ALG 1 Empfänger /Angebote

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Diana
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ALG 1 Empfänger /Angebote

#1

Beitrag von Diana »

Schönen guten Tag bin neu hier im Forum.
Ich weiß nicht ob ich das Thema hier richtig aufgemacht habe aber ich hoffe mal ;)

Ich habe ein kleines Problem mit der Arbeitsagentur. Undzwar war ich die letzen 3 Jahre in einer Ausbildung. Habe die Ausbildung dieses Jahr erfolgreich abgeschlossen. Da ich in meiner alten Firma nicht verlängert wurde musste ich mich arbeitslos melden. Habe ich auch alles rechtzeitig gemacht. Habe dann ein Antrag auf ALG 1 gestellt. Bevor ich überhaupt den Bescheid bekommen habe wie viel Geld ich überhaupt kriege kamen schon Angebote ins Haus , die aber total schlecht waren für mich (Teilzeit Angebote etc. ) ich bin Alleinerziehende Mutter und möchte gerne Vollzeit arbeiten damit ich auch meinem Kind was bieten kann. Naja auf jeden Fall habe ich nicht auf dieses Angebot reagiert. Gestern kam endlich der Bescheid wie viel Geld mir zu steht und dazu auch noch eine Anhörung. Jetzt wollen die mich sperren. Ich habe einfach Angst. Was soll ich machen ? Ich kann doch ohne Geld nicht überleben mit einem Kind. Ich habe auch keinen eingliederungsvertrag oder ähnliches unterschrieben. Haben die das Recht mich zu sperren ?
Ich bitte um Hilfe.

Dankeschön
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Koelsch
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum,

Das sieht leider nicht so gut aus für Dich. Zwar sind die sog. Zumutbarkeitsregeln nicht so "knüppelhart" wie beim ALG II, aber gerade frisch nach der Ausbildung wird doch fast jeder Job "zumutbar".

Guck mal hier - https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... -annehmen/

Du sagst alleinerziehend. Wie alt ist das Kind bzw. die Kinder? Ist ggf. deren Versorgung sichergestellt, wenn Du arbeiten gehst?

Das wären u.U. Punkte, mit denen Du Dich gegen eine Sperre wehren könntest: "Versorgung der Kinder muss erst organisiert werden, ich kann keinen Job annehmen, bevor mir das nicht gelungen ist."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#3

Beitrag von tigerlaw »

Zuerst einmal :willkommen:


Schreib der BA, dass Du gegen keine Pflichten verstoßen haben kannst, da Dir noch keine solchen auferlegt worden sind.

Wenn dann ein Sperrbescheid kommen sollte, umgehend Widerspruch einlegen, und auch ausdrücklich den Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung stellen (wenn Du genauer nachschauen willst: § 336a SGB III und dann § 86a Abs.2 Nr. 2 SGG).

Etwa folgender Text:
Gegen Ihren Sperrzeitbescheid vom DATUM lege ich hiermit Widerspruch ein.

Mir wurden noch keine Verhaltenspflichten auferlegt, insbesondere nicht in einer Eingliederungsvereinbarung.

Ich stelle auch ausdrücklich den Antrag, die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs anzuordnen.

Wenn diese Anordnung nicht bis zum (DATUM in einer Woche) hier eingeht, werde ich einen entsprechenden Antrag an das Sozialgericht stellen müssen!
Du kannst mir aber sonst auch eine PN schicken; im Gegensatz zu fast allen anderen Foristen hier darf ich auch förmlich beraten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#4

Beitrag von tigerlaw »

Huch, Kölsch war schneller ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Diana
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#5

Beitrag von Diana »

Mein Kind ist 6 Jahre alt. Wird diesen Monat eingeschult. Aber war das nicht so , solange ich kein eingliederungsvertrag gemacht habe mit der Arbeitsagentur können die mich auch zu nichts zwingen. Berichtig mich wenn ich falsch liege. Habe es mal von jemanden gehört. Kann man sich da echt nichts ausdenken. Kann ich nicht sagen das ich zu dem Zeitpunkt im Urlaub war ? Oder das der Brief mit dem Angebot bei mir überhaupt nicht ankam?

Danke für die Antworten.
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Koelsch
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#6

Beitrag von Koelsch »

War das ein Brief mit Arbeitsangebot? Dann kann der natürlich mal auf dem Postweg ....... :unschuld:

Meines Wissens muss man sich auch "mit ohne" Eingliederungsvereinbarung auf Jobangebote bewerben. Und bei 'nem 6-jährigen Kind könnte ich mir durchaus noch erhöhte "Mutterpflichten" vorstellen, da bin ich aber kein Experte.
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Günter
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#7

Beitrag von Günter »

Koelsch hat geschrieben: Fr 1. Sep 2017, 16:20

Meines Wissens muss man sich auch "mit ohne" Eingliederungsvereinbarung auf Jobangebote bewerben.
Bin zwar im SGB III nicht bewandert, aber ich denke es werden ähnliche Regeln gelten wie im SGB II

und da steht im berüchtigten Sanktionsparagraphen
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
1.
sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html

Ergo sind eine Eingliederungsvereinbarung und eine Belehrung (die stand vermutlich in den Rechtsbehelfsbelehrungen der Arbeitsangebot) erforderlich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#8

Beitrag von marsupilami »

Ich will hier auf keinen Fall in den gleichen Tenor verfallen wie in einem ganz bestimmten anderen Forum, aber wenn ich es recht im Kopf hab', wird auch beim Antrag auf ALG I darauf hingewiesen, dass alles zu unternehmen ist, um die Hilfsbedürftigkeit zu beenden.

Wichtig ist aber, das bei Bewerbungen auf Vollzeitstellen drauf hingewiesen wird, dass das Kind entsprechend versorgt ist während Deiner Abwesenheit.
Das ist immer noch bei vielen AG im Kopf: junge Mutter, schulpflichtiges Kind - das muss versorgt/betreut werden, die kann gar nicht Vollzeit.
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Diana
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#9

Beitrag von Diana »

guten Tag , kann mir jemand helfen einen vernünftigen Text zusammen zu stellen. Also ich würde gerne Etwas dazu schreiben wegen meines Kindes.

1. am 9 September wird mein Kind eingeschult ich muss mein kleinen Sohn mindestens die ersten 2 Wochen immer zur Schule bringen und auch abholen. Ich konnte einfach kein Job Angebot annehmen da ich auch Alleinerziehend bin und überhaupt keine Unterstützung habe.
Dazu kommt das ich heute bei einem
Bewerbungsgespräch war und sehe gute Aussichten habe das ich ab Mitte Oktober eingeStellt werde. Das wäre doch auch ein guter plus Punkt gegen die Sperre oder was meint ihr ??

Wäre wirklich super wenn mir jemand helfen würde bei einem gut zusammengefassten Text.

Danke im Voraus.
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Koelsch
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#10

Beitrag von Koelsch »

Ich ergänze dann einfach mal tigerlaw's Vorschlag aus #3


tigerlaw hat geschrieben: Fr 1. Sep 2017, 16:02
Etwa folgender Text:
Gegen Ihren Sperrzeitbescheid vom DATUM lege ich hiermit Widerspruch ein.

Mir wurden noch keine Verhaltenspflichten auferlegt, insbesondere nicht in einer Eingliederungsvereinbarung.

Ich stelle auch ausdrücklich den Antrag, die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs anzuordnen.

Wenn diese Anordnung nicht bis zum (DATUM in einer Woche) hier eingeht, werde ich einen entsprechenden Antrag an das Sozialgericht stellen müssen!

Ergänzend und begründend weise ich darauf hin, dass ich als alleinerziehende Mutter hier vor Ort ohne Hilfe bin. Mein Kind wird gerade eingeschuld und ich zähle es zu meinen Mutterpflichten, es zumindest während der ersten 2 Wochen in den nicht ganz unproblematischen Schulweg einzuweisen und zu begleiten.

Auch ohne Eingliederungsvereinbarung habe ich mich aber heute bei einem Bewerbungsgespräch vorgestellt und bin recht optimistisch, hier eine gute Chance auf eine Stelle zu haben.
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marsupilami
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#11

Beitrag von marsupilami »

begrpndend ??
Außerdem hat sich die junge Frau nicht bei einem Bewerbungsgespräch vorgestellt, sondern bei einem - möglichen - Arbeitgeber.
Im Rahmen eines Bewerbungsgespräches.

"und bin recht optimistisch, hier eine gute Chance" liest sich wie "weißer Schimmel"

Also bitte abändern auf
Aber auch ohne Eingliederungsvereinbarung habe ich mich heute im Rahmen eines Bewerbungsgespräch bei einem Arbeitgeber vorgestellt und bin recht optimistisch, in die engere Auswahl zu kommen bzw. dass die ausgeschriebene Stelle mit meiner Person besetzt wird.

Ansonsten kann man den Schrieb so rausschicken.
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Koelsch
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#12

Beitrag von Koelsch »

Jep, besserer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: ALG 1 Empfänger /Angebote

#13

Beitrag von tigerlaw »

Aber:

Diana hat doch überhaupt erst eine "Anhörung" erhalten.

Also sollte sie vorerst nur schreiben:
Mir wurden noch keine Verhaltenspflichten auferlegt, insbesondere nicht in einer Eingliederungsvereinbarung.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass ich als alleinerziehende Mutter hier vor Ort ohne Hilfe bin. Mein Kind wird gerade eingeschuld und ich zähle es zu meinen Mutterpflichten, es zumindest während der ersten 2 Wochen in den nicht ganz unproblematischen Schulweg einzuweisen und zu begleiten.

Auch ohne Eingliederungsvereinbarung habe ich mich heute im Rahmen eines Bewerbungsgespräch bei einem Arbeitgeber vorgestellt und bin recht optimistisch, in die engere Auswahl zu kommen bzw. dass die ausgeschriebene Stelle mit meiner Person besetzt wird.
Und wenn sich die BA davon nicht beeindrucken lassen und doch einen Sperrzeitbescheid erlassen sollte, dann muss sie ein neues Schreiben verfassen, für das wir aber vermutlich auch wieder Formulierungshilfen geben können. Jetzt braucht sie jedenfalls noch nichts von einem drohenden Eilverfahren zu schreiben!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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