Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Das ist die Rechnung über die gegnerischen Anwaltskosten - die betragen € 270,13
Nicht enthalten sind darin Gerichtskosten. Du musst nix dazu sagen, irgendwann bekommst Du vom Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss, da steht dann drin, was Du tatsächlich an Anwaltskosten plus Gerichtskosten zu zahlen hast.
Ob man sich auf Ratenzahlung einlässt - vermutlich ja, weil bei Dir ja per Pfändung wohl nix zu holen ist.
Nicht enthalten sind darin Gerichtskosten. Du musst nix dazu sagen, irgendwann bekommst Du vom Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss, da steht dann drin, was Du tatsächlich an Anwaltskosten plus Gerichtskosten zu zahlen hast.
Ob man sich auf Ratenzahlung einlässt - vermutlich ja, weil bei Dir ja per Pfändung wohl nix zu holen ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Und was ist mit den 1500€? Das will die Anwältin von mir haben, richtig? Erst macht die ihre Gerichtskosten klar und dann hetzt sie mir den GV auf den Hals. Das sehe ich schon kommen. Ich habe aber keine 1500€.
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Das ist die Berechnungsbasis, auf der die Gebühren berechnet wurden, also vermutlich die Höhe des verlangten Schadensersatzes im Prozeß.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Die Schadenersatzforderung hatte ich bei der Anwältin abgelehnt, weil ich mich als nicht schuldig bekenne und mit den überteuerten Kosten der Anwältin nicht einverstanden bin. Danach ist sie zum Gericht und hat das eingeklagt. Soll ich vielleicht nicht doch besser eine Ratenzahlung von 10€ oder so vereinbaren? Ich hab keine Lust auf den GV.
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Den Prozeß hast Du dann aber verloren.
Warte erst mal den Kostenfestsetzungsbeschluss ab, erst dann steht ja fest, was Du zu zahlen hast. Dann kannst Du Ratenzahlung beantragen.
Warte erst mal den Kostenfestsetzungsbeschluss ab, erst dann steht ja fest, was Du zu zahlen hast. Dann kannst Du Ratenzahlung beantragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Ja das stimmt. Das Gericht hatte mir dann geschrieben, dass es die Forderung der Anwältin für rechtens erklärt hat. Das war wo ich verpasst hatte was zu schreiben oder mich zu melden, weil ich damals nicht durchgesehen hatte, was mit diesem riesigen Berg an Unterlagen von mir gewollt wurde. Daraufhin wurde dann ein Verfahren gemacht.
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Also kommt der Schadensersatz auch noch auf Dich zu, oder hast Du den schon geleistet?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Ich vermute, dass
Das Gericht hat in einem gelben Umschlag die Klageschrift nebst dazugehörigen Anlagen (= den Belegen für die Angaben in de Klageschrift) an derfred geschickt und dazu geschrieben, dass er innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Empfang dieses Briefes antworten muss, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Danach hätte er weitere zwei Wochen Zeit, um auch die Begründung dafür einzureichen, warum er ment, nicht bezahlen zu müssen.
In dem Formular vom Gericht stand auch drinnen, dass alleine die Versäumung der ersten Frist bereits zu Nachteilen für ihn führen kann.
Offensichtlich hat derfred nicht innerhalb der zwei Wochen geantwortet, und daraufhin ist ein sog. "Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren" ergangen und ebenfalls mit gelbem Umschlag zugestellt worden. Auch hier dürfte am Ende des Urteils die Belehrung gestanden haben, dass derfred sich binnen einer nicht verlängerbaren Frist von 14 Tagen gegen dieses Urteil wehren kann.
Ich vermute mal, dass er sich nicht gegen dieses Urteil gewehrt hat, und jetzt ist es gleichsam "in Stein gemeißelt", dass er als Hauptforderung 1.500 € zu zahlen hat. Weiterhin steht bestimmt drin, dass er weitere 201,70 € vorgerichtliche Kosten an die Anwältin der Gegenseite zu zahlen hat.
Dafür dürfte dann aber der Kostenfestsetzungsbeschluss, mit dem die Anwaltskosten nur für das Gerichtsverfahren festgesetzt werden, um knappe 90 € niedriger ausfallen dürfte als beantragt.
Meine Empfehlung: Den Gerichtsvollzieher kommen lassen, der wird feststellen, dass keine pfändbaren und werthaltigen Gegenstände im Haus sind, und ansonsten die Kontonummer erfragen. Derfred sollte - wenn er es nicht schon lange getan hat - sein Konto sofort als P-Konto einrichten, und alles was im Monat unterhalb 1.133,80 € eingeht, kann er behalten.
eine Umschreibung ist für folgendes:derfred hat geschrieben: ↑So 15. Apr 2018, 20:02 (..) Ja das stimmt. Das Gericht hatte mir dann geschrieben, dass es die Forderung der Anwältin für rechtens erklärt hat. Das war wo ich verpasst hatte was zu schreiben oder mich zu melden, weil ich damals nicht durchgesehen hatte, was mit diesem riesigen Berg an Unterlagen von mir gewollt wurde. Daraufhin wurde dann ein Verfahren gemacht.
Das Gericht hat in einem gelben Umschlag die Klageschrift nebst dazugehörigen Anlagen (= den Belegen für die Angaben in de Klageschrift) an derfred geschickt und dazu geschrieben, dass er innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Empfang dieses Briefes antworten muss, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Danach hätte er weitere zwei Wochen Zeit, um auch die Begründung dafür einzureichen, warum er ment, nicht bezahlen zu müssen.
In dem Formular vom Gericht stand auch drinnen, dass alleine die Versäumung der ersten Frist bereits zu Nachteilen für ihn führen kann.
Offensichtlich hat derfred nicht innerhalb der zwei Wochen geantwortet, und daraufhin ist ein sog. "Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren" ergangen und ebenfalls mit gelbem Umschlag zugestellt worden. Auch hier dürfte am Ende des Urteils die Belehrung gestanden haben, dass derfred sich binnen einer nicht verlängerbaren Frist von 14 Tagen gegen dieses Urteil wehren kann.
Ich vermute mal, dass er sich nicht gegen dieses Urteil gewehrt hat, und jetzt ist es gleichsam "in Stein gemeißelt", dass er als Hauptforderung 1.500 € zu zahlen hat. Weiterhin steht bestimmt drin, dass er weitere 201,70 € vorgerichtliche Kosten an die Anwältin der Gegenseite zu zahlen hat.
Dafür dürfte dann aber der Kostenfestsetzungsbeschluss, mit dem die Anwaltskosten nur für das Gerichtsverfahren festgesetzt werden, um knappe 90 € niedriger ausfallen dürfte als beantragt.
Das wäre dann die Zahlung auf die Urteilssumme, und dafür hat derfred ja nach eigener Aussage keine Mittel übrig.
Meine Empfehlung: Den Gerichtsvollzieher kommen lassen, der wird feststellen, dass keine pfändbaren und werthaltigen Gegenstände im Haus sind, und ansonsten die Kontonummer erfragen. Derfred sollte - wenn er es nicht schon lange getan hat - sein Konto sofort als P-Konto einrichten, und alles was im Monat unterhalb 1.133,80 € eingeht, kann er behalten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Richtig, wenn er die Schadenswersatzsumme auch noch vor der Brust hat, bringt's nix, da auf Ratenzahlung zu machen. Da hilft nur der freundliche Hinweis gegenüber dem GV: "Tasche leer" - auf bürokratische spricht man von Vermögensauskunft. (§ 802c ff ZPO)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Das mit dem Versäumnisurteil ist richtig, das hatte ich damals bekommen. Ich hatte mit meiner Krankheit zu tun und war völlig überfordert mit den ihren Schreiben im gelben Umschlag.
Was ist mit Privatinsolvenz, kann ich die einreichen?
Was ist mit Privatinsolvenz, kann ich die einreichen?
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Kannst Du vermutlich machen. Erkundige Dich, wie das geht, Du brauchst dafür eine Schuldnerberatung.
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- kleinchaos
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Die Geldstrafe wirst du mit der PI nicht los. Die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren wirst du damit Los. PI ist aber nicht kostenlos, auch da sind Gerichtsgebühren zu zahlen, auch bei PKH.
Am besten dz zahlst erstmal entsprechend deinem Einkommen 10€ monatlich an den Kläager das Schmerzensgeld (oder die Geldtrafe) und beantragst Stundung der Anwalts- und Verfahrenskosten. Bis die 1500 abgetuckert sind dauert das ja. Nach 2 Jahren beantragst du Erlass der Verfahrenskosten. Wenns dir gesundheitlich besser geht bis dahin kannst du beantragen die Geldstrafe in Sozialstunden umzuwandeln
Am besten dz zahlst erstmal entsprechend deinem Einkommen 10€ monatlich an den Kläager das Schmerzensgeld (oder die Geldtrafe) und beantragst Stundung der Anwalts- und Verfahrenskosten. Bis die 1500 abgetuckert sind dauert das ja. Nach 2 Jahren beantragst du Erlass der Verfahrenskosten. Wenns dir gesundheitlich besser geht bis dahin kannst du beantragen die Geldstrafe in Sozialstunden umzuwandeln
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Mit einer Vermögensauskunft ist dann übrigens auch die Schufa erledigt.
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
bei Raten von 10 Euro dauert es zwölf Jahre, bis die Anwaltskosten bezahlt sind.
Die Forderung wurde doch für rechtens erklärt.
Die Forderung wurde doch für rechtens erklärt.
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Und was is PI?
- marsupilami
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Auf ein paar Jährchen mehr oder weniger kommt es eh nicht an, denn ich denke er wird das nie begleichen können.vierzehnnothelfer hat geschrieben: ↑Mo 16. Apr 2018, 10:15 bei Raten von 10 Euro dauert es zwölf Jahre, bis die Anwaltskosten bezahlt sind.
Die Forderung wurde doch für rechtens erklärt.
https://www.zm-kanzlei.de/der-irrtum-ue ... chstfrist/
Einmal am Boden und du kommst in diesem Gesellschaftssystem nie wieder auf die Beine.
Es sei denn man hat den eisernen Willen mit dem Suff aufzuhören und ernsthaft an den Aggressionen zu arbeiten. Aber trotz meines endlosen Optimismus, da schließe ich mich eher unserer Forenschwarzmalerin an.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Was ist eigentlich mit der Pfändungsgrenze. Brauch ich da wirklich erst ein P-Konto? Ich verfüge über keine 13oo € oder noch nichtmal die Hälfte.
- marsupilami
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Ja.
Denn selbst wenn Du diese Pfändungsgrenze nicht erreichst, hat der Gläubiger erstmal den Daumen drauf.
Du musst dann mit Verdienstbescheinigung/JC-Bescheid zum Gericht rennen und sagen: darf der nicht.
Bis die Kohle wieder auf Deinem Konto ist bzw. Dir zur Verfügung steht, vergehen da schon mal ein paar Tage.
Bei einem P-Konto schüttelt schon gleich die Bank mit dem Kopp, wenn da jemand kommt und sagt Pfändung.
Denn selbst wenn Du diese Pfändungsgrenze nicht erreichst, hat der Gläubiger erstmal den Daumen drauf.
Du musst dann mit Verdienstbescheinigung/JC-Bescheid zum Gericht rennen und sagen: darf der nicht.
Bis die Kohle wieder auf Deinem Konto ist bzw. Dir zur Verfügung steht, vergehen da schon mal ein paar Tage.
Bei einem P-Konto schüttelt schon gleich die Bank mit dem Kopp, wenn da jemand kommt und sagt Pfändung.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Ich hab gelernt, einen Süchtigen kann man nur helfen, wenn man ihm nicht die Hand reicht und beim Aufstehen hilft, sondern ihn liegen lässt bis er seine Situation begreift und bereit ist sich selber zu helfen. Das klingt zwar grausam und empathielos, ist aber die einzige Möglichkeit. Und ich glaube du bist noch sehr weit von dem Punkt entfernt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
jetzt erhofft sich der Herr Hilfe von einem anderen Forum wo sehr viele Sachbearbeiter schreiben.
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Du darfst hier durchaus dn Link einstellen - wir lernen ja schließlich alle gerne dazu
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- kleinchaos
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Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
och schade, da darf ich doch nicht hin, hab doch Hausverbot :(
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Probleme mit dem Gesetz - was kommt auf mich zu?
Lesen kann man da aber doch noch, hab ja auch mehrfaches Hausverbot dort
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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