Kündigung dann Befr. AV - Sperrzeit

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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PeterDehner
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Kündigung dann Befr. AV - Sperrzeit

#1

Beitrag von PeterDehner »

Hi,

ich habe zum 31.12.2016 meinen unbefristeten AV gekündigt (wegen Wohnortswechsel). Da ich in einem wichtigen Projekt für meinen AG war haben wir uns geeinigt, dass ein befristeter AV angehängt wird, zunächst bis zum 15.06.2017 - welcher dann noch mal bis zum 15.07. um einen Monat verlängert wurde. Ich war damit insgesamt fast 4,5 Jahre im Betrieb, hatte von Anfang an einen unbefristeten AV.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob mir eine Sperre droht. Ich hatte ja gekündigt, aber es wurde dann ein befristeter Vertrag angehängt.

Habt ihr dazu eine Meinung?

Im Raume steht hierbei doch sicherlich auch, ob überhaupt eine wirksame Befristung vorliegt (kann eine Befristung direkt auf einen unbefristeten Vertrag folgen?).

Bin auf Euer Fachwissen gespannt, vielen Dank im Voraus...
PeterDehner
Beiträge: 3
Registriert: Do 27. Jul 2017, 23:37

Re: Kündigung dann Befr. AV - Sperrzeit

#2

Beitrag von PeterDehner »

Ich habe noch mal geschaut und eine Entscheidung des Sozialgerichts Speyer vom 17. Februar 2016 (AZ: S 1 AL 63/15) gefunden.

In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Folgearbeitsvertrag im gleichen Unternehmen, allerdings liegt bei mir folgendes vor: ich bin mit meiner Familie (Ehefrau + 3 Kinder) umgezogen (+200KM) und ich habe während meines befristeten AV wesentlich mehr verdient.

Ich habe entsprechend das Gefühl, dass man nach entsprechender Argumentation gegenüber dem Arbeitsamt gute Chancen hat, aber nun Ihr ;-)
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kleinchaos
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Re: Kündigung dann Befr. AV - Sperrzeit

#3

Beitrag von kleinchaos »

200km sind deutlich außerhalb des zumutbaren Pendelbereiches. Die freie Wohnortwahl ist Teil des Deutschen Märchenbuches Grundgesetz, kann dir also nicht zur Last gelegt werden, ebensowenig wie die daraus folgende Kündigung des Arbeitsplatzes.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Kündigung dann Befr. AV - Sperrzeit

#4

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich ähnlich, da scheint ein wichtiger Grund für die Kündigung vorhanden, also keine Sperrzeit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kündigung dann Befr. AV - Sperrzeit

#5

Beitrag von marsupilami »

Nicht vergessen: JC bzw. Arbeitsagentur wird eine Stellungnahme vom AG einholen.
Wenn der die ganze Kette reinschreibt - unbefristeter AV, Kündigung durch AN, befristet, nochmal befristet, dann wird sich u.U. der/die MA nicht mit dem einfachen Grund "Wohnortwechsel" zufriedengeben.
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Muss das sein?
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Günter
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Re: Kündigung dann Befr. AV - Sperrzeit

#6

Beitrag von Günter »

Im Gegensatz zum ALG II Empfänger, der dann noch Probleme wegen der Wohnung bekommen kann, kann niemand dem Arbeitnehmer einen Wohnortswechsel verbieten. Die Familie will umziehen, der Familienvater lässt weder Frau noch Kinder im Stich, Entfernung 200 km, also vergiss marsus Bedenken. Wenn die zicken, dann müssen sie nachweisen, dass es ein Gesetz gibt, welches den Arbeitnehmer den Wohnortswechsel verbietet.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
PeterDehner
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Re: Kündigung dann Befr. AV - Sperrzeit

#7

Beitrag von PeterDehner »

Hi,
vielen Dank für Eure Antworten.

Das klingt doch recht zuversichtlich und das werde ich schon hinbekommen der Arbeitsagentur meine Argumente zu vermitteln.

Viele Grüße!
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marsupilami
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Re: Kündigung dann Befr. AV - Sperrzeit

#8

Beitrag von marsupilami »

Viel Glück! :Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
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Cromaraces
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Registriert: Mo 31. Jul 2017, 09:57

Re: Kündigung dann Befr. AV - Sperrzeit

#9

Beitrag von Cromaraces »

das ist so unverschämt :/
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