Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Michaela55
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Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#1

Beitrag von Michaela55 »

Hallo!
Ich beziehe seit einiger Zeit ALG I möchte demnächst aber einige Zeit in Thailand verbringen und würde mir daher gerne meinen ALG Bezug nachschicken lassen. Daher wollte ich mich hier erkundigen wie es mit ALG Bezug aussieht wenn man einige Zeit im Ausland verbringt und ob es eine günstige Möglichkeit gibt sich den ALG Bezug nachschicken zu lassen?

Grüße Michaela
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Koelsch
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

In Thailand gilt das SGB nicht mehr, dies ergibt sich aus § 30 Abs. 2 SGB I. Meines Wissens gibt es mit Thailand keine zwischenstattliche regelung, die etwas anderes sagt. Das aber heißt im Klartext, wenn Du in Thailand bist, bekommst Du kein ALG I.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Zu Deiner Frage: grundsätzlich mau.

Es scheitert am "gewöhnlichen Aufenthalt"
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/30.html

D.h. Du stehst ja dem teutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Und für den Thailändischen Arbeitsmarkt sind die Jungz und Mädelz von BA, Arbeitsagentur, Jobcenter, Optionskomune eben nicht zuständig.


http://www.frag-einen-anwalt.de/Bezug-v ... 23976.html
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Olivia
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#4

Beitrag von Olivia »

Michaela55 hat geschrieben: Mo 18. Sep 2017, 14:19 einige Zeit
Unter 6 oder unter 3 Wochen? Oder länger als 6 Wochen?
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Koelsch
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe im § 30 SGB I keine Frist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#6

Beitrag von marsupilami »

Muss es unbedingt Thailand sein?
EU-Ausland, da sieht das besser aus, wenn man sich dort länger aufhält zwecks Arbeitssuche.
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Olivia
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#7

Beitrag von Olivia »

Gibt es denn im SGB I keine Möglichkeit zur Ortsabwesenheit bis zu 3 oder 6 Wochen, ggf.unbezahlt?
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Koelsch
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#8

Beitrag von Koelsch »

SGB I sind allgemeine Vorschriften .- im SGB III (ALG I) gibt's auch die Möglichkeit der Ortsabwesenheit, genau wie im SGB II. Und dann darfst Du eben auch 21 Tage nach Timbuktu oder sonst wohin, wo's Dir gefällt. Aber Du darfst eben nicht länger dort hin,
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Michaela55
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#9

Beitrag von Michaela55 »

Hallo!
Erst mal danke für eure Zahlreichen Antworten. Nun da es sich um die Wintermonate handelt ist EU Ausland nicht wirklich so eine Alternative, da ist es mehr/weniger überall kühl bis kalt. Aber wenn ich euch richtig verstehe würde ich dann für die Zeit wo ich vor hätte in Thailand zu sein dann kein ALG I mehr bekommen. Werde mir diesbezüglich wohl was anderes einfallen lassen müssen.

herzliche Grüße Michaela
Tester
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#10

Beitrag von Tester »

Vielleicht gibt es ja in Thailand Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, einfach mal beantragen.
Olivia
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#11

Beitrag von Olivia »

Dazu müsste dort ein Antrag auf Einbürgerung gstellt werden.
ReginaM
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#12

Beitrag von ReginaM »

Hallo Michaela!
Das sind alles gute Ratschläge die meine Vorschreiber da abgegeben haben. Erkundige dich einfach mal bei der ARGE ob es da eine Möglichkeit gibt. Wenn du da grünes Licht bekommen hast kannst du dich dann auf dieser Seite hier https://auslandsueberweisung.info/thailand/ nach einer günstigen Möglichkeit für deine Überweisungen umsehen.

Gruß Regina
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marsupilami
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#13

Beitrag von marsupilami »

Die Überweisung an sich ist nicht das Problem.

Es kann aber einfach aufgrund der Gesetzeslage kein Geld von der ARGE geben.
Punkt.
ALG I / II gibt's nur bei gewöhnlichem Aufenthalt in Schland.
Einzige Ausnahme mit etlichen Wenn's und Aber's ist der - vorübergehende - Aufenthalt im EU-Ausland zwecks Arbeitssuche.


Vor allem, wer bei sich tatsächlich bei der ARGE/Jobcenter "nach Möglichkeiten" erkundet, setzt die doch wissentlich und vorsätzlich auf seine Fährte.
Dazu kommt: wenn man dort schon "Kunde" ist, wird i.d.R. des "Gespräch" in deren System eingetragen.
Den Rest kann man/vrau sich an den 5 Fingern abzählen.
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tigerlaw
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#14

Beitrag von tigerlaw »

M. E. liegt eine Verkennung der Lage vor: ALG-I, eine Versicherungsleistung, wird nur bei folgenden drei kumulativen Voraussetzungen gezahlt : arbeitslos, persönlich gemeldet und man steht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung ( d. h. man könnte schon am nächsten Tag bei der BA aufschlagen oder sogar einen neuen Job beginnen).
Könnte Michaela55 diese Voraussetzungen in Thailand erfüllen? Na also.
Nebenbei: Auch nicht jeder Rentner könnte problemlos in Thailand Geld erhalten, aber das soll hier nicht weiter diskutiert werden ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#15

Beitrag von Olivia »

Zur Aufklärung etwaiger Ortsabwesenheiten kann das Jobcenter den Aussendienst einschalten.

https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478796821980

Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Florida-Rolf
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Koelsch
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#16

Beitrag von Koelsch »

...und was will der aufklären?

7:30 gebimmelt - hat nicht aufgemacht
12:00 gebimmelt hat nicht aufgemacht
17:00 gebimmelt, hat nicht aufgemacht

und das 3 Tage hintereinander.

Begründung eLB: Klar hab ich nicht aufgemacht - Bimmel kaputt und keine Kohle, neue Bimmel zu kaufen.
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#17

Beitrag von tigerlaw »

Nochmal, liebe Leute (und nicht nur Oli):

:brilleputzen1: :brilleputzen1: :brilleputzen1:

Es wird von ALG-I geredet, da hat JC nix mit zu tun!

Klar kann man auch bei der BA mir Mut zum Risiko sich für einige Tage vom Acker machen (hatte ich im Sommer 1993 in Thüringen auch schon mal gemacht), aber so lange ins Ausland, dass sich der Flug überhaupt von der Zeit her lohnt, dürfte sehr riskant werden.

Die BA wird jedenfalls auf keinen Fall einem "Zugvogelstatus " zustimmen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#18

Beitrag von marsupilami »

Kritiker der Gesetzesänderung behaupteten, dass die Novelle in Wirklichkeit deutsche Steuerzahler zusätzlich belaste. Zum einen müsse der Staat für die Rückreise- und die Umzugskosten aufkommen. Außerdem hätten die Betroffenen in aller Regel in Deutschland höhere Zuwendungsansprüche. Die Mehrheit derjenigen, die durch die Gesetzesänderung zur Rückkehr veranlasst worden seien, hätten vorher nicht in den USA, sondern in Ländern wie Thailand gelebt, in denen die Lebenshaltungs- und damit auch die entstehenden Unterstützungskosten niedriger als in der Bundesrepublik gewesen seien, so die Kritiker.[7]
https://de.wikipedia.org/wiki/Florida-Rolf
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Günter
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#19

Beitrag von Günter »

ReginaM hat geschrieben: Di 19. Sep 2017, 09:49 Hallo Michaela!
Das sind alles gute Ratschläge die meine Vorschreiber da abgegeben haben. Erkundige dich einfach mal bei der ARGE ob es da eine Möglichkeit gibt. Wenn du da grünes Licht bekommen hast kannst du dich dann auf dieser Seite hier https://auslandsueberweisung.info/thailand/ nach einer günstigen Möglichkeit für deine Überweisungen umsehen.

Gruß Regina
Nur mal um Begrifflichkeiten zu klären ARGE gibt es nicht mehr, die heißen jetzt JC (JobCenter) und sind für ALG II (vulgo Hartz IV) zuständig. Hier geht es um ALG I wie tiger schon schrieb Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Dafür ist die BA (Bundesanstalt für Arbeitslosigkeit) zuständig. Und die zahlen nur, wenn man dem Arbneitsmarkt zur Verfügung steht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#20

Beitrag von der ratlose »

Also mal ganz ehrlich,

niemand verliert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wenn er für ein paar Monate nach Thailand fährt,solange er hier seine Unterkunft behält und erkennbar ist das er hier seinen Lebensmittelpunkt hat.

ALG I kann es nicht geben weil es eine Versicherungsleistung ist und eine der Voraussetzungen die ist das man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Warum sollte jemand so blöd sein sich sein Geld direkt nach Thailand überweisen lasssen von der BA ?
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Günter
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#21

Beitrag von Günter »

Mal abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen eines Sozialbetrugs, kannst du mal bitte erläutern, wie Michaela kurzfristig Bewerbungsaufforderungen und Vorstellungsgesprächen in Thailand Folge leisten kann?

Das wird schon an den Postlaufzeiten scheitern.

https://www.deutschepost.de/de/b/briefe ... ionen.html

Brieflaufzeit 6 - 9 Tage.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Möglichkeit ALG ins Ausland nachzuschicken

#22

Beitrag von kleinchaos »

Vermutlich will jemand sein Geld nach Thailand überweisen lassen weil es da nix ist mit EC-Karte.

Und lieber Ratloser, so sehr ich jedem einen Urlaub in Thailand auch gönne, was du hier andeutest ist eine Aufforderung zum Sozialleistungsbetrug. Mit sowas können wir hier aber auch gar nix anfangen und wollen wir auch niemandem raten.
Wenn wir hier Ratschläge geben, dann stets zum Wohle des Fragers, im gesetzlich erlaubten Rahmen.
Wir selbst nageln die JC doch immer wieder mit ihren eigenen §§ fest. Und dann wollen wir die umdrehen weils uns grad so passt? Solch ein juristisches Verständnis von Rechtsbiegung haben wir ganz sicher nicht!
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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