Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

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kleinchaos
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#76

Beitrag von kleinchaos »

Es geht also effektiv um 18€ Kaltmiete. Denn Heizkosten dürfen nicht gedeckelt werden solange dir kein verschwenderischer Umgang mit Heizenergie nachgewiesen werden kann.

Bei 18€ Kaltmiete wäre die Frage, ob ein Umzug wirtschaftlich wäre. Die Umzugskosten müssen in 2 Jahren die Einsparung gedeckt haben. Also etwas über 400€. Wo gibts dafür einen Umzug? Also.
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7up
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#77

Beitrag von 7up »

Kostensenkungsaufforderung Miete:

http://abload.de/img/anonym1ihp1l.jpg
http://abload.de/img/anonym2xkqbs.jpg
http://abload.de/img/anonym358ou1.jpg
http://abload.de/img/anonym43zrb8.jpg

Kostensenkungsaufforderung Heizkosten:

http://abload.de/img/anonym1pzotp.jpg
http://abload.de/img/anonym2unojb.jpg
http://abload.de/img/anonym394o4u.jpg

marsupilami hat geschrieben: Fr 29. Sep 2017, 17:25 Kostensenkungsaufforderung: Kaltmiete oder Betriebskosten insbesondere Heizung?
Beides, oder vielmehr alles dreies. Der Wasserverbrauch ist wahrscheinlich auch zu hoch, so wie ich das einschätze.
Die KdU-Richtlinie vom 28.09.2016 besagt, dass für einen Arbeitslosen in meiner Region, eine Wohnungsgröße von 45 m² und eine Bruttokaltmiete von 254,61€ angemessen ist.

Meine Wohnungsgröße beträgt laut Mietvertrag 47,1m² und die Bruttokaltmiete beträgt 272,66€. Das wäre um 2,1m² zu groß und um 18,05€ zu teuer.

Ich habe kein Geld zum umziehen und ich will auch nicht hier ausziehen. Ich habe das 2012 mal zusammengerechnet, nachdem ich hierher gezogen bin, weil ich hier meine Umschulung zum Kraftfahrer machen wollte und auch schon in Aussicht hatte. Mit allem Drum und Dran kam ich auf 1500€, die ich für Umzugs-Lkw, Umzugshelfer etc. zahlen musste. Ich habe hier eine 3m lange Schrankwand, einen schweren Kleiderschrank und eine 2,50m lange Küchenplatte. Das sind sperrige und schwere Einzelteile am Stück, die kann ich nicht alleine heben. Außerdem gehen durch dauerndes Ab- und Aufbauen meine Möbel kaputt, weil das teilweise alles nur dünne Spanplatte ist und nicht dafür geeignet ist, alle pfurzlang montiert zu werden.
Ich bin froh dass ich in meinem Leben, nach mehr als 15 Umzügen, endlich eine Wohnung gefunden habe, die halbwegs ordentlich ist, mal so grob gesehen. Da will ich nicht schon wieder woanders hin müssen, bitte. Außerdem kann ich mir nichts vernünftiges leisten, außer solche Wohnungen, wo alles kaputt ist und sich keiner kümmert, oder so. Ganz abgesehen von irgendwelchen Mietkautionen oder Genossenschaftsanteilen, die ich auch nicht habe.

Das Jc bemängelt ständig, dass es keine Besonderheiten kennt, warum ich erhöhte Heizkosten habe.

Besonderheiten sind:

Das dass hier ein Altbau von 1960 ist, der schlecht saniert wurde, deswegen ständig fußkalt ist, mit einer kaputten Heizung, die nicht richtig heizt und einer Dämmung, die nicht vorhanden ist, weil es damals sowas noch nicht gab. Welcher zudem undichte Fenster und Türen, sowie bei kalten Witterungsbedingungen ständig geöffnete Fenster und Kellerfenster der Nachbarn, weshalb die Räumlichkeiten auskühlen, als auch Leerstand aufweist.

Eine schwere Pankreaserkrankung, verbunden mit starkem und langanhaltendem Schüttelfrost, starken und krampfartigen Schmerzen im Bauchbereich, die nur zu ertragen sind; wenn man sich hinlegt oder auf Händen und Füßen kriecht und selbst da ist es unerträglich,
Durchfall, Schwindelgefühl, Übelkeit, Erbrechen über das normale Maß hinaus, Erbrechen von gelber Gallenflüssigkeit, Kreislaufzusammenbrüche, Schwächegefühle, Müdigkeit, starkes Fieber, Blähungen, Fehlverdauungen, bedingt durch Zysten, die sich an der Pankreas gebildet haben. All dies, ist durch viel Wärme besser ertragbar.

Selbstachtung und damit das Auftreten und das Erscheinungsbild in der Gesellschaft, weil keiner mag; wenn jemand stinkt, ungepflegt ist, kaputte Zähne hat oder dreckige und kaputte Sachen anhat.

Dass man alles sauber hält, damit man sich wohler fühlt und dann beim Vorstellungsgespräch besser drauf ist.

Ich achte auf meine Sachen und wenn man alles vernachlässigt, geht es irgendwann kaputt und was neues kann ich mir nicht leisten.

Durch die dauernde Schreibarbeit, welche die Bürokratie des Jc mit sich bringt, sitzt man ja nur zu Hause am Schreibtisch. Da ist es ja kein Wunder, dass man so erhöhte Betriebskosten hat.

Ich werde krank; wenn ich im Winter nicht heizen kann und ständig mit kalten Füßen leben muss. Die Heizkörper sind zu klein und in der falschen Position, sodass sie nicht richtig heizen können, weil sie vom Fensterbrett verdeckt sind. Ohne entsprechende Beheizung und daraus entstehende Probleme, unter anderm wie damit verbundene entstehende Depressionen, andauernde schlechte Laune und schlechter Schlaf führen zu weiteren Erkrankungen, auch im Verdauungssystem und zu keiner Besserung der Lage, was die Arbeitsuche anbelangt.

Energiepreise für Heizung Strom und Wasser, werden immer teurer, wodurch ebenfalls die erhöhten Kosten zurückzuführen sind. Wie auch alles andere, wie zBsp. Benzin Öl und Diesel oder in den Supermärkten, die Preise steigen ständig für alles, aber mehr Unterstützung vom Staat gibt es nicht. Die AlgII-Sätze sollten der Teuerung angeglichen werden, damit man davon leben kann.

Wie soll ich denn die Gründe für erhöhten Verbrauch nachweisen, laut Seite 2 der Kostensenkungsaufforderung für die Miete? Und wie soll ich die Kosten senken? Der Vermieter wird die Kaltmiete nicht senken.

Zum Gesetzestext auf Seite 3 der Kostensenkungsaufforderung für die Miete, kann ich nur sagen, das mein Umzug 2012 für mich allerdings notwendig war, um meine Umschulung als Berufskraftfahrer zu machen und um damit die Arbeitslosigkeit, Trostlosigkeit und Perspektivlosigkeit, welche mich auffrisst und kaputt macht, zu beenden. Außerdem habe ich, da wo ich gewohnt habe, schlaflose Nächte und Depressionen bekommen. Wobei es mir mir hier, nach jahrelanger Tortur, langsam wieder besser zu gehen scheint, was für mich wieder ein Schritt in Richtung Arbeitsaufnahme ist und somit eigentlich positiv gewertet werden sollte, nämlich dass ich dazu beigetragen habe, meine Situation zu verbessern. Stattdessen wil man mich noch dafür bestrafen. Das ist ein Schatz, den ich hier hüte und mir erarbeitet habe. Den will ich nicht missen oder mir wegnehmen lassen, weil ich sonst wieder krank werde. Ich habe daraufhin auch in diesem Beruf gearbeitet, bin aber leider schwer krank geworden.
Gibt es nicht eine Möglichkeit, da irgendwie anzusetzen, um zu unterstreichen, dass mein Umzug selbstverständlich nötig war? Was geht das Jc das denn an, was ich vorhabe? Das geht doch sowieso immer alles schief; wenn man denen was erzählt. Von daher hab ich mein Ding durchgezogen und zwar auch erfolgreich und das passt dem Jc nicht. Leider nur wird wieder mal alles gegen mich verwendet und versucht, mich dadurch ständig klein zu machen. Warum kann ich mich dagegen nicht wehren? Ich fange davon an, zu hassen. Ich will das nicht!

Die KdU wurde am 28.09.2016 schon wieder geändert, weil das Jc immer was von der KdU vom 16.04.2014 schreibt. Komisch, das Jc gibt in seinen Schreiben die Bruttokaltmiete 254,61€ von der KdU-Richtlinie vom 28.09.2016 an, bezieht sich aber immer auf die KdU vom 16.04.2014, wo die Bruttokaltmiete sogar nur bei 248,95€ lag.

Kann das Jc mir bitte mal eine Wohnung vorweisen, die aus seiner Sicht angemessen ist? Kann ich das beim Jc erfragen oder kann es mir das schriftlich geben?

Im Schreiben Kostensenkungsaufforderung Heizkosten auf Seite 2 steht, dass Heizkosten für mich nur noch bis 2018 im SgbII berücksichtigt werden. Soll das heißen, dass danach keine etwaigen Nachzahlungen mehr übernommen werden?

Im Schreiben Kostensenkungsaufforderung Heizkosten auf Seite 3 steht, dass angemessene Heizkosten 64,88€ wären. Laut meiner Mieterhöhung, zahle ich ab Oktober 72€, statt 57€, für Heizung und Warmwasser im Voraus. Das wäre laut Jc mit 64,88€ Heizkosten um 7,12€ zu teuer.
Kommen die 7,12€ von den Heizkosten zu den 18,05€ von der Miete noch dazu? Das wären ja dann 25,17€, was das Jc insgesamt weniger zahlt. Ist das so richtig?

Wenn der Vermieter die Miete um 15€ anhebt und das Jc ca. 25€ weniger zahlt, dann fehlen mir zum Anfang des Monats 40 bis 50€, die ich zum Leben brauch. Das kann ich nicht. Ich hatte das schonmal 2005 mit diesem Vermieter, da war ich dann deswegen Anfang des Monats in der ersten Woche pleite und musste den Kit aus den Fenstern fressen. Anschließend ging es mit so dreckig, dass ich nichts mehr machen konnte. Ich glaube das war damals der Beginn meiner jetztigen Krankheit.

Kann es sein, dass mein Vermieter mich für die Betriebskosten kalt und warm doppelt abkassiert? Weil ich gehört habe, dass manche Leute, die hier schon ewig wohnen, weniger Miete zahlen und damit besser dran sind.

Man verschwendet eigentlich nur seine Zeit; wenn man Jc&Co. auf die Finger gucken will. Stattdessen sollte man sich lieber um Arbeit bemühen und dann auch irgendwo anfangen, da hat man vielmehr davon, als sich zu ärgern. Die ganze Zeit, während ich mich 1 ½ Wochen damit beschäftigt habe, hätte ich viel sinnvoller nutzen können und mich bewerben können, statt hier alles auseinanderzuklamüsern und mich noch darüber zu ärgern. Vor allem kostet es mich meine ganze Lebensenergie, die mir dann hinterher für wichtige Dinge fehlt. Wegen dem Zeug hier hab ich heute meine Snow Dogs verpasst. Das ist meine Abwechslung. Das Einzige was ich noch habe, ansonsten siehts mau aus bei mir, was mit Kultur zusammenhängt, leider.

marsupilami hat geschrieben: Fr 29. Sep 2017, 17:25 Wenn dann der tatsächliche Bescheid kommt, dass das JC nicht mehr die volle Miete zahlt, dann in Widerspruch gehen und die Wohnungssuche-Dokumentation vorlegen.
Ich hatte folgendes gelesen. Was ist denn damit? Abwarten oder Klage einrechen?
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... jobcenter/
https://sozialberatung-kiel.de/2017/02/ ... zulaessig/
Zuletzt geändert von 7up am Mi 4. Okt 2017, 12:38, insgesamt 29-mal geändert.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#78

Beitrag von Koelsch »

Dir wurde hier doch bereits gesagt - die sollen nachweisen, dass ein Umzug bei der geringen Kostenüberschreitung wirtschaftlich ist. Klar kannst Du auch gegen die Kostensenkungsaufforderung klagen - such Dir 'nen Anwalt dafür, der das auf PKH-Basis durchzieht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#79

Beitrag von 7up »

Ich will nicht mehr klagen müssen oder sonstirgendwas. Ich will einfach nur in Ruhe und Frieden leben dürfen, ohne dieses ständige Drangsal. Dann kann ich auch was machen und arbeiten gehen.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#80

Beitrag von Koelsch »

Das wollen alle hier, aber meistens bleibt's beim Wunsch, so lange man mit dem JC zu tun hat
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#81

Beitrag von Olivia »

28 Euro Mieterhöhung führen zu heftigen Problemen mit dem Jobcenter:

http://www.huffingtonpost.de/ulrich-woc ... 28550.html
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marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#82

Beitrag von marsupilami »

Nun mach dem 7up doch nicht noch mehr Angst!

Der soll doch erst mal vom JC eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Umzug fordern.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#83

Beitrag von Olivia »

Der Artikel kann aber auch zeigen, dass man mit seinen Problemen nicht allein ist, sondern auch andere eLBs von sowas betroffen sind.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#84

Beitrag von 7up »

Wie soll ich denn die Bitte um Wirtschaftlichkeitsberechnung formulieren?
hat geschrieben:Wegen dieser Mieterhöhung möchte ich bitte eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Jobcenter haben.
So?
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#85

Beitrag von Olivia »

Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass der Umzug unwirtschaftlich ist. Dazu wurden die Umzugskosten ins Verhältnis zu der in zwei Jahren erzielbaren Mieteinsparung gesetzt. Eine etwaige Mieteinsparung ist im Vergleich zu den Umzugskosten zu gering, als dass ein Umzug wirtschaftlichen Sinn ergeben würde. Ein Umzug wäre daher sinnlos und unverhältnismässig. Somit widerspreche ich einem Umzug. Eine Untervermietung kommt wegen Platzmangel nicht in Frage.
Zuletzt geändert von Olivia am Do 5. Okt 2017, 17:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#86

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#87

Beitrag von kleinchaos »

Zu beachten ist aber auch:
Die Jobcenter rechnen zu den Umzugskosten gern immer nur einen Transporter und 2 Helfer zu 5€/Stunde. Je nach Konstellation kann das ausreichen, aber auch dann kommen noch Ein- und/oder Auszugsrenovierung, Kaution, Ummeldekosten Telefon/Internet und Nachsendeauftrag hinzu. Spätestens bei der Kaution wirds unwirtschaftlich, damit sollte man die Prüfung immer schaffen
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#88

Beitrag von Olivia »

Zu den Mietkosten:
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass ein Umzug unwirtschaftlich wäre. Dazu wurden die Umzugskosten ins Verhältnis zu der in zwei Jahren erzielbaren Mieteinsparung gesetzt. Eine etwaige Mieteinsparung ist im Vergleich zu den Umzugskosten zu gering, als dass ein Umzug wirtschaftlichen Sinn ergeben würde. In die Vergleichsberechnung sind auch eingegangen: die erforderliche Ein- und Auszugsrenovierung, die Ummeldekosten, die Telefon- und Internet-Ummeldung, ein Nachsendeauftrag sowie die für die neue Wohnung erforderliche Kaution. Zudem bin ich gesundheitlich angeschlagen und müsste mir in jedem Fall beim Umzug von einem Umzugsunternehmen sowie bei den Renovierungen von einem Malerunternehmen helfen lassen. Ein Umzug wäre daher vollkommen sinnlos und unverhältnismässig. Somit widerspreche ich einem Umzug. Eine Untervermietung kommt wegen Platzmangel nicht in Frage.

Zu den Heizkosten:
Die Heizkosten sind in der jetzigen Höhe nötig, da die Wohnung in einem Altbau von 1960 liegt, der schlecht saniert wurde, deswegen ständig fusskalt ist, mit einer kaputten Heizung, die nicht richtig heizt und einer Dämmung, die nicht vorhanden ist, weil es damals sowas noch nicht gab. Die Wohnung hat undichte Fenster und Türen sowie bei kalten Witterungsbedingungen ständig geöffnete Fenster und Kellerfenster der Nachbarn, weshalb die Räumlichkeiten auskühlen. Das Gebäude weist insgesamt auch Leerstand auf, was unbeheizte Nachbarwohungen und zwangsläufig höhere Heizkosten bedeutet.

Ich beantrage daher, die Miete unbefristet in der jetzigen Höhe sowie die Heizkosten in der erforderlichen Höhe weiter zu zahlen, letzte mindestens so wie bisher.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#89

Beitrag von marsupilami »

Erstmal muss die Kostensenkungsaufforderung weg.

Widerspruch gegen Ihre Kostensenkungsaufforderung zu den Heizkosten.

Also gibst Du dem JC bekannt d.h. Du schreibst, dass Du EG wohnst, also direkt über einem Keller.
Die Kellerdecke ist nicht gedämmt (stimmt das?), 2. werden immer wieder von Mitbewohnern Kellerfenster zwecks Lüftung geöffnet, dann aber vergessen, wieder zu schließen.
(Mehrfache) Nachrichten/Aushänge an Vermieter und Mitbewohner des Hauses blieben folgenlos.

Wohnst Du über Eck? d.h. Du hast 2 Außenwände?
Dann gehört das da rein: Die Wohnung ist zudem von u.a. von 2 nicht isolierten Außenwänden begrenzt.

Du hast das doch oben in Deinem Posting schon geschrieben.

Aus diesem Grunde ist eine Senkung der Heizkosten nicht möglich.

Den Schrieb gegen Empfangsbestätigung abgeben bzw. auf Deiner Kopie den Eingang des Originals bestätigen lassen.
Eingangsstempel mit Datum etc.


Ja, ich weiß, gegen diese Aufforderung ist kein Widerspruch möglich.
Aber 7up ist juristischer Laie und darf das so schreiben.

--------------------------------------------------------

Heizkörper sind auch in neueren Häusern (z.B. die Hütte in der ich unter'm Dach logiere ist Baujahr 2003/4) unter dem Fenster.
Warum das so ist, kann man googeln.
http://tinyurl.com/y9fx2epe

Wenn die Heizkörper nicht richtig heizen - die Dinger schon mal entlüftet?

---------------------------------------------------------

Das mit der Miete kommt später. Da ist ja auch noch etwas Zeit.
Du hast aber hoffentlich schon angefangen, nach anderen Wohnung zu suchen und diese Suche dokumentiert?
d.h. Wohnungsangebot in der Zeitung ausschneiden, hinschreiben, Kopie für sich selbst.
Wenn Du telefonierst, Telefon-Notizen machen (Datum, Uhrzeit, Name des Gesprächspartners, .....)
Screenshot von Wohnungsangeboten im Internet, auch da hinschreiben, telefonieren, mailen, und entsprechend Notizen, alles aufheben.
Das gibt Munition, warum Du nicht umziehen kannst.

--------------------------------------------------------------
Bei Deinen Erkrankungen: hast Du Dich mal um ein ärztliches Attest bemüht, das eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit bescheinigt?
Und das auch beim JC bekannt gegeben?
Dann wird das auch für das JC schwieriger, Dir einen Umzug aufzudrücken bzw. den kannst Du nicht alleine mit nur 1 Helfer machen.

----------------------------------------------------------------

In beiden Kostensenkungsaufforderungen steht was von ... sind dem Jobcenter nicht bekannt.
Hast Du das alles nur mündlich?
Das muss alles schriftlich!
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#90

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben:
"Ich beantrage daher, die Miete unbefristet in der jetzigen Höhe sowie die Heizkosten in der erforderlichen Höhe weiter zu zahlen, letzte mindestens so wie bisher."
Falsch!!
Wenn die nächste Mieterhöhung kommt, 7up damit zum JC geht, stellen die sich quer und sagen: Du hast damals geschrieben .....

Also muss das heißen:
"Ich beantrage daher, die kompletten Mietkosten in der erforderlichen Höhe weiter zu zahlen."

Ansonsten ist gut.

Zur Wirtschaftlichkeitsberechnung - außer bei tacheles - gefunden:
160907_Richtlinien-Stadt-Remscheid_Wirtschaftlichkeit-von-Umzügen_ab_01 10 16.pdf
Weisungen_LK_22.pdf
Seite 80 ff
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#91

Beitrag von marsupilami »

Sorry, Rechner zickt rum.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#92

Beitrag von 7up »

marsupilami hat geschrieben: Do 5. Okt 2017, 19:06 Sorry, Rechner zickt rum.
meiner auch, Netzteil wahrscheinlich abgeschmiert nach nur grad mal fast 5 Jahren :1:
marsupilami hat geschrieben: Do 5. Okt 2017, 18:40 Die Kellerdecke ist nicht gedämmt (stimmt das?)
jo stimmt
marsupilami hat geschrieben: Do 5. Okt 2017, 18:40 Wohnst Du über Eck? d.h. Du hast 2 Außenwände?
Ich wohne im Erdgeschoss. In der Nachbarwohnung wohnt jemand. Aber die andere Wohnung neben mir im Nachbarhaus steht leer, sowie alle anderen Wohnungen auch, bis auf eine.
marsupilami hat geschrieben: Do 5. Okt 2017, 18:40 Wenn die Heizkörper nicht richtig heizen - die Dinger schon mal entlüftet?
Das mache ich jedes Jahr, bevor die Heizperiode losgeht; wenn ich die Heizkörper putze. Da war keine großartige Luft drinne.
marsupilami hat geschrieben: Do 5. Okt 2017, 18:40 Bei Deinen Erkrankungen: hast Du Dich mal um ein ärztliches Attest bemüht, das eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit bescheinigt?
Und das auch beim JC bekannt gegeben?
Das habe ich und das ganze lief dann in Richtung Erwerbsminderungsrente, die aber von der RV abgelehnt wurde. Ich kann ja beim Arzt nochmal fragen, ob es da ein extra Attest gibt.
Dem Jc schreibe ich das mit in die Gründe für erhöhte Heizkosten mit rein, dass ich eine schwere Krankheit habe, zusätzlich zu dem von mir angestrebten Attest.
marsupilami hat geschrieben: Do 5. Okt 2017, 18:40 In beiden Kostensenkungsaufforderungen steht was von ... sind dem Jobcenter nicht bekannt.
Hast Du das alles nur mündlich?
Das muss alles schriftlich!
Was meinst Du? Wo das steht, dass dem Jobcenter Gründe für erhöhte Heizkosten nicht bekannt sind?
Das steht auf Seite 1 der Kostensenkungsaufforderung zur Miete ganz unten bzw. auf Seite 2 der Kostensenkungsaufforderung zu Heizkosten ganz oben.
http://abload.de/img/anonym1ihp1l.jpg
http://abload.de/img/anonym2unojb.jpg
Die Gründe für erhöhte Heizkosten habe ich schon zusammengesucht und aufgeschrieben.
marsupilami hat geschrieben: Do 5. Okt 2017, 18:56 Zur Wirtschaftlichkeitsberechnung - außer bei tacheles - gefunden:
160907_Richtlinien-Stadt-Remscheid_Wirtschaftlichkeit-von-Umzügen_ab_01 10 16.pdf
Weisungen_LK_22.pdf
Seite 80 ff
Was is damit? Dass ich wieder mal schlechte Karten habe?
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#93

Beitrag von 7up »

Als Antwort zu meinem Schreiben wie hier besprochen, kam neulich folgendes.

http://abload.de/img/anonym-mitteilungjobc7yjnl.jpg
http://abload.de/img/anonym-mitteilungjobcz4kmk.jpg
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#94

Beitrag von Koelsch »

Dann antworte denen mal, dass Du ihr Schreiben dahingehend interpretierst, dass Du den Mieterbund einschalten sollt und das JC die dadurch entstehenden Kosten übernehmen wirst. "Diese Übernahme beantrage ich hiermit förmlich." - den Satz bitte mit ins Schreiben.

Ansonsten hat JC durchaus Recht, auf Mietmängel hast Du den Vermieter hinzuweisen und diesen Nachweis hast Du dem JC zu erbringen.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#95

Beitrag von 7up »

Achso, das wollte ich ja auch noch sagen, der Mieterschutzbund ist nicht kostenlos. Darüber habe ich mich schon informiert, dass man da Beiträge zahlen muss, als ich den Herrn vom Bund am Telefon hatte.

Die Mietmängel reiche ich schon seit mehr als 2 Jahren beim Vermieter ein, der reagiert nicht.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#96

Beitrag von Koelsch »

Dann weise das dem JC nach. Und das der Mieterbund nicht kostenlos ist, habe ich ja im vorherigen Posting bereits erwähnt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#97

Beitrag von Olivia »

Deshalb sollst Du ja auch die Kostenübernahme für den DMB beim Jobcenter beantragen, denn das Jobcenter hat Dich im Rahmen der erweiterten Selbsthilfe auf den Mieterbund verwiesen. Das Kostensenkungsverfahren bleibt ja auch deswegen in Gang, weil Du Dich mit der Hilfe des Mieterbundes wehren sollst gegen offen stehende Fenster und weitere Mietmängel, die wiederum zu den jetzigen erhöhten Kosten führen.

Das Jobcenter hat Dir geschrieben, dass Du mit der Hilfe des Mieterbundes gegen die Mängel vorgehen sollst. Weil für den Mieterbund aber kein Regelsatzantei vorgesehen ist, beantragst Du nun die Kostenübernahme durch das Jobcenter.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#98

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#99

Beitrag von 7up »

Nachdem ich beim Bürgermeister war und mit ihm gesprochen habe, anschließend die Kostensenkungsdinger hingeschickt habe und beteuert habe, dass ich weniger heizen werde, hat der Vermieter die Miete rückwirkend ab Oktober wieder auf 329,66€ gesenkt. Das wird aber trotzdem noch zu teuer sein fürs Jc, richtig?
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Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#100

Beitrag von Koelsch »

Was steht denn als angemessene Miete in der Kostensenkungsaufforderung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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