Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
http://abload.de/img/anonym43zrb8.jpg
Meine Wohnungsgröße beträgt laut Mietvertrag 47,1m² und die Bruttokaltmiete beträgt 272,66€. Das wäre um 2,1m² zu groß und um 18,05€ zu teuer.
Meine Wohnungsgröße beträgt laut Mietvertrag 47,1m² und die Bruttokaltmiete beträgt 272,66€. Das wäre um 2,1m² zu groß und um 18,05€ zu teuer.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Größe spielt keinen Rolle und ich bezweifel, dass ich bei dem geringen Betrag ein Umzug rechnet. Argumejntier beim JC so, dass JC die Umzugskosten zu trafgen hat und für 24 x 18,05 also etwa € 430 kein Umzug machbar ist. Denn wenn Du schwer krank bist, kannst Du den ja nicht alleine machen sondern brauchst ein Umzugsunternehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Die Mitgleidschaft beim Mieterbund kostet eine Aufnahmegebühr von 25€ und einem Jahresbeitrag von 84€ oder eine Probemitgliedschaft für ein halbes Jahr von einmalig 30€.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Das Jobcenter hat diese Kosten bereits genehmigt?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Alles klar, also Ihr wollt mir nicht mehr helfen, weil ich böse war oder was? Schade.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Sorry, aber was soll dieser Schwachfug?
Kölsch hat Dir Argumente aufgezeigt, mit denen man dem JC seine Grenzen aufzeigen kann, und Olivia fragte nach, ob das JC etwa den Beitrag für den Mieterschutzverein zugesichert hat (machen die nämlich öfters).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Der Herr meint, er schnippst mit den Fingern und wir haben gefälligst zu springen. Wird nicht klappen.
Siehe auch http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 36#p455736
Siehe auch http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 36#p455736
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Er meint vermutlich das hier:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 41#p456141
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Und schon wieder Pech für mich. Das BVerfG hat jetzt entschieden, dass das Jc nicht jede Miete und nicht sämtliche Heizkosten übernehmen muss. Da wird das Jc sich jetzt dran festhalten.
http://www.focus.de/finanzen/praxistipp ... 43920.html
Ich habe heute den Antrag wegen dem Mieterbund weggeschickt. Der dicke fette TED hat nur noch die ganzen Anträge, Schriftstücke und sämtliche Nachweise in verschiedenen Angelegenheiten gesammelt, weil jedesmal ein Einschreiben rauszuschicken zu teuer wäre und der sich mit seiner fetten Pfote immer die Briefmarken festklebt, deswegen haben wir noch gewartet. Aber ja, ich habe das beantragt. Ich hoffe Ihr seid noch geduldig mit mir und nicht so böse.
http://www.focus.de/finanzen/praxistipp ... 43920.html
Ich habe heute den Antrag wegen dem Mieterbund weggeschickt. Der dicke fette TED hat nur noch die ganzen Anträge, Schriftstücke und sämtliche Nachweise in verschiedenen Angelegenheiten gesammelt, weil jedesmal ein Einschreiben rauszuschicken zu teuer wäre und der sich mit seiner fetten Pfote immer die Briefmarken festklebt, deswegen haben wir noch gewartet. Aber ja, ich habe das beantragt. Ich hoffe Ihr seid noch geduldig mit mir und nicht so böse.
Zuletzt geändert von 7up am Fr 17. Nov 2017, 10:45, insgesamt 2-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Ich bin leicht irritiert, denn Du hast mit Deiner Abkürzung "B V G" auf die "Gesetze über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)" verlinkt.
Und diese Gesetze haben meiner Ansicht nach nichts mit Sozialhilfe im Allgemeinen oder auch Miete bzw. Heizkosten im Besonderen zu tun.
Wenn Du also schon hier mit Abkürzungen rumwedelst, dann bitte mit den korrekten.
In dem Falle wäre das "BVerfG".
Nächster Punkt: lass Dich von diesen Mainstream-Medienberichten über solche Sachen nicht in Panik versetzen.
Im Grunde hat das "BVerfG" nur grob vereinfacht gesagt: wir - das "BVerfG" - wollen uns in Zukunft nicht mehr mit diesem S..... auseinandersetzen.
Der Gesetzgeber war und ist berechtigt, das Wort "angemessen" zu verwenden. Was genau angemessen ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
In diesem Fall waren die Entscheidungen der Vorinstanzen richtig - JC muss eben nicht bei der Personenzahl der BG diese Wohnungsgröße finanzieren.
Natürlich werden die JC's Honig daraus saugen und das nach ihrem Gusto auslegen.
Aber sie sind nach wie vor gehalten, den Einzelfall zu betrachten und nach den derzeitigen geltenden Gesetzen zu prüfen.
Dass das insgesamt nicht lustig ist, kann man auch hier verfolgen:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=20921
Insbesondere der Link in #10 ist recht aufschlußreich.
Denn rein theoretisch kann ein JC zwar sagen: Wohnung zu teuer - Kosten senken - Umziehen!
Aber sie müssen vorwarnen (Kostensenkungsaufforderung) und sie müssen dann einen Bescheid erlassen und dem kann man widersprechen.
Ich/wir haben gesucht und nichts gefunden - hier die ganze Dokumentation.
JC wird dann sagen: ja aber ....
Der Deliquent kann dann aber auch sagen: ja, aber ....
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... heizkosten
Irgendwo gibt es auch ein Aktenzeichen zu dem Urteil.
Ich bin bloß zu faul zum Suchen.
Wird den eLB halt aufgrund der angespannten Wohnungssituation Nerven kosten, sich mit dem JC und SG dann auseinanderzusetzen.
Und diese Gesetze haben meiner Ansicht nach nichts mit Sozialhilfe im Allgemeinen oder auch Miete bzw. Heizkosten im Besonderen zu tun.
Wenn Du also schon hier mit Abkürzungen rumwedelst, dann bitte mit den korrekten.
In dem Falle wäre das "BVerfG".
Nächster Punkt: lass Dich von diesen Mainstream-Medienberichten über solche Sachen nicht in Panik versetzen.
Im Grunde hat das "BVerfG" nur grob vereinfacht gesagt: wir - das "BVerfG" - wollen uns in Zukunft nicht mehr mit diesem S..... auseinandersetzen.
Der Gesetzgeber war und ist berechtigt, das Wort "angemessen" zu verwenden. Was genau angemessen ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
In diesem Fall waren die Entscheidungen der Vorinstanzen richtig - JC muss eben nicht bei der Personenzahl der BG diese Wohnungsgröße finanzieren.
Natürlich werden die JC's Honig daraus saugen und das nach ihrem Gusto auslegen.
Aber sie sind nach wie vor gehalten, den Einzelfall zu betrachten und nach den derzeitigen geltenden Gesetzen zu prüfen.
Dass das insgesamt nicht lustig ist, kann man auch hier verfolgen:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=20921
Insbesondere der Link in #10 ist recht aufschlußreich.
Denn rein theoretisch kann ein JC zwar sagen: Wohnung zu teuer - Kosten senken - Umziehen!
Aber sie müssen vorwarnen (Kostensenkungsaufforderung) und sie müssen dann einen Bescheid erlassen und dem kann man widersprechen.
Ich/wir haben gesucht und nichts gefunden - hier die ganze Dokumentation.
JC wird dann sagen: ja aber ....
Der Deliquent kann dann aber auch sagen: ja, aber ....
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... heizkosten
Irgendwo gibt es auch ein Aktenzeichen zu dem Urteil.
Ich bin bloß zu faul zum Suchen.
Wird den eLB halt aufgrund der angespannten Wohnungssituation Nerven kosten, sich mit dem JC und SG dann auseinanderzusetzen.
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Muss das sein?
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Bundesverfassungsgericht meinte ich natürlich. Tschuldigung! Habs korrigiert.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Hatten wir eigentlich schon doppelte Mietbelastung, bei einem Umzug und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung? Weil die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und am Anfang des 3. Monats zieht man doch meistens schon in die neue Wohnung ein und schließt vorher den Mietvertrag ab. Da muss man dann ja für 2 Wohnungen Miete bezahlen.
- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Was genau ist die Frage / das Problem?
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Na ob dieses Kriterium schon mit dabei war bei den Gründen für die Wirtschaftlichkeit. Das hätte ich ja auch mit dazuschreiben können, im Brief ans Jc. Da hab ich damals aber leider noch gar nicht dran gedacht.
Mich würde nochmal interessieren, ob das Jc solche Wohnungen auf Lager hat, für bestimmte Personen oder es entsprechende Vermieter kennt, die solche Wohnungen mit so einer niedrigen Miete anbieten. Ich bin der Meinung mich erinnern zu können, dass ein Kumpel damals vom Amt solche Visitenkarten von seiner Sb bekommen hat, wo er sich melden konnte und eine neue Wohnung suchen konnte. Warum bieten die mir immer nur sowas nicht an? Man soll immer nur Pech haben, bis man total am Boden is und die, die am Boden sind die bekommen dann sowas. Das ist doch ungerecht.
Mich würde nochmal interessieren, ob das Jc solche Wohnungen auf Lager hat, für bestimmte Personen oder es entsprechende Vermieter kennt, die solche Wohnungen mit so einer niedrigen Miete anbieten. Ich bin der Meinung mich erinnern zu können, dass ein Kumpel damals vom Amt solche Visitenkarten von seiner Sb bekommen hat, wo er sich melden konnte und eine neue Wohnung suchen konnte. Warum bieten die mir immer nur sowas nicht an? Man soll immer nur Pech haben, bis man total am Boden is und die, die am Boden sind die bekommen dann sowas. Das ist doch ungerecht.
- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Im Deinem letzten Schreiben an das JC ging es - nach meinem Kenntnissstand - doch um die Bewilligung des Mitgliedsbeitrages für den Mieterverein.
Das JC hat keine Wohnungen auf Lager, es bevorratet keine Immobilien.
Die können höchstens auf das zuständige Sozialamt/Wohnungssicherungsamt verweisen bzw. deren "Visitenkarten" verteilen.
Ich weiß immer noch nicht, worum es eigentlich geht.
Das JC hat keine Wohnungen auf Lager, es bevorratet keine Immobilien.
Die können höchstens auf das zuständige Sozialamt/Wohnungssicherungsamt verweisen bzw. deren "Visitenkarten" verteilen.
Ich weiß immer noch nicht, worum es eigentlich geht.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 20. Nov 2017, 10:34 Das JC hat keine Wohnungen auf Lager, es bevorratet keine Immobilien.
Die können höchstens auf das zuständige Sozialamt/Wohnungssicherungsamt verweisen bzw. deren "Visitenkarten" verteilen.
Ich weiß immer noch nicht, worum es eigentlich geht.
bitte erklären
- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
@ vierzehnnothelfer: Tut mir leid, ich muss passen.
Ich kann nicht erklären, was ich nicht weiß.
Das hab ich doch aber schon gesagt.
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- kleinchaos
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Das JC kann dir keine Wohnung "zuweisen" und ist dir auch bei der Wohnungssuche nicht behilflich. Das JC hat keinen Zugriff auf Wohnungen.
Die Wohnungsstelle beim Sozialamt (wenn es so eine Stelle bei euch geben sollte) hätte im Bedarfsfall Zugriff auf sogenannte Gewährleistungswohnungen. Das sind von der Kommune angemietete Wohnungen für besondere Bedarfsfälle. Obdachlosigkeit, Wohnungsverlust nach Brand usw, Flüchtlinge usw. Ansonsten können die vielleicht dich auf die Warteliste setzen oder mit Vermietern verhandeln, wenn du Wohnungsangebote vorlegst.
Die Wohnungsstelle beim Sozialamt (wenn es so eine Stelle bei euch geben sollte) hätte im Bedarfsfall Zugriff auf sogenannte Gewährleistungswohnungen. Das sind von der Kommune angemietete Wohnungen für besondere Bedarfsfälle. Obdachlosigkeit, Wohnungsverlust nach Brand usw, Flüchtlinge usw. Ansonsten können die vielleicht dich auf die Warteliste setzen oder mit Vermietern verhandeln, wenn du Wohnungsangebote vorlegst.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verzeihung, ich meinte der TE sollte erklären, nicht Marsupilami.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Ich hätte noch eine Frage zu dem Quadratmeterpreis meiner Wohnung. Ich bin damals zur Jahrtausendwende von der Stadt aufs Dorf gezogen, weil es schon damals in der Stadt keine vernünftige Wohnungen für Singles, Arme, Studenten oder Arbeitslose gab. Die waren alle zu teuer und ich hatte schon damals das Problem mit dem richtigen Ansprechpartner für eine Wohnung. Die, in den Gegenden, wo ich gerne wohnen wollte, habe ich nie gefunden. Jedenfalls war ich doch letztens beim Bürgermeister und hatte nachgefragt, ob er die Mieterhöhung zurücknehmen könnte. Dabei wurde von ihm erwähnt, dass meine Wohnung einen Quadratmeterpreis von 4€ hat.
Meine Wohnung hat 47,1m² und ich zahle reine Nettomiete von 216,66€. Wenn ich das verrechne kommt da 4,60€ raus. Meint der die 4€/m² ohne Märchensteuer oder was meint der? Wenn ich die Betriebskosten kalt noch dazu rechnen würde wären das ja schon über 5€/m².
http://abload.de/img/betriebskostenabrechn89kqv.jpg
Das Schreiben habe ich nur angehängt, um zu zeigen, wie hoch meine Miete etc. ist.
Meine Wohnung hat 47,1m² und ich zahle reine Nettomiete von 216,66€. Wenn ich das verrechne kommt da 4,60€ raus. Meint der die 4€/m² ohne Märchensteuer oder was meint der? Wenn ich die Betriebskosten kalt noch dazu rechnen würde wären das ja schon über 5€/m².
http://abload.de/img/betriebskostenabrechn89kqv.jpg
Das Schreiben habe ich nur angehängt, um zu zeigen, wie hoch meine Miete etc. ist.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Ich kann Dir nicht sagen, welche Bruttokaltmiete an Deinem Wohnort "angemessen" ist. Das sagt Dir im Zweifel das JC in einer Kostensenkungsaufforderung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Was genau hat der Bürgermeister Deines Wohnortes mit Deinem Mietvertrag zu tun?
Ist der Bürgermeister Dein Vermieter, der Chef von einer Immobiliengesellschaft, bei der Du die aktuelle Wohnung angemietet hast?
Selbst wenn, was genau legt die Annahme fest, dass er den genauen m²-Preis Deiner Wohnung kennen muss?
letztendlich:
was genau ist das Problem?
Ist der Bürgermeister Dein Vermieter, der Chef von einer Immobiliengesellschaft, bei der Du die aktuelle Wohnung angemietet hast?
Selbst wenn, was genau legt die Annahme fest, dass er den genauen m²-Preis Deiner Wohnung kennen muss?
letztendlich:
was genau ist das Problem?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Wenn Du es nicht weißt ich weiß es auch nicht. kp
Ich dachte jemand kann mir das mal erklären und weiß was ich meine. Aber wenn nicht dann nicht.
Ich dachte jemand kann mir das mal erklären und weiß was ich meine. Aber wenn nicht dann nicht.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Seit wann fällt auf Wohnungsmiete Märchensteuer an?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
ich möchte nur wissen, was der Bürgermeister damit zu tun hat. Vermutlich ist er der Vermieter, denn nur der Vermieter kann die Erhöhung zurücknehmen.7up hat geschrieben: ↑Mo 27. Nov 2017, 10:05
Jedenfalls war ich doch letztens beim Bürgermeister und hatte nachgefragt, ob er die Mieterhöhung zurücknehmen könnte. Dabei wurde von ihm erwähnt, dass meine Wohnung einen Quadratmeterpreis von 4€ hat.
http://abload.de/img/betriebskostenabrechn89kqv.jpg
Das Schreiben habe ich nur angehängt, um zu zeigen, wie hoch meine Miete etc. ist.