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Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 16:44
von Koelsch
Gestern beim Stammtisch kam folgendes Problem auf:

ALG I Bezieher (ALG I Anspruch sei € 1.100) arbeitet nebenher 3 Stunden/Woche als Honorarkraft selbstständig, sein Hohorar betarge € 60/Stunde

Also verdient er rund € 800 "nebenher", angerechnet werden davon € 635 (800 - 165 Freibetrag), bleibt also noch ein deutlicher ALG I Anspruch.

Würde er diese € 800 brutto als Arbeitnehmer verdienen, dann wäre davon natürlich KV zu zahlen.
Woie abewr sieht es in dem Fall bei Selbstständigen aus? Muss er von seinem Honorart KV-Beiträge abdürcken, oder wird die KV weiter durchs ALG I abgedeckt?

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 17:22
von Günter
Mein Bauchgefühl sagt der KV Beitrag hängt vom Brutto Einkommen ab, also müsste für Das Einkommen der AG und AN Anteil entrichtet werden.

Aber es ist Frühling, da können Gefühle trügen.

Wie sagte einst einer deiner Dozenten? Der Blick ins Gesetz kann Erleuchtung bringen, oder so ähnlich.

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 18:10
von marsupilami
Einfach bei der KK mal nachfragen?
Und man möge bitte die relevanten §§ nennen, das Ganze bitte schriftlich.

Scheint mir der einfachste Weg.

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 18:16
von Koelsch
Bauchgefühl sagt mir auch, da muss gezahlt werden.

KV traue ich bei solchen Fragen kaum mehr als jeder anderen Versicherung. Die Frage, die da bleibt - gerade für Selbstständige ja sehr wichtig, denn da gibt's ja 3 verschiedene "Mindestbeiträge": Geht man beim KV Beitrag dann von 800 oder von 1700 "Monatseinkommen" aus.

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 18:20
von marsupilami
Desderweng schrub ich doch: KV möge bitte die §§ benennen!

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 18:34
von Koelsch
Schaun mer mal, werde ich dem eLB vorschlagen. Sehe ihn vermutlich Montag beim Stammtisch, sonst Mittwoch beim SG

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 20:40
von Tester
Da er ja nebenberuflich selbständig tätig ist, ist er nach §5 SGB V weiterhin versicherungspflichtig. Das Arbeitsamt führt daher für 1.100€ Anspruch auf ALGI KV Beiträge ab, die 800€ werden darauf angerechnet, verbleibt also der Rest 165€ Freibetrag, daher gilt: §8 Abs 3 SGB IV geringfügige Beschäftigung für Selbständige.

Mithin braucht er keine KV bezahlen, die zahlt das Arbeitsamt.

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 21:10
von Koelsch
Macht Sinn, danke

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 11:18
von Marco
Ein Anruf bei der Krankenkasse (Servicetelefon Mitgliedschaft und Beiträge) ergab folgende Information:
Solange ich Alg I-Leistungen beziehe, bin ich über die Arbeitsagentur versichert, egal wieviel ich dazuverdiene.

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 11:33
von Koelsch
Also so, wie Tester meinte

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 11:53
von marsupilami
Und die KK setzt das auch wirklich so um?

Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 16:02
von tigerlaw
Ganz bestimmt!