Hallo Leute,
gibt es eine Rechtsgrundlage, auf derer man eine Überweisung statt einem Scheck einfordern kann? Im konkreten Fall geht es darum, dass die Leistungen seit Ewigkeiten per Scheck erbracht werden, obwohl schon mehrfach gewünscht war, diese auf Überweisung umzustellen - das wurde mit Hinweis auf technische Probleme verneint. Ich versuche gerade Schriftstücke dafür zu bekommen.
Scheck statt Überweisung
Re: Scheck statt Überweisung
Nein, der Regelfall ist definitiv die Überweisung - und wenn wegen "technischer Probleme" per Scheck gezahlt wurde, dann sind die Scheckeinlösungsgebühren vomJC zu übernehmen
Guckstu auch § 42 Abs. 3 SGB II
Guckstu auch § 42 Abs. 3 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.