man das alles, damit man mit denen kommunizieren kann. Traurig, wie man von diesen Behörden jedesmal an der Nase herumgeführt wird. Soll ich da Widerspruch einlegen, gegen diesen Bescheid?
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#61

Beitrag von Koelsch »

Was hat AfA, als Absetzung für Abnutzung mit Druckerpatronen zu tun? :1:

Wobei AfA im Bereich ALG II ohnehin nicht geltend gemacht werden kann.
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#62

Beitrag von marsupilami »

Erstattung der Bewerbungskosten ist grundsätzlich eine "Kann-Leistung" d.h. das JC muss nicht erstatten!!
Ich hab Dir mal beispielhaft 3 Links rausgesucht dazu, dann kannst Du selber entscheiden, ob Du Widerspruch schreibst oder nicht.

http://www.besserbewerben.de/bewerbungs ... -pauschale

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... jobcenter/

https://elo-forum.info/index.php/Thread ... -rechtens/


Ich habe nicht nach einschlägigen Urteilen gesucht, in denen die pauschale Abgeltung durch das Gericht gerügt wird bzw. zugestimmt wird.
War ich zu faul zu.
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quinky
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#63

Beitrag von quinky »

7up, wie krank bist Du tatsächlich? Selbstverständlich brauchst Du darauf nicht antworten, dass ist Deine eigene Sache.

Mir schwebt etwas anderes vor:
Du kannst zwar aktuell nicht als LKW-Fahrer arbeiten, so wie Du sagst, aber ist nicht etwas anderes möglich?
z.B.
Kurierfahrer für Zeitungsverleger oder ähnliches, d.h. 450€-Job. Auch das ist zwar manchmal stressig, jedoch nicht die ganze Woche. Auch ist die Bezahlung nicht besonders gut, hier muss man sogar aufpassen, das man nicht "berumst" wird. Jedoch das wäre ein Einstieg.
Weiterhin:
WENN die SB weiterhin alles verlangt, bewerben, EM-Rente einreichen usw. hast Du mit vorhandenem 450€-Job ein gutes Gegenargument.
Du tust alles, um zu arbeiten, Du verringerst Deine Hilfebedürftigkeit (wie es der § 2 SGBII verlangt), durch Deinen Arbeitseinsatz widersprichst Du der EM-Rente von selbst, denn die ist nur möglich, wenn Du nicht arbeiten kannst. Nebenbei hast Du durch die Nebenverdienstregelung nach § 11 SGBII sogar monatlich etwas mehr Geld zur Verfügung.


Das ist lediglich ein Gedankengang von. Falls die SB hier mosert, die kann Dir nichts. Sie kann NICHT verbieten, einen Nebenjob anzunehmen. Sollte etwas in dieser Richtung kommen, so ist es von der SB die Aufforderung eine Straftat zu begehen.
Sie kann lediglich verlangen, das Du Dich weiter bewirbst, sie kann aber nicht verlangen, das Du EM-Rente beantragst.

Gruß
Ernie
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#64

Beitrag von 7up »

Ok, naja. Wenn das Kannleistungen sind, dann sollte ich wohl dankbar sein, dass ich überhaupt was gekriegt habe.
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kleinchaos
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#65

Beitrag von kleinchaos »

Es mögen zwar grundsätzlich Kann-Leistungen sein, jedoch ist das Ermessen im Bereich SGB 2 auf Null reduziert, da Bewerbungskosten nicht im Regelsatz enthalten sind.

AfA soll hier wohl eher Agentur für Arbeit heißen?

Deine SB hat nen Knall und soll sich erstmal überlegen was sie denn nun wirklich will. Stellensuche oder EM-Rente.
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#66

Beitrag von 7up »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 11. Okt 2017, 15:39 AfA soll hier wohl eher Agentur für Arbeit heißen?
richtig ... Sagt man das nicht so hier, AfA und Jc und wie sie alle heißen? btw. Was heißt eLB?
kleinchaos hat geschrieben: Mi 11. Okt 2017, 15:39 Deine SB hat nen Knall und soll sich erstmal überlegen was sie denn nun wirklich will. Stellensuche oder EM-Rente.
Ich denke mal SB war schlichtweg überfordert, mit sich selbst und ihrem Privatleben und zusätzlich ihrem Beruf, der ihr wahrscheinlich grad über den Kopf wächst, weil sie gemerkt hat, dass sie mit diesem Beruf nicht klarkommt und da zusätzlich jemand kam, der ein haufen Chaos mit sich gebracht hat, wo sie in diesem riesigen System selbst nicht durchblickt. Traurig aber war. :8:
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten Meldetermin

#67

Beitrag von Koelsch »

eLB ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, also derjenige der ALG II beziehen kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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