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Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 15:09
von 7up
Ich wollte mal fragen, an wen ich mich wenden kann; wenn mein AlgI vorraussichtlich bis Ende September läuft und ich dann wieder AlgI beantragen muss. An das Arbeitsamt oder ans Jobcenter oder an beide?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 15:31
von Koelsch
Wie kommst Du darauf, dass Du nach Ablauf von ALG I erneut ALG I beantragen kannst? Halte ich für ausgeschlossen, danach kommt nur noch ALG II
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 15:35
von Olivia
Nach einem Jahr kann das ALG I nicht weiter verlängert werden. Es folgt ALG II.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 16:00
von 7up
sorry hatte mich verschrieben ichmeinte AlgII
also an wen kann ich mich wenden?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 16:04
von Koelsch
JobCenter
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 16:11
von 7up
auch wennmein alg1 nochbis ende september mitte oktober läuft?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 16:18
von Koelsch
Auch dann rechtzeigi Antrag beim JC stellen, die brauchen ja auch ein paar Tage. Sag denen, bis wann ALG I gezahlt wird.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 16:28
von Olivia
Bis dahin muss auch das Vermögen unter die zulässigen Grenzen gefallen sein, z.B. durch Verbrauch.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 17:42
von marsupilami
Und was genau haben jetzt die Betriebskostenabrechnung mit dem Auslauf von ALG I bzw. den Antrag auf ALG II zu tun?
Kann es sein, dass Du eine Betriebskostenabrechnung erhalten hast und Du einen Betrag X nachzahlen musst?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: So 3. Sep 2017, 17:35
von 7up
Genau. Soll ich das mal einstellen und zum Vergleich die alte Abrechnung von letztem Jahr mit anhängen zum Vergleich?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: So 3. Sep 2017, 18:16
von Koelsch
kannst Du machen, natürlich anonymisiert
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: So 3. Sep 2017, 19:08
von tigerlaw
Da die NK-Abrechnung vor Antragstellung beim JC bei dir einging,nimmt dieses sich davon nichts an.
Wenn noch nicht erfolgt,stelle SOFORT einen Antrag auf Wohngeld bei deinem Rathaus,vielleicht erhältst du von denen noch Leistungen.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: So 3. Sep 2017, 19:42
von kleinchaos
Wann die eingegangen ist ist doch erstmal egal, wichtig ist, wann sie fällig ist
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: So 3. Sep 2017, 19:50
von Koelsch
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: So 3. Sep 2017, 20:11
von tigerlaw
Ja stimmt, aber die tritt spätestens nach einem Monat ein.
Da 7up sie aber schon bekommen hat, dürfte die Fälligkeit leider schon vor Anfang Oktober eintreten.
Andererseits:Wenn er noch einige Wochen die NK nicht zahlt, hat er ja dann unbestreitbar Bedarf
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mo 4. Sep 2017, 11:59
von 7up
Also beim JC Antrag auf Übernahme der Kosten stellen oder bei der AfA?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mo 4. Sep 2017, 12:58
von Koelsch
AfA hat damit nic zu tun, allenfalls das JC
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mo 4. Sep 2017, 13:58
von 7up
Wenn meine Miete erhöht wurde, muss ich das dem JC dann mitteilen? Ich meine richtig schriftlich und extra nochmal drauf hinweisen, oder reicht das; wenn das in meiner Abrechnung mit dabei ist?
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mo 4. Sep 2017, 14:22
von Koelsch
Teils mit, sicher ist sicher
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mo 4. Sep 2017, 17:58
von 7up
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Mo 4. Sep 2017, 18:11
von Koelsch
Ich hab mir nur die ersten Seiten angeschaut, sehe da nur, dass die Heizkosten deutlich um € 130 gestiegen sind. Alles andere ist im mir ahlbwegs normal erscheinenden Steigerungsbereich.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Do 7. Sep 2017, 00:39
von 7up
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Do 7. Sep 2017, 08:05
von Koelsch
Ich sehe in den beiden Abrechnungen keine gestiegenen Grundkosten
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Do 7. Sep 2017, 09:11
von tigerlaw
Doch, Kölsch, in den Heizungs-Grundkosten ist schon eine Steigerung vorhanden, nämlich c. 16 %. Bei den WW-Grundkosten sind es nur ca. 4 %.
7up hat aber auch ca 14 % mehr Heizkosten-Einheiten verbraucht.
Andererseits ist auch im gesamten Haus der absolute Energieverbrauch um 17 % gestiegen.
Anders ausgedrückt: 7up hat in der vergangenen Heizperiode ein bisschen weniger mehr Energie verbraucht als seine Mitbewohner im Haus.
Da aber der Gaspreis gefallen ist (von 6,315 auf 6,226 Ct/kWh), ist der absolut zu zahlende Betrag etwas reduziert, als wenn der Gaspreis gleich geblieben wäre.
Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung
Verfasst: Do 7. Sep 2017, 09:19
von Koelsch
Wenn man so guckt ja, ich habe geguckt, in beiden Jahren 30% der Heizkosten = Grundkosten und da sehe ich eben keine Steigerung