Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
- kleinchaos
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Tja, wie ich schon mehrfach schrieb: es fängt mit Respekt vor dem Gegenüber an ...
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Merkwürdigerweise sind es (fast) immer diejenigen, die Respekt für sich verlangen, die prügelnd und pöbelnd durch die Innenstädte ziehen und andere drangsalieren.
@marsu, es ist auch nicht nötig hier Postings zu zensieren oder Leute rauszuschmeissen, solche Dinge erledigen sich von selbst, wenn er noch einpaarmal gegen Helfer pöbelt, wird niemand mehr antworten. Ob diese Ruhe beim nachdenken hilft weiß ich nicht, vermutlich wird er dann über das nächste Forum herfallen.
Kann uns auch egal sein, wir können die Erziehungsfehler seiner Umwelt nicht ausbügeln und seine Lernfähigkeit scheint etwas eingeschränkt zu sein.
@marsu, es ist auch nicht nötig hier Postings zu zensieren oder Leute rauszuschmeissen, solche Dinge erledigen sich von selbst, wenn er noch einpaarmal gegen Helfer pöbelt, wird niemand mehr antworten. Ob diese Ruhe beim nachdenken hilft weiß ich nicht, vermutlich wird er dann über das nächste Forum herfallen.
Kann uns auch egal sein, wir können die Erziehungsfehler seiner Umwelt nicht ausbügeln und seine Lernfähigkeit scheint etwas eingeschränkt zu sein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Wird das dann eine Verurteilung nach §323a?
Ich hab mit 18 mal etwas getan - was ich in der Gesamtwürdigung lächerlich empfand, aber doch durchaus nachvollziehen konnte - was im Gesetz mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Haft bedroht war und eine Geldstrafe erst gar nicht vorgesehen war. Das Ergebnis waren dann 64 Sozialstunden, die wirklich mehr als nur freundlich für den doppelten Tatvorwurf waren. Mir kam neben einem in diesem Fall sehr wichtigen teilweisen Geständnis, der üblichen Reue, dem Jugendstrafrecht auch noch die Belastung in der Zeit zwischen Anklage und Urteil stark entgegen. Hier ist ja bekannt, dass ich einige Episoden von "Problemchen" hatte, die durch sowas ausgelöst werden können und sich dann im Gegenzug weiter verstärken. Das ist zu einem nicht geringen Teil in das "Strafmaß" (Sozialstunden sind ja keine "Strafe") eingeflossen - ebenso wie sogar mein finanzieller Verlust aufgrund von Durchsuchungsbeschlagnahmungen mitberücksichtigt wurde. Wenn ich heute so dran denke, hat sogar die Rechtsreferendarin der Staatsanwaltschaft alles getan, um die "Strafe" minimal zu halten, obwohl der Tatvorwurf an sich für die Öffentlichkeit sicherlich ein ganz besonderes Interesse darstellen würde - peinliche Sache damals, daher habe ich den Vorwurf jetzt auch nicht genau genannt. (Da ich ja nun 24 bin, bin ich wieder vollständig unbescholten)
Das wird jetzt vermutlich, insbesondere im Erwachsenenstrafrecht, nicht sonderlich vergleichbar sein. Aber offensichtlich hast du eine Menge Probleme mit äußeren Einflüssen und könntest dem Gericht entsprechende Maßnahmen anbieten und schlussendlich könnte auch bei dir diese Belastung sicher irgendeinen Einfluss auf das Urteil haben. In meinem Fall wurden - ich weiß nicht warum - die Gerichtskosten der Staatskasse auferlegt, ich musste nur meinen Anwalt zahlen - und den habe ich eben abstottern müssen. Die Sozialstunden galten tatsächlich als Vermittlungshemmnis und hatten amtlichen Vorrang, wie damals von meiner Jugendgerichtshilfe im JobCenter klar gemacht wurde, dass davon - natürlich - keine Kenntnis hatte. Also bin ich zum lokalen Bauhof hin, habe meine Stunden abgeleistet, sogar ein paar mehr, bis ein anderer "Kollege" auch fertig war, weil das auch viel Spaß gemacht hat dort - man wurde nämlich wie ein ganz normaler Mensch behandelt und war in diesem Fall sogar untergebracht mit 1 € Jobbern des Alters Ü50 und es hat Spaß gemacht sich auszutauschen, am Ende waren es dann 100 Stunden.
Deine Arbeitslosigkeit würde zumindest im Jugendstrafrecht zu einer eher schlechteren Beurteilung führen, die aktive Job-Suche würde das wieder aufheben. Wenn du gar konkrete Angebote hast oder es schaffst, in eine Arbeit zu kommen hätte das im Jugendstrafrecht, wie bei mir, eine positive Gesellschaftsprognose gehabt. Sicher wird sowas auch bei Erwachsenen berücksichtigt? Auch eine Möglichkeit, dir zu helfen - an zwei Fronten.
Hinsichtlich dem angegriffenen Beamten und dem verprügelten Nachbarn - bei einem Bekannten hat es mal ganz deutlichen Einfluss auf das Strafmaß gehabt, alles zu unternehmen, um sich zu entschuldigen und so gut es geht Wiedergutmachung zu leisten - und zwar von selbst. Keine Ahnung ob dein Nachbar noch mit dir reden möchte (respektive du dich ihm noch nähern darfst). Den verletzten Polizeibeamten herauszufinden und sich bei diesem ehrlich für den Vorfall zu entschuldigen, dürfte aber sicher möglich sein und zumindest klar zeigen, dass du dir über deine Fehler bewusst geworden bist. Ich habe die meisten dieser als eher nette Menschen kennengelernt, die trotz der Scheiße mit der Sie teilweise zu tun haben, eine ehrliche Entschuldigung durchaus annehmen dürften - das kommt nämlich leider auch sehr selten vor. In konkreten Fall wurde auf zivilrechtliche Verfahren verzichtet - auch das könnte dir nennenswert weiterhelfen.
Scheiße bauen kann jeder Mal. Abe dann gibt es viele Möglichkeiten zu zeigen, dass man sich dessen bewusst ist und das gutmachen will - und das dürfte zumindest bei einigen Richtern dann durchaus einen Einfluss darauf haben, wie er dich sieht und was für ein Urteil er oder sie fällt. Ich habe das ganze System als äußerst menschlich kennengelernt und selbst das Sprechen mit dem Richter ging nach fünf, sechs Minuten der Schockstarre eigentlich ganz gut - sobald man gerafft hat, dass der Richter präzise, klare Aussagen und kein Gestammel hören möchte, nicht unterbrochen werden will und Reue sehen will. Bei mir hat es sicher auch geholfen, dass ich darin äußerst nervös und nahezu unterwürfig war (und zwar nicht beabsichtigt, einfach aus Angst) und das auch einen belasteten Eindruck gemacht hat. Geholfen hat bei mir offensichtlich auch, dass die Richterin in die Mittagspause wollte, aber das hilft dir vermutlich nicht *g*
Ich hab mit 18 mal etwas getan - was ich in der Gesamtwürdigung lächerlich empfand, aber doch durchaus nachvollziehen konnte - was im Gesetz mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Haft bedroht war und eine Geldstrafe erst gar nicht vorgesehen war. Das Ergebnis waren dann 64 Sozialstunden, die wirklich mehr als nur freundlich für den doppelten Tatvorwurf waren. Mir kam neben einem in diesem Fall sehr wichtigen teilweisen Geständnis, der üblichen Reue, dem Jugendstrafrecht auch noch die Belastung in der Zeit zwischen Anklage und Urteil stark entgegen. Hier ist ja bekannt, dass ich einige Episoden von "Problemchen" hatte, die durch sowas ausgelöst werden können und sich dann im Gegenzug weiter verstärken. Das ist zu einem nicht geringen Teil in das "Strafmaß" (Sozialstunden sind ja keine "Strafe") eingeflossen - ebenso wie sogar mein finanzieller Verlust aufgrund von Durchsuchungsbeschlagnahmungen mitberücksichtigt wurde. Wenn ich heute so dran denke, hat sogar die Rechtsreferendarin der Staatsanwaltschaft alles getan, um die "Strafe" minimal zu halten, obwohl der Tatvorwurf an sich für die Öffentlichkeit sicherlich ein ganz besonderes Interesse darstellen würde - peinliche Sache damals, daher habe ich den Vorwurf jetzt auch nicht genau genannt. (Da ich ja nun 24 bin, bin ich wieder vollständig unbescholten)
Das wird jetzt vermutlich, insbesondere im Erwachsenenstrafrecht, nicht sonderlich vergleichbar sein. Aber offensichtlich hast du eine Menge Probleme mit äußeren Einflüssen und könntest dem Gericht entsprechende Maßnahmen anbieten und schlussendlich könnte auch bei dir diese Belastung sicher irgendeinen Einfluss auf das Urteil haben. In meinem Fall wurden - ich weiß nicht warum - die Gerichtskosten der Staatskasse auferlegt, ich musste nur meinen Anwalt zahlen - und den habe ich eben abstottern müssen. Die Sozialstunden galten tatsächlich als Vermittlungshemmnis und hatten amtlichen Vorrang, wie damals von meiner Jugendgerichtshilfe im JobCenter klar gemacht wurde, dass davon - natürlich - keine Kenntnis hatte. Also bin ich zum lokalen Bauhof hin, habe meine Stunden abgeleistet, sogar ein paar mehr, bis ein anderer "Kollege" auch fertig war, weil das auch viel Spaß gemacht hat dort - man wurde nämlich wie ein ganz normaler Mensch behandelt und war in diesem Fall sogar untergebracht mit 1 € Jobbern des Alters Ü50 und es hat Spaß gemacht sich auszutauschen, am Ende waren es dann 100 Stunden.
Deine Arbeitslosigkeit würde zumindest im Jugendstrafrecht zu einer eher schlechteren Beurteilung führen, die aktive Job-Suche würde das wieder aufheben. Wenn du gar konkrete Angebote hast oder es schaffst, in eine Arbeit zu kommen hätte das im Jugendstrafrecht, wie bei mir, eine positive Gesellschaftsprognose gehabt. Sicher wird sowas auch bei Erwachsenen berücksichtigt? Auch eine Möglichkeit, dir zu helfen - an zwei Fronten.
Hinsichtlich dem angegriffenen Beamten und dem verprügelten Nachbarn - bei einem Bekannten hat es mal ganz deutlichen Einfluss auf das Strafmaß gehabt, alles zu unternehmen, um sich zu entschuldigen und so gut es geht Wiedergutmachung zu leisten - und zwar von selbst. Keine Ahnung ob dein Nachbar noch mit dir reden möchte (respektive du dich ihm noch nähern darfst). Den verletzten Polizeibeamten herauszufinden und sich bei diesem ehrlich für den Vorfall zu entschuldigen, dürfte aber sicher möglich sein und zumindest klar zeigen, dass du dir über deine Fehler bewusst geworden bist. Ich habe die meisten dieser als eher nette Menschen kennengelernt, die trotz der Scheiße mit der Sie teilweise zu tun haben, eine ehrliche Entschuldigung durchaus annehmen dürften - das kommt nämlich leider auch sehr selten vor. In konkreten Fall wurde auf zivilrechtliche Verfahren verzichtet - auch das könnte dir nennenswert weiterhelfen.
Scheiße bauen kann jeder Mal. Abe dann gibt es viele Möglichkeiten zu zeigen, dass man sich dessen bewusst ist und das gutmachen will - und das dürfte zumindest bei einigen Richtern dann durchaus einen Einfluss darauf haben, wie er dich sieht und was für ein Urteil er oder sie fällt. Ich habe das ganze System als äußerst menschlich kennengelernt und selbst das Sprechen mit dem Richter ging nach fünf, sechs Minuten der Schockstarre eigentlich ganz gut - sobald man gerafft hat, dass der Richter präzise, klare Aussagen und kein Gestammel hören möchte, nicht unterbrochen werden will und Reue sehen will. Bei mir hat es sicher auch geholfen, dass ich darin äußerst nervös und nahezu unterwürfig war (und zwar nicht beabsichtigt, einfach aus Angst) und das auch einen belasteten Eindruck gemacht hat. Geholfen hat bei mir offensichtlich auch, dass die Richterin in die Mittagspause wollte, aber das hilft dir vermutlich nicht *g*
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Och Mensch..., habt bitte ein bißchen Nachsicht mit mir, ich bin schwer krank und habe starke Schmerzen, deswegen bin ich oft gereizt und schreibe dann manchmal so einen Mist. Es tut mir leid.
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Dann hoffe ich sehr, dass intensive ärztliche Behandlung Dir schnell helfen kann
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Na und? Andere sind auch krank, oder schwer krank. Das ist kein Grund auszurasten.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
und immer noch Nachsicht? Schwer krank aber Leute verprügeln ...........7up hat geschrieben: ↑Mi 26. Jul 2017, 14:15 Und zwar habe ich riesengroße sh*** gebaut. Ich habe mich mit einem Nachbarn vom Nachbarblock angelegt und ihn verprügelt, weil er mich immer beschimpft hat. Danach hatte ich eine Gerichtsverhandlung wo ich zahlen musste. Seine Anwältin möchte nun aber zusätzlich noch 1500 € von mir, plus 300€ für irgendwas und jeweils nochmal 5% davon für noch irgendwas, plus voraussichtlich die Gerichtskosten und wahrscheinlich nochmal Anwaltskosten für seine Anwältin; wenn es bald zu einem Prozess kommt. Ich habe heute schon wieder ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, was ich nicht verstehe und wo ich nicht weiß, was man von mir will. Leider habe ich dann volltrunken eines Nachts bei dem geklingelt, weil seine Frau mir aufn Sack geht und sich nicht abwimmeln lässt. Die wollte bei mir pennen und als ich sie dann zum 10ten mal gebeten hatte, dass sie zu sich rüber geht, ist sie dann zu sich rüber. Leider wollte ich dann doch, dass sie bei mir bleibt und bin halt rüber zu denen und dachte, ich kann sie an der Sprechanlage erreichen. Der Mann hat dann die Polizei geholt und die wollten mich in eine Ausnüchterungszelle mitnehmen, weil der Mann angeblich ein Schreiben von seiner Anwältin hat, dass besagt, dass die mich sofort mitnehmen dürfen; wenn hier was ist. Haben sie dann auch. Leider habe ich angeblich den einen Polizisten die Treppe runter geschubst, sodass er sich angeblich was getan hat. Das wird jetzt natürlich alles ganz groß aufgebauscht, damit sie mich schön abfetten können. Ich kann mich jedenfalls an nichts mehr erinnern, so betrunken wie ich war.
Was kommt denn da jetzt auf mich zu? Ich habe kein Geld, weil ich arbeitslos bin und schwer krank bin ich noch dazu. Wird dann mein Auto und meine Schrankwand gepfändet? Ich will nicht in den Knast.
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Der TE hat den letzten Beitrag gemeldet.
Respekt erhält nur, wer andere respektiert. Und da sehe ich schwarz.
Du erwartest hier Hilfe, meinst aber andere User anpöbeln zu können. Ich fürchte du lernst es nie.Gemeldet von 7up « Do 9. Nov 2017, 15:03
soll seine klappe halten!
Respekt erhält nur, wer andere respektiert. Und da sehe ich schwarz.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
man weiß wirklich nicht, wie die Frage "was kommt auf mich zu" zu beantworten ist. Wenn man zitiert und die Klappe halten soll, ist es schwierig.
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Der Nachbar hat gestern angeblich beim Gericht angerufen und will mir den Gerichtsvollzieher aufhalsen. Wann macht man denn eine eidesstattliche Erklärung, dass man nichts hat? Was kann der alles pfänden? Mein Computer und mein Fernseher und meine Schrankwand?
- kleinchaos
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
EV auf Anruf geht gar nicht. Da sind schon ein paar Dinge einzuhalten. Erstmal brauch er nen Titel. Hat er den nicht, muss er das gerichtlichen Mahnverfahren durchziehen. Insbesondere vorher alle Kosten auslegen.
Der GV kommt dann und guckt was er mitnehmen kann. TV nicht, Möbel nicht, solange da nix besonders wertvolles dabei ist. PC kann, wenns ein ziemlich neuer teurer ist.
Eidesstattliche Versicherung macht man, wenn man kein Vermögen und kein Einkommen hat um die Forderung zu begleichen. Zum Vermögen gehört aber auch die Mietkaution!
ALG2 kann grundsätzlich nicht mehr gepfändet werden.
Der GV kommt dann und guckt was er mitnehmen kann. TV nicht, Möbel nicht, solange da nix besonders wertvolles dabei ist. PC kann, wenns ein ziemlich neuer teurer ist.
Eidesstattliche Versicherung macht man, wenn man kein Vermögen und kein Einkommen hat um die Forderung zu begleichen. Zum Vermögen gehört aber auch die Mietkaution!
ALG2 kann grundsätzlich nicht mehr gepfändet werden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Das heißt heute Vermögensauskunft und die macht man vor dem Gerichtsvollzieher. Der "lädt dazu ein".
Was der pfänden kann - keine Ahnung, aber in aller Regel Fernseher nicht, Schrankwand nicht und gebrauchter PC auch nicht, der bringt doch nix mehr auf dem Markt.
Was der pfänden kann - keine Ahnung, aber in aller Regel Fernseher nicht, Schrankwand nicht und gebrauchter PC auch nicht, der bringt doch nix mehr auf dem Markt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
hast Du außer Computer Fernseher und Schrankwand noch irgend etwas? Denn diese drei Sachen werden sie nur pfänden,
wenn sie ganz besonders wertvoll sind.
wenn sie ganz besonders wertvoll sind.
- marsupilami
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Was heißt "angeblich"?
Woher hast Du die Information?
Dein Nachbar kann Dir den Kuckukskleber nur dann auf den Hals hetzen, wenn er einen Titel erwirkt hat - d.h. einen berechtigten und durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung bereits erfolgreich vor Gericht eingeklagt hat.
Ist das so?
Bist Du von einem Gericht verurteilt worden, an Deinen Nachbarn Betrag XXX zu zahlen und hast nicht gezahlt?
Ansonsten ist eine kurze, kleine Recherche mittels Google doch einfach und zumindest nach dem ersten Anschein recht erfolgversprechend:
http://tinyurl.com/ycf94258
Ich hab mir aus dieser Auswahl mal diese Seite
http://www.jurarat.de/gerichtsvollziehe ... det-werden
herausgepickt und überflogen.
Scheint mir recht vollständig und doch verständlich. Gegebenenfalls halt mal auch die entsprechenden §§ googeln.
Z.B.
Woher hast Du die Information?
Dein Nachbar kann Dir den Kuckukskleber nur dann auf den Hals hetzen, wenn er einen Titel erwirkt hat - d.h. einen berechtigten und durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung bereits erfolgreich vor Gericht eingeklagt hat.
Ist das so?
Bist Du von einem Gericht verurteilt worden, an Deinen Nachbarn Betrag XXX zu zahlen und hast nicht gezahlt?
Ansonsten ist eine kurze, kleine Recherche mittels Google doch einfach und zumindest nach dem ersten Anschein recht erfolgversprechend:
http://tinyurl.com/ycf94258
Ich hab mir aus dieser Auswahl mal diese Seite
http://www.jurarat.de/gerichtsvollziehe ... det-werden
herausgepickt und überflogen.
Scheint mir recht vollständig und doch verständlich. Gegebenenfalls halt mal auch die entsprechenden §§ googeln.
Z.B.
Welche Sachen sind nicht pfändbar?
§ 811 ZPO zählt eine ganze Reihe unpfändbarer Sachen auf. Dazu gehören u.a. die dem persönlichen Gebrauch und dem Haushalt dienende Sachen oder Sachen, die der Schuldner für seine Berufstätigkeit und eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung benötigt. Auch Gartenhäuser sind unpfändbar, wenn sie der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf. Gewöhnliche Haushaltsgegenstände sollen außen vor bleiben, wenn ihr Erlös zu ihrem Wert unverhältnismäßig wäre (§ 812 ZPO). Haustiere sind unpfändbar (§ 811c ZPO). Der Gerichtsvollzieher ist zu einer Austauschpfändung berechtigt (§ 811a ZPO). Danach kann er beispielsweise einen teuren Fernseher wegnehmen und gegen einen einfachen Fernseher ersetzen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Der hat bei seiner Anwältin Schmerzensgeld eingeklagt und die ist damit zum Gericht und das Gericht hat das für rechtens befunden, dass der 1500€ Schmerzensgeld von mir kriegt.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
dann hast Du 1500 Euro Schulden bei ihm. Wie willst Du die abzahlen?
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Handelt es sich um diese Sache? Was ist das Auto wert?7up hat geschrieben: ↑Mi 26. Jul 2017, 14:15 Und zwar habe ich riesengroße sh*** gebaut. Ich habe mich mit einem Nachbarn vom Nachbarblock angelegt und ihn verprügelt, weil er mich immer beschimpft hat. Danach hatte ich eine Gerichtsverhandlung wo ich zahlen musste. Seine Anwältin möchte nun aber zusätzlich noch 1500 € von mir, plus 300€ für irgendwas und jeweils nochmal 5% davon für noch irgendwas, plus voraussichtlich die Gerichtskosten und wahrscheinlich nochmal Anwaltskosten für seine Anwältin; wenn es bald zu einem Prozess kommt. Ich habe heute schon wieder ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, was ich nicht verstehe und wo ich nicht weiß, was man von mir will. Leider habe ich dann volltrunken eines Nachts bei dem geklingelt, weil seine Frau mir aufn Sack geht und sich nicht abwimmeln lässt. Die wollte bei mir pennen und als ich sie dann zum 10ten mal gebeten hatte, dass sie zu sich rüber geht, ist sie dann zu sich rüber. Leider wollte ich dann doch, dass sie bei mir bleibt und bin halt rüber zu denen und dachte, ich kann sie an der Sprechanlage erreichen. Der Mann hat dann die Polizei geholt und die wollten mich in eine Ausnüchterungszelle mitnehmen, weil der Mann angeblich ein Schreiben von seiner Anwältin hat, dass besagt, dass die mich sofort mitnehmen dürfen; wenn hier was ist. Haben sie dann auch. Leider habe ich angeblich den einen Polizisten die Treppe runter geschubst, sodass er sich angeblich was getan hat. Das wird jetzt natürlich alles ganz groß aufgebauscht, damit sie mich schön abfetten können. Ich kann mich jedenfalls an nichts mehr erinnern, so betrunken wie ich war.
Was kommt denn da jetzt auf mich zu? Ich habe kein Geld, weil ich arbeitslos bin und schwer krank bin ich noch dazu. Wird dann mein Auto und meine Schrankwand gepfändet? Ich will nicht in den Knast.
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Vermutlich gar nicht.
Der Gerichtsvollzieher wird kommen, in der Wohnung feststellen, dass keine pfändbaren Sachen vorhanden sind, ggf. noch den Mietkautions-Herausgabeanspruch beim Vermieter pfänden, ansonsten die Vermögensauskunft abnehmen und dann wieder gehen.
Der Nachbar wird eine Kontenpfändung durchführen (7Up sollte sein Konto als P-Konto einrichten!), und, wenn er Lust dazu hat, nach drei Jahren das gleiche Spielchen mit dem Gerichtsvollzieher wieder durchführen, und danach wieder nach drei Jahren usw.. Es laufen dann zwar die jeweiligen Kosten auf, aber solange 7Up nicht mehr als netto 1.173 € (heutiger Stand) verdient, wird er nichts abführen müssen.
Der Gerichtsvollzieher wird kommen, in der Wohnung feststellen, dass keine pfändbaren Sachen vorhanden sind, ggf. noch den Mietkautions-Herausgabeanspruch beim Vermieter pfänden, ansonsten die Vermögensauskunft abnehmen und dann wieder gehen.
Der Nachbar wird eine Kontenpfändung durchführen (7Up sollte sein Konto als P-Konto einrichten!), und, wenn er Lust dazu hat, nach drei Jahren das gleiche Spielchen mit dem Gerichtsvollzieher wieder durchführen, und danach wieder nach drei Jahren usw.. Es laufen dann zwar die jeweiligen Kosten auf, aber solange 7Up nicht mehr als netto 1.173 € (heutiger Stand) verdient, wird er nichts abführen müssen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
wie ist es mit einem Auto?
- marsupilami
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Wenn er das braucht, um zur Arbeit zu kommen bzw. um eine Arbeit durchzuführen wird das schon schwierig.
Abgesehen davon ist die Frage von Belang, was das Gefährt für einen Marktwert hat!
Und es geht ja dann nicht um den reinen Marktwert, denn davon müssen ja auch Gebühren und Kosten bezahlt werden.
Wenn das dann letztendlich ein Minus-Geschäft ist für den GV, dann wird er/sie die Finger davon lassen.
Abgesehen davon ist die Frage von Belang, was das Gefährt für einen Marktwert hat!
Und es geht ja dann nicht um den reinen Marktwert, denn davon müssen ja auch Gebühren und Kosten bezahlt werden.
Wenn das dann letztendlich ein Minus-Geschäft ist für den GV, dann wird er/sie die Finger davon lassen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Und an wen nschicke ich eine eidesstattlliche Erklärung und wann, wenn der GV schon da war oder an den seine Anwältin? Muss eine eidesstattlliche Erklärung von einem Notar beglaubigt werden?
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Du gibst die in Anwesenheit des GV ab, das war's dann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Oder du gibst sie nicht ab und landest bis zu 6 Monaten im Knast. Ob und wie oft die das wiederholen können - keine Ahnung.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Beim GV eher nicht, das ist ja eine zivilrechtliche Sache
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