Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Ich wollte mal fragen, an wen ich mich wenden kann; wenn mein AlgI vorraussichtlich bis Ende September läuft und ich dann wieder AlgI beantragen muss. An das Arbeitsamt oder ans Jobcenter oder an beide?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Wie kommst Du darauf, dass Du nach Ablauf von ALG I erneut ALG I beantragen kannst? Halte ich für ausgeschlossen, danach kommt nur noch ALG II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Nach einem Jahr kann das ALG I nicht weiter verlängert werden. Es folgt ALG II.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
sorry hatte mich verschrieben ichmeinte AlgII
also an wen kann ich mich wenden?
also an wen kann ich mich wenden?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
JobCenter
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
auch wennmein alg1 nochbis ende september mitte oktober läuft?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Auch dann rechtzeigi Antrag beim JC stellen, die brauchen ja auch ein paar Tage. Sag denen, bis wann ALG I gezahlt wird.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Bis dahin muss auch das Vermögen unter die zulässigen Grenzen gefallen sein, z.B. durch Verbrauch.
- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Und was genau haben jetzt die Betriebskostenabrechnung mit dem Auslauf von ALG I bzw. den Antrag auf ALG II zu tun?
Kann es sein, dass Du eine Betriebskostenabrechnung erhalten hast und Du einen Betrag X nachzahlen musst?
Kann es sein, dass Du eine Betriebskostenabrechnung erhalten hast und Du einen Betrag X nachzahlen musst?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Genau. Soll ich das mal einstellen und zum Vergleich die alte Abrechnung von letztem Jahr mit anhängen zum Vergleich?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
kannst Du machen, natürlich anonymisiert
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Da die NK-Abrechnung vor Antragstellung beim JC bei dir einging,nimmt dieses sich davon nichts an.
Wenn noch nicht erfolgt,stelle SOFORT einen Antrag auf Wohngeld bei deinem Rathaus,vielleicht erhältst du von denen noch Leistungen.
Wenn noch nicht erfolgt,stelle SOFORT einen Antrag auf Wohngeld bei deinem Rathaus,vielleicht erhältst du von denen noch Leistungen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
- Moderator
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Wann die eingegangen ist ist doch erstmal egal, wichtig ist, wann sie fällig ist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Ja stimmt, aber die tritt spätestens nach einem Monat ein.
Da 7up sie aber schon bekommen hat, dürfte die Fälligkeit leider schon vor Anfang Oktober eintreten.
Andererseits:Wenn er noch einige Wochen die NK nicht zahlt, hat er ja dann unbestreitbar Bedarf
Da 7up sie aber schon bekommen hat, dürfte die Fälligkeit leider schon vor Anfang Oktober eintreten.
Andererseits:Wenn er noch einige Wochen die NK nicht zahlt, hat er ja dann unbestreitbar Bedarf
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Also beim JC Antrag auf Übernahme der Kosten stellen oder bei der AfA?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
AfA hat damit nic zu tun, allenfalls das JC
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Wenn meine Miete erhöht wurde, muss ich das dem JC dann mitteilen? Ich meine richtig schriftlich und extra nochmal drauf hinweisen, oder reicht das; wenn das in meiner Abrechnung mit dabei ist?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Teils mit, sicher ist sicher
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Betriebskostenabrechnung 2016:
http://abload.de/img/betriebskostenabrechniukqg.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechnzejye.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechn89kqv.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechn84k16.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechn0iklo.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechnrjjtf.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechnucjgs.jpg
Betriebskostenabrechnung 2015:
http://abload.de/img/betriebskostenabrechnock91.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechnhcja7.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechnt9jee.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechn13jtf.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechny5jdf.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechnx2kvq.jpg
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Ich hab mir nur die ersten Seiten angeschaut, sehe da nur, dass die Heizkosten deutlich um € 130 gestiegen sind. Alles andere ist im mir ahlbwegs normal erscheinenden Steigerungsbereich.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Was is denn zBsp. mit den Grundkosten? Warum sind die denn so gestiegen?
2016:
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2017:
http://abload.de/img/betriebskostenabrechnrjjtf.jpg
2016:
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Ich sehe in den beiden Abrechnungen keine gestiegenen Grundkosten
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Doch, Kölsch, in den Heizungs-Grundkosten ist schon eine Steigerung vorhanden, nämlich c. 16 %. Bei den WW-Grundkosten sind es nur ca. 4 %.
7up hat aber auch ca 14 % mehr Heizkosten-Einheiten verbraucht.
Andererseits ist auch im gesamten Haus der absolute Energieverbrauch um 17 % gestiegen.
Anders ausgedrückt: 7up hat in der vergangenen Heizperiode ein bisschen weniger mehr Energie verbraucht als seine Mitbewohner im Haus.
Da aber der Gaspreis gefallen ist (von 6,315 auf 6,226 Ct/kWh), ist der absolut zu zahlende Betrag etwas reduziert, als wenn der Gaspreis gleich geblieben wäre.
7up hat aber auch ca 14 % mehr Heizkosten-Einheiten verbraucht.
Andererseits ist auch im gesamten Haus der absolute Energieverbrauch um 17 % gestiegen.
Anders ausgedrückt: 7up hat in der vergangenen Heizperiode ein bisschen weniger mehr Energie verbraucht als seine Mitbewohner im Haus.
Da aber der Gaspreis gefallen ist (von 6,315 auf 6,226 Ct/kWh), ist der absolut zu zahlende Betrag etwas reduziert, als wenn der Gaspreis gleich geblieben wäre.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Wenn man so guckt ja, ich habe geguckt, in beiden Jahren 30% der Heizkosten = Grundkosten und da sehe ich eben keine Steigerung
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