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Sperre bei Eigenkündigung, wenn diese schon länger zurückliegt?

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 18:22
von mikky
Bekommt man eine Sperre, wenn eine Eigenkündigung schon länger zurückliegt. Also im konkreten Fall: Eine Person kündigt eine Stelle, bei der sie schon mehrere Jahre gearbeitet hat, da sie ein anderes Angebot hat. In der neuen Firma wird sie aber während der Probezeit wieder entlassen. Sie hat in beiden Firmen denselben Verdienst gehabt, dachte aber in der neuen Firma ein interessanteres Aufgabengebiet vorzufinden.

Re: Sperre bei Eigenkündigung, wenn diese schon länger zurückliegt?

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 18:24
von Koelsch
:willkommen: bei uns im Forum

In dem Fall kann ich keinen Grund für eine Sperre sehen. Man kann und darf natürlich den Arbeitsplatz wechseln, und wenn's dann in der Probezeit nicht hinhaut und man wird gekündigt, dann ist das bedauerlich aber kein Sperrgrund.

Re: Sperre bei Eigenkündigung, wenn diese schon länger zurückliegt?

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 18:35
von marsupilami
:willkommen: im Forum.

Nö.
Du wurdest ja aktuell in der Probezeit gekündigt und hast - hoffentlich - die Kündigung nicht selbst verursacht (dem Chef den goldenen Teelöffel geklaut oder so).
In der Probezeit kann man ja ohne Angabe von Gründen kündigen. Beiderseits.

Außerdem ist die eigene Kündigung, um ein "besseres" Arbeitsangebot anzunehmen, ein "wichtiger" und legitimer Grund zu kündigen.

Aussicht auf neue Stelle: Wenn Sie eine feste Zusage oder auch nur nachweislich konkrete Aussichten auf eine neue Stelle hatten, haben Sie die Arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt, selbst wenn der Jobwechsel dann nicht geklappt hat. (LSG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2012, Az. L 2 AL 49/09).
http://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/

Außerdem gibt es auch ein Urteil vom BSG:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Sperre- ... 63314.html

Re: Sperre bei Eigenkündigung, wenn diese schon länger zurückliegt?

Verfasst: Di 19. Sep 2017, 12:41
von mikky
Ja, gut, vielen Dank euch beiden. Andere Leute haben mir nämlich erzählt, man müsse mindestens 1 Jahr lang in dem neuen Job gearbeitet haben, sonst gäbe es eine Sperre. Aber das ist wohl nicht richtig.

Re: Sperre bei Eigenkündigung, wenn diese schon länger zurückliegt?

Verfasst: Di 19. Sep 2017, 12:53
von marsupilami
Kann ich nichts dazu sagen, ich kenne deren Quelle/Gründe für eine solche Aussage nicht.

Aber auf die entsprechende Rechtsprechung in den Links oben kann man sich im Ernstfall wirklich berufen, falls das JC doch rumzickt.

Re: Sperre bei Eigenkündigung, wenn diese schon länger zurückliegt?

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 11:34
von steffie81
mikky hat geschrieben: Mo 18. Sep 2017, 18:22 Bekommt man eine Sperre, wenn eine Eigenkündigung schon länger zurückliegt. Also im konkreten Fall: Eine Person kündigt eine Stelle, bei der sie schon mehrere Jahre gearbeitet hat, da sie ein anderes Angebot hat. In der neuen Firma wird sie aber während der Probezeit wieder entlassen. Sie hat in beiden Firmen denselben Verdienst gehabt, dachte aber in der neuen Firma ein interessanteres Aufgabengebiet vorzufinden. Übrigens, habe hier einen guten Anwalt gefunden, der mir weiterhelfen konnte.
Im Zweifel würde ich mir einen Anwalt nehmen. Ratschläge sind schön und gut, aber letztlich sollte man doch wissen, was Sache ist und sich nicht von Vermutungen leiten lassen. Kann dir XXXXXXXXXXXX empfehlen, hat mich damals auch seriös und gut beraten.