Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Genau mein Freund. Draußen in New Brunswick, wo mal das White Castle war; wenn Du weißt was ich meine.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Ich bin nicht dein Freund.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Keine Zeit, ich muss mir auf alg-ratgeber.de einen rubbeln. lolmarsupilami hat geschrieben: ↑Mi 7. Mär 2018, 19:29 ... öfter mal den Staubi in der Wohnung Gassi führen ...
Nö? Das is aber schade. Jetz bin ich aber traurig. Heul doch!
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
ich wüsste nicht, dass Herr 7up hier Freunde hätte. Würde mich sehr wundern.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Was juckt es die Eiche, wenn sich ein Schwein dran kratzt?
Die Amibrause hat offenbar ein kleines Defizit.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
- alkoholfrei
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Ich möchte bitte noch wissen was ich jetzt machen soll! Das JC hat mir den Widerspruch gegen die Aufrechnung von 30€ abgelehnt. Das JC hatte mir aufgrund einer Mieterhöhung meines Vermieters mehr Miete gezahlt. Der Vermieter hatte die Miete rückwirkend wieder abgesenkt. Das Jobcenter möchte nun das Geld was es zuviel bezahlt hat von insgesamt 2 Monaten wieder zurück haben, in Höhe von 30€ und zwar alles auf einmal. Dagegen hatte ich Widerspruch eingelegt und Raten von 10€ angeboten. Das JC bleibt aber dabei und möchte die 30€ auf einmal einbehalten. Mein Widerspruch hat es für unbegründet erklärt, obwohl ich mitgeteilt hatte, dass ich keine genügenden finanziellen Mittel habe, das alles auf einmal zu bezahlen. Es hat aber eine Rechtsbehelfsbelehrung angehängt, dass ich beim Sozialgericht Klage erheben kann.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Dann wirst Du klagen müssen, wobei dann die Gefahr besteht, dass das SG Dich darauf hinweist, € 30 im Monat ist voll in Ordnung und Di die Klage gefälligst zurückziehen sollst. Tust Du das dann nicht, könnte das Gericht eine Mißbrauchsgebühr gegen Dich verhängen, die dann sicher deutlich über € 30 liegt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Ist jetzt derfred = 7up?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Die Gedanken sind frei, zumindest bis Neugeborene nen Chip implantiert werden.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.