Seite 1 von 1

ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 22:28
von Tester
Moin Gemeinde,

hab hier ein tricky Fall:
- Aufstocker mit noch ALG I Anspruch
- nach einer Woche bei Zeitarbeit, schwere Erkrankung, Krankenhaus
- vorher meldet sich AN noch beim AG (Probezeit, 1 Tag Kündigungsfrist) krank
- dieser drückt ihm die Kündigung in die Hand
- AG sagt aber, wenn er wieder gesund ist, kann er wieder kommen
- Arbeitsagentur sagt keine persönliche Krankmeldung, kein Anspruch
- Erkrankung lässt das aber nicht zu

Was nu?

Erstmal Widerspruch gegen Kündigung (hab was gefunden, das auch bei Probezeit eine krankheitsbedingte Kündigung unbillig sei)

Strategie?
- beim Arbeitsgericht eA gegen die Kündigung einreichen?
- gegen Arbeitsagentur eA stellen?
- JC auf volle Leistung in Anspruch nehmen (die sagen ALGI und nur aufstockend)?

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 22:38
von Koelsch
Richtig, und dem "lieben" JC sagen: ALG I Antrag ist gestellt, aber bis die zahlen, also bitte bedarfsdeckenden Vorschuss, bis die endlich in die Pötte kommen.

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 22:53
von Koelsch
Macht Sinn, was @Wampe schreibt. Da hab ich anscheinend zu schnell aus den Handgelenk.... :verlegen:

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 23:00
von Tester
Da es sich um einen Sklavenhändler ..... äh ...... Zeitarbeit handelt, wäre das tatsächlich kein Scherz. Fürn Scherz halte ich es, das Kündigungen von einem Tag im Arbeitsvertrag stehen.

Wieso greift die Lohnfortzahlung noch nicht?

Mmmmh. Mal die KK fragen ...

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 23:21
von tigerlaw
Tester hat geschrieben: Mi 3. Jan 2018, 23:00 Da es sich um einen Sklavenhändler ..... äh ...... Zeitarbeit handelt, wäre das tatsächlich kein Scherz. Fürn Scherz halte ich es, das Kündigungen von einem Tag im Arbeitsvertrag stehen.

Wieso greift die Lohnfortzahlung noch nicht? Gucksu § 3 III EFZG!

Mmmmh. Mal die KK fragen ...
Ansonsten: KK muss Krankengeld zahlen, solange keine Unterbrechung eintritt!

Wenn auch nur ein Tag Lücke besteht, ist es Essig mit Krankengeld: Wenn an einem Freitag die Krankschreibnung vorerst endet, muss sie spätestens an diesem Freitag vom Arzt (das kann auch ein anderer Arzt sein!) weiterhin bescheinigt werden.

Ich hatte das vor drei Jahre selber erlebt: Mandantin hatte an einem Brücken-Freitag, wo ihre bisherige Krankschreibung endete. weder ihren Facharzt, noch die Hausärztin erreichen können, war erst am Montag drauf zur Hausärztin --> drei Tage Lücke, die alte Krankengeldfortdauer aus der Zeit des Arbeitsvertrags hatte geendet, und sie war sodann nur noch familienversichert (ohne KG-Anspruch).
Vor dem SG waren wir gescheitert. Ich konnte ihr nur insoweit helfen, dass sie die aktuelle Krankheit auslaufen ließ, sich dann bei der AA persönlich arbeitslos meldete (und da sie ja "nicht mehr krank" war, stand sie auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung :unschuld: , so dass der ALGH-I-Anspruch entstand). Dass sie dann leder, leider :zwinker: nur drei Tage später einen Rückfall erlitt, konnte natürlich keienr voraussehen. Aber sie hatte dann wieder ALG-I-Fortzahlkung bzw KG-Ansprüche (wenn auch nur noch in Höhe des ALG I [also 60 bzw. 67 % des alten Netto anstelle von 80 %])

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 23:40
von Tester
Ei ei ei, ich sags ja es ist tricky. Krankmeldung war Freitag (am selben Tag in die Klinik) vor Weihnachten ....

Gearbeitet wurde von Montag bis zu diesem Freitag ....

Vielleicht mal den Sozialdienst des KH anstiften ....

Da der Betreffende ja gleichzeitig JC Kunde ist (vorläufig bewilligt), wäre es wohl nicht zu vermeiden die Lücke beim ALGI hinzunehmen und die persönliche Meldung sofort nach Entlassung nachzuholen!?

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 00:24
von tigerlaw
Wampe hat geschrieben: Do 4. Jan 2018, 00:07
Tester hat geschrieben: Mi 3. Jan 2018, 23:40Da der Betreffende ja gleichzeitig JC Kunde ist (vorläufig bewilligt), wäre es wohl nicht zu vermeiden die Lücke beim ALGI hinzunehmen und die persönliche Meldung sofort nach Entlassung nachzuholen!?
Das macht erst Sinn wenn er nicht mehr AU ist, dann aber sofort.
:jojo: :jojo: :jojo: :jojo:

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 28. Feb 2018, 10:45
von Tester
Der Tricky Fall geht weiter, wer hätte es geahnt.

- Krankengeld wurde bewilligt
- Aufstocker wird aus Krankenhaus entlassen, wird vom Sozialdienst zur Ambulanz des KH geschickt, um sich dort ab 01.02. die AU abzuholen
- Ambulanz liest Karte ein, schickt den Aufstocker aber wieder weg ohne ihm die AU in die Hand zu drücken, AU ist aber dort festgestellt worden
- Aufstocker geht mal bequem eine Woche später zum Hausarzt
- KK stellt Krankengeld ein
- KH Ambulanz stellt AU aus, auf dem Ausdruck steht jedoch "festgestellt am" längere Zeit später als 01.02., sagt geht im Programm nicht anders
- KH Ambulanz stellt ärztliche Stellungnahme aus, dass Aufstocker sam 01.02.2018 arbeitsunfähig war und durchgängig AU war
- KK verweigert weiterhin das Krankengeld

:6:

verbockt hat es die Ambulanz.

Help.

Hat es Aussicht auf Erfolg? eA beim Sozialgericht zur Zahlung Krankengeld? Heute noch behelfsweise freiwillig versichern? Schadenersatzansprüche gegen KH wegen mangelhaftes Entlassungsmanagement?

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 28. Feb 2018, 11:12
von Koelsch
Wenn sonst kein Geld fliesst, dann auf jeden Fall eA zur Sofortzahlung Krankengeld. Ob freiwillige Versicherung was bringt, kann ich nicht sagen.

Schadensersatzanspruch ist ja nur gegeben, wenn nicht rückwirkend gezahlt wird. Das aber seh ich nicht, KK kann nicht sagen, ist nicht unser Problem, wenn das EDV-Programm keine rückwirkende AU zulässt. Der Kranke war "pünktlich" da, KH baute Mist, also kann KH rückwirkend auch AU ausstellen. as haben die ja auch schriftlich gemacht, KK kann sich nicht darauf berufen, entweder elektronisch oder gar nicht.

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 28. Feb 2018, 11:50
von Olivia
Koelsch hat geschrieben: Mi 28. Feb 2018, 11:12KK kann nicht sagen, ist nicht unser Problem, wenn das EDV-Programm keine rückwirkende AU zulässt. KK kann sich nicht darauf berufen, entweder elektronisch oder gar nicht.
Manche Banken schreiben Kontoauszüge noch von Hand, wieso soll die KK sowas nicht auch können?
Breiter schreibt auch jeden Kontoauszug noch selbst.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/kle ... 92778.html

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 28. Feb 2018, 12:21
von Tester
Freiwillige Versicherung, da er mit Ablehnung Krankengeld nicht mehr verischert ist!

Schadenersatz deswegen, weil er ja nun weder krankenversichert ist, noch Krankengeld ab 01.02. bekommt, JC sich rausreden wird "Krankengeld, selber schuld, wenn versäumt", ALGI sagt "hast dich nicht am 01.02. gemeldet, Sperre" und das Krankenhaus das verbockt hat.

Ich tippel mal an einer eA ..... jetzt erstmal Außentermin.

Danke!

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 28. Feb 2018, 20:55
von Koelsch

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 28. Feb 2018, 22:39
von tigerlaw
Anspruchsgegner ist m.E. ausschließlich die KK, die muss zahlen.

Hilfsweise aber auch Antrag bei JC, die können ggf. Erstattungsansprüche nach § 102 SGB X bei KK anmelden.

EA-Antrag gg KK kann nicht schaden ...

Beachte auch bitte meine PN!

:tiger:

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 10:27
von Tester

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 10:37
von marsupilami
Das scheinen 2 verschiedene Fälle/Urteile zu sein.
Unterschiedliche Aktenzeichen:
Koelsch Link: S 5 KR 266/17, Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld für die Zeit vom 01.10.2016 bis 16.10.2016., Die Klägerin ist am 00.00.1957 geboren
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.03.2017 verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01.10.2016 bis zum 16.10.2016 Krankengeld entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.

Tester Link: S 3 KR 824/16 , Die Beteiligten streiten um einen Anspruch auf Krankengeld im Zeitraum vom 10.06.2016 bis zum 28.06.2016., Die 1986 geborene Klägerin
Die Klage wird abgewiesen.

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 10:57
von Koelsch
Es gibt wohl Unterschiede:

Testers Urteil: Arbeitnehmer hat es verpennt, dem Arbeitgeber die AU rechtzeitig, also vor Kündigung einzureichen
"Mein" Urteil: Arzt hat die AU verspätet an die KV gesandt, und diese "Fehlleistung" des Arztes wurde eben nicht dem Versicherten zur Last gelegt.

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 09:51
von Tester
Koelsch hat geschrieben: Mo 5. Mär 2018, 10:57 Es gibt wohl Unterschiede:

Testers Urteil: Arbeitnehmer hat es verpennt, dem Arbeitgeber die AU rechtzeitig, also vor Kündigung einzureichen
"Mein" Urteil: Arzt hat die AU verspätet an die KV gesandt, und diese "Fehlleistung" des Arztes wurde eben nicht dem Versicherten zur Last gelegt.
Leider nein! Das Urteil von mir ist die Beklagte ja die Krankenkasse, dieser wurde die AU zu spät vorgelegt:
Die AU-Bescheinigung vom 10.06.2016 ging am 01.07.2016 bei der Beklagten ein, die wegen verspäteter Vorlage die Zahlung von Krankengeld ablehnte.
Was mir einfällt: evtl. Antrag auf vorigen Stand an die KK, da Patient vollkommen neben der Spur war .... !?

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 13:33
von Koelsch
Durchaus eine Möglichkeit nach meiner Meinung (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand)

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 17:27
von Tester
Kurze Rückmeldung in diesem Fall:

Nach langem hin und her zwischen Klinik und Krankenkasse und zähem verhandeln, hat die KK nun doch weiter Zahlung von Krankengeld akzeptiert.

Also nochmal gut gegangen! :-)

Vielen Dank für eure Mithilfe!!

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 17:43
von tigerlaw
Danke für die Rückmeldung ...

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 18:03
von Koelsch
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 18:15
von Günter
:bravo: :bravo: :bravo:

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 19:37
von schimmy
:bravo:

Re: ALG I Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 19:48
von marsupilami
Dank für die Rückmeldung!