Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
Septembermond
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Do 14. Sep 2017, 11:33

Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#1

Beitrag von Septembermond »

Hallo und guten Tag,

ich bin seit 12.09. arbeitslos - dh. der Antrag auf ALG 1 ist gestellt.

Ich war die letzten Monate arbeitsunfähig krank geschrieben.
Mein Arbeitsvertrag ist am 11.09. ausgelaufen.

Mein Ex-Arbeitgeber hat mir - überraschenderweise - den Resturlaub ausgezahlt bzw. wird dies Ende September tun.

Kann die Arbeitsagentur dieses Geld abziehen ?

Ich bin aktuell weiterhin krankgeschrieben - wie lange ist unklar .

Danke fürs Nachdenken

Freundlicher Gruß

Septembermond
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#2

Beitrag von tigerlaw »

Zuerst einmal:

:willkommen:

Sodann eine Frage: Warst Du arbeitsunfähig krank, als der Arbeitsvertrag endete? Lief also das Krankengeld weiter?

Wenn ja: Da warst Du zwar im Rechtssinne "arbeitslos", da der Arbeitsvertrag geendet hat, wegen Erkrankung stehst Du aber auch wetiterhin der Aarbeitsagentur nicht zur Vermittlung zur Verfügung. Dies ist aber eine zwingende Voraussetzung für ALG-I.

Somit hast Du (noch) keinen Anspruch auf ALG-I, damit kann die Arbeitsagentur Dir auch ncihts anrechnen.

==>> Sieh zu, dass Du noch am 2.10.AU-krank bist!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

.... ich sehe gerade, @tigerlaw war schneller :verlegen: :pssst: (er ist ja auch jünger als ich)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Septembermond
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Do 14. Sep 2017, 11:33

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#4

Beitrag von Septembermond »

Hallo tigerlaw,

Danke für Dein freudiges Willkommen :Daumen:
und Deine Info.

Wäre es dann möglich, ab 03. 10. eine Arbeit aufzunehmen ?

Gerade habe ich mit "meiner" Hotline Gesprächspartnerin der Agentur für Arbeit telefoniert.

Ich fürchte nun, die Sachlage sieht anders aus :

Denn : Ich habe am Dienstag vormittag den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt
und ich bin erst am Abend krankgeschrieben worden - allerdings für den gleichen Tag noch. Also mit Dienstag inclusive.

Dh. ich bin zwar der Sache nach ununterbrochen krankgeschrieben seit Monaten -- jedoch hatte mein vorheriger Arzt mich krankgeschrieben, solange der Arbeitsvertrag währte.

Meine Unterlagen gebe ich erst am kommenden Montag ab - also das ,wo alle relevaten Informationen drinnen stehen.

Das Arbeitsverhältnis ist nicht wegen Krankheit beendet worden, sondern der Arbeitsvertrag ist ausgelaufen.

Wie schaut dann die Sachlage aus ?

Vielen Dank
und liebe Grüße

Septembermond
Septembermond
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Do 14. Sep 2017, 11:33

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#5

Beitrag von Septembermond »

Hallo Koelsch,

Danke auch für Dein Willkommen hier :Daumen: .

Jedes Willkommen ist schön ! Wir sind doch hier nicht beim Arbeitsamt, dass Termine eingehalten werden müssen ;)

Beste Grüße

Septembermond
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, es kommt da nur auf den Tag nicht auf die Stunde an. Auf der AU Bescheinigung des Aarztes steht ja sicher auch keine Uhrzeit. Nach Ende der Krankschreibung kannst Du meines Erachtens sofort wieder eine Arbeit aufnehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Septembermond
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Do 14. Sep 2017, 11:33

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#7

Beitrag von Septembermond »

Danke Koelsch,

Ich hoffe sehr, dass die Arbeitsagentur ebenso denkt wie Du !

Noch eine Frage : Ich habe kommenden Montag einen Termin zur Abgabe der Unterlagen bzgl. des Antrages in der Agentur für Arbeit.
Da bin ich noch krankgeschrieben.

Wegen dieser Krankschreibung konnte ich gestern einen Termin bei meinem Berater nicht wahrnehmen.
Wenn ich nun den Termin zum Abgeben der Unterlagen wahrnehme, obwohl diesselbe Krankheit ....können die mir dann einen Strick daraus drehen ?

Die Beratungshotlinefrau sagt nein . Ich habe mir ihren Namen geben lassen -- aber im Zweifelsfall rechne ich nicht mit ihrer Loyalität.

LG

Septembermond
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe da eigentlich kein Problem:
Argumentation im Zweifel: Am Anfang ging's mir besch.... aber jetzt geht's schon wieder so einigermaßen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#9

Beitrag von marsupilami »

Das mit der Krankschreibung und Abgabe von Unterlagen sehe ich wie Koelsch.

Und was die Arbeitsaufnahme nach Ende der AU anbelangt:
Was sollte die Arbeitsagentur, Jobcenter dagegen haben, eben keine Leistungen zu zahlen, wenn der/die eLB a) arbeitsfähig ist und b) eben nicht mehr Leistungsberechtigt ist, wg. Aufnahme einer - womöglich soz.vers.pflichtigen - Tätigkeit.

Die tatsächliche Aufnahme muss halt gemeldet werden, wenn dieses nach der Abgabe des Antrags auf ALG I/II geschieht.

Könnte sein, dass das Jobcenter bzw. Agentur rumzickt und Arbeitsvertrag, extra Kontoauszüge (wg. Höhe des Gehalts) haben will.

Aber die Meldung, dass Arbeit aufgenommen wurde und man/vrau aus dem Bezug fällt, reicht.
Mehr hat die Bajuffen nicht zu interessieren.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#10

Beitrag von tigerlaw »

Nur ein Problem: AU ist erst ab Folgetag wirksam!

Und Dein Arzt (fachlich mag er hervorragend sein) hat DIr gleichwohl einen Bärendienst erwiesen: Wenn Du über das Auslaufdatum des Arbeitsvertrags hinaus krank warst, dann hätte er Dir auch eine entsprechenden AU-Becheinigung ausstellen müssen!

Kannst ihm gerne schöne Grüße vom :tiger: ausrichten, vielleicht lernt er für andere Patienten aus diesem Fehler!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22081
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#11

Beitrag von Olivia »

Kann eine AU-Bescheinigung nicht unter Umständen auch nachträglich rückwirkend ausgestellt werden? Siehe § 5 Abs. 3 AU-RL: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-11 ... -03-17.pdf
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#12

Beitrag von Koelsch »

Bringt doch nix, ist doch nahtlos
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Septembermond
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Do 14. Sep 2017, 11:33

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#13

Beitrag von Septembermond »

Hallo nochmals zusammen,

also ob ich mich vorstellen usw. darf während Krankheit, habe ich nun geklärt . Das ist möglich lt . meinem Vermittler.

Bzgl. AUB verstehe ich grad nicht :

Ich war bis 11.09.incl krankgeschrieben.
Ab 12.09.2017 bin ich erneut krankgeschrieben. Von einer andren Ärztin (mein Arzt war nicht erreichbar) und sie hat diese Bescheinigung als Folgebescheinigung und mit gleicher Diagnostik tituliert.
Habe ich nun Ausfalltage zu verzeichnen ??

Sorry, wenn ich auf der Leitung sitze, aber mir ist das aktuell alles zuviel -- seit ich mal , als mein Sohn noch klein war und ich alleinerziehend - ununterbrochen mit Jobcenter, Amt für Jugend und Familie, Wohngeldamt und diversen anderen Ämtern für die Abgabe des freien Willens verhandeln musste , und dies aufs Heftigste, bin ich amts- und formulargeschädigt. Will heissen, dass ich Scheuklappen kriege, bei allem, was DinA 4 ist und mit Geld zu tun hat

Danke für Euere Geduld

Septembermond
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#14

Beitrag von Koelsch »

Nein, damit bist Du nahtlos krankgeschrieben und hast eben z.B. Anspruch auf Krankengeld. Dann abr kannst Du die Urlaubsabgeltung behalten, wenn Du nach Jobende länger krank geschrieben bist als Du "Urlaubsgeld" erhältst.

Also Beispiel: Doc schreibt Dich für 21 Tage krank ab 12.9., Arbeitgeber zahlt für 18 Tage Urlaub - das darfst Du voll behalten.

Doc schreibt Dich für 14 Tage krank ab 12.9., Arbeitgeber zahlt für 18 Tage Urlaub - dann darfst Du Urlaubsgeld für 14 Tage behalten, und Dein ALG I Anspruch beginnt dann erst 4 Tage nach Gesundung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#15

Beitrag von marsupilami »

Sollte man vielleicht auch mal erwähnen:

Aus #4
"Gerade habe ich mit "meiner" Hotline Gesprächspartnerin der Agentur für Arbeit telefoniert."

und aus #7
"Die Beratungshotlinefrau sagt nein . Ich habe mir ihren Namen geben lassen -- aber im Zweifelsfall rechne ich nicht mit ihrer Loyalität."

Völlig richtig.
Bitte daran denken: Das ist nicht nur eine "einfache" Beratungshotline".
Zwar "notiert" die Guddste Datum, Uhrzeit und Inhalt des Gesprächs in Deiner "elektronischen Akte", aber im ersten Moment hast Du keine Kontrolle, was die da reinschreibt, vor allem, weil ja der Inhalt erst nach dem Gespräch quasi als Gedächtnisprotokoll eingegeben wird.
Im Zweifelsfall steht Aussage gegen Aussage.
Dann muss man/vrau u.U. den Richter überzeugen: nur weil es bei denen in der "elektronischen Akte" steht, muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen bzw. den Sachverhalt richtig widergeben.

Was wirklich zählt: das was Du auf dem guten, alten Papier schwarz auf weiß hast.
Naja, so grau-cremefarben. Oder wie auch immer Goethe nach seiner Farbenlehre diese "Farbe" nennt.

Oder aber wenigstens selber eines anfertigen.
Datum, Uhrzeit, Name des Gesprächspartners, Inhalte in Stichworten.
Das muss nicht klage-reif ausformuliert sein oder zum Literatur-Nobel-Preis einreichbar sein, aber dann hat man/frau "was", mit dem man wirklich punkten kann.
Signatur?
Muss das sein?
Septembermond
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Do 14. Sep 2017, 11:33

Re: Urlaub wegen Krankheit ausgezahlt ; anrechenbar auf ALG 1 ?

#16

Beitrag von Septembermond »

Ich bedanke mich bei Euch allen :Auri:

Wenn die Kohle da ist, geb ich eine Runde aus - Koelsch, Bitburger, Paulaner , Alkoholfrei und was das Herz begehrt .
Für man und vrau

Danke auch für Goethe :helz: den kann ich grad gut brauchen bzgl. der Farben

Gutgelaunte Grüße

Septembermond :laub:
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“