Maßnahme

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Max34
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Sa 3. Feb 2018, 09:56

Maßnahme

#1

Beitrag von Max34 »

Hallo,

also angenommen jemmand befindet sich in unbefristeten Saisonarbeitsverhältnis wo der Arbeitsvertrag zwischen Mitte Dezember und Anfang März ruht.


Nun hat er eine Probearbeit ausgemacht und hierrauf eine Zuweisung mit Rechtsfolgebelehrung erhalten zum Besuch dieser Maßnahme obwohl er sich die Stelle selbst gesucht hat.


Kann er diese Stelle wenn Sie Ihm doch nicht gefällt ablehnen ohne eine Sperrzeit zu bekommen nach der Probearbeit, da er ohnehin noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt ist? Der Arbeitsvertrag ruht hierbei nur.


Diese Stelle hat er sich freiwillig, ohne vermittlungsvorschlag aus der jobbörse gesuch

Die RFB bezieht sich nur auf die Maßnahme,einen Vermittlungsvorschlag gab es nicht

Es geht um AlG 1
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Maßnahme

#2

Beitrag von tigerlaw »

Zuerst: :willkommen:

Würde er mit dem Einkommen aus dem Saisonvertrag denn ohne H-4- leben können?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Maßnahme

#3

Beitrag von Günter »

Was ist das Ziel der Maßnahme? Spezielle Kenntnisse vermitteln (Qualifizierung für eine der Berufsausbildung adäquate Stelle) oder allgemein Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt?

Was, wenn der Saisonarbeiter für die Arbeitspause einen Minijob sucht?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Max34
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Sa 3. Feb 2018, 09:56

Re: Maßnahme

#4

Beitrag von Max34 »

Es geht um Alg 1

Mir geht es eig nur um die frage ob ich bei einer selbstgesuchten stelle aus der jobbörse das angebot ablehnen könnte!?

Es gab wie gesagt keinen Vermittlungsvorschlag.

Nur der Maßnahmenbesuch ,also die probearbeit ist mit Rechtsfolgenbelehrung und verpflichtet mich nur zum ,,besuch,, !?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Maßnahme

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute folgenden "Trick" der BA:

Wenn er Vollzeit probearbeitet ist er laut Definition nicht mehr arbeitslos = kein ALG I mehr
Wenn er aber diese Probezeit im Wege einer "angeordneten" Maßnahme macht, bleibt er arbeitslos und erhält ALG I,
ich hatte solch einen Fall erst kürzlich hier in Köln

Ich denke, nach der "Maßnahme" kann er ganz normal entscheiden passt oder passt nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Max34
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Sa 3. Feb 2018, 09:56

Re: Maßnahme

#6

Beitrag von Max34 »

Also mir wurde gesagt das ich weiterhin alg 1 bekomme.

Es war wie gesagt ein selbstgesuchtes Stellenangebot nur die probearbeit ist verplichtend diese zu besuchen
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Maßnahme

#7

Beitrag von marsupilami »

Wenn der AG der "Probe-Arbeitsstelle" aber sagt: Herzlich Willkommen. Du kannst bei mir unbefristet für Betrag X arbeiten, dann müsste der ruhende Arbeitsvertrag gekündigt werden.

Abgesehen davon stellt sich mir die Frage: muss der AN (Max34) nicht den AG des ruhenden AV um Erlaubnis bitten, dieses Probe-Arbeiten durchzuführen?
Strenggenommen wäre das doch eine Nebenbeschäftigung.
Signatur?
Muss das sein?
Max34
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Sa 3. Feb 2018, 09:56

Re: Maßnahme

#8

Beitrag von Max34 »

Aber von einem nebenjob kann hier keine rede sein da mir arbeitslisengeld gezahlt wird und es sich um eine maßnahme handelt!?

Ein lohn ist nicht abgesprochen
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Maßnahme

#9

Beitrag von Koelsch »

Die Frage arbeitslo oder nicht hängt (nicht nur) vom Lohn ab, die Zeit ist entscheidend. Daher vermute ich ja den guten "Trick" der BA, ohne den hättest Du vermutlich keinen Anspruch auf ALG I mehr.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Max34
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Sa 3. Feb 2018, 09:56

Re: Maßnahme

#10

Beitrag von Max34 »

@ kölsch

Aber nach abschluss der maßnahme hätte ich wieder anspruch auf alg 1 auch wenn ich nicht anfangen würde.


Und eine nebenbeschäftigung ist es doch in dem sinn auch nicht!?Eine Maßnahme!?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Maßnahme

#11

Beitrag von Koelsch »

Ja, dann hättest Du weiter Anspruch auf ALG I.

Nebenbeschäftigung heißt weniger als 15 Stunden/Woche
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Max34
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Sa 3. Feb 2018, 09:56

Re: Maßnahme

#12

Beitrag von Max34 »

@kölsch


Dann kann ein mögliches arbeitsangebot nach der probearbeit ohne bedenken abgelehnt werden!?



Das heißt das es dann keine Probleme mit dem arbeitgeber des ruhenden Verhältnisses gibt zwecks nebenbeschäftigung da es eine Zuweisung zu einer maßnahme ist vom arbeitsamt!?

Kenn mich da nicht so aus frag deshelb lieber genauer nach

Danke schon mal!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Maßnahme

#13

Beitrag von Koelsch »

Du solltest Dir eine gute Begründung für die Ablehung überlegen. Nur sagen: "Ich will nicht" könnte in der Tat Ärger bedeuten, aber wenn Du sagst, und das evtl. sogar noch mitt einem urzen Attest eines Arztes nachweisen kannst: "Nach den paar Wochen hatte ich bereits heftige Rückenbeschwerden" sieht das ganz anders aus
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Maßnahme

#14

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits: Sobald Max34 wieder bei seiner bisherigen Firma arbeitet (und das mit mindestens 15 Stunden wöchentlich), ist er ja sowieso nicht mehr arbeitslos, er steht auch nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung (er will ja nicht seinen Job kündigen), und somit aus dem Kuratell der AA raus!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Max34
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Sa 3. Feb 2018, 09:56

Re: Maßnahme

#15

Beitrag von Max34 »

Würde die sperrzeit dann bei der nächsten arbeitslosmeldung gelten oder nicht!?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Maßnahme

#16

Beitrag von tigerlaw »

M.E. solltest Du an der maßnahme teilnehmen, solange Dein "alter" Job noch nicht wieder aktiv ist.

Die AA dürfte Dir keine Knüppel in die Beine werfen, da sie ja nur zusehen soll, die Arbeitslosen wieder in Arbeit zu vermitteln. Und wenn Duwieder einen Job hast, dann ist die AA eben "arbeitslos" ... :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Max34
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Sa 3. Feb 2018, 09:56

Re: Maßnahme

#17

Beitrag von Max34 »

Hab ich auch vor daran teilzunehmen.

Die RfB bezog sich nur auf die Maßnahme nicht auf annahme der arbeit
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Maßnahme

#18

Beitrag von Koelsch »

Das ist normal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Maßnahme

#19

Beitrag von 7up »

Mich würde mal interessieren, soweit ich die erste Frage verstanden habe; wenn ich mir einen Job suche, meinetwegen aus dem Inserat einer Zeitung und mich beim Arbeitgeber vorstelle und dort anfangen kann, das JC dann aber alles als Trainingsmaßnahme abwandelt, wie komme ich bei sowas wieder raus? Ich meine, normal würde ich beim AG anfangen und auch Gehalt beziehen. Das JC klemmt sich aber dazwischen und lässt einen nicht raus und nennt das Trainingsmaßnahme. Kann ich das dann trotzdem ablehnen, weil ich mich vom Jc betrogen und beeinflusst fühle? Ichmeine ich will ja das Jc loswerden und nicht für immer und ewig dort bleiben müssen.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Maßnahme

#20

Beitrag von kleinchaos »

Wieso erfährt denn das JC von dem Arbeitsvertrag vor der Unterschrift? Von wem denn? Du brauchst doch deren Einwilligung nicht. Also ist die Frage doch gegenstandslos?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Maßnahme

#21

Beitrag von 7up »

Der Ag hat das beim Jc gemeldet.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Maßnahme

#22

Beitrag von marsupilami »

Warum?
Wie kommt eine "Meldung" eines AG über einen AV an das JC zustande?

Was hast Du dem AG erzählt, dass der auf die Idee kommt, sich mit dem JC in Verbindung zu setzen?
Signatur?
Muss das sein?
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Maßnahme

#23

Beitrag von 7up »

Der wollte meinen Lebenslauf sehen und darin stand, dass ich zZt. arbeitslos bin. Ich habe keine Ahnung wie der Ag darauf kommt dem Jc mitzuteilen, dass ich bei ihm anfangen werde. Vielleicht weil ers ich so immer günstige Arbeitskräfte holt, die er nach 2 Wochen wieder rausschmeißt?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Maßnahme

#24

Beitrag von Koelsch »

:1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Maßnahme

#25

Beitrag von marsupilami »

Aber selbst wenn das JC das Arbeitsverhältnis in eine Trainingsmaßnahme umwandelt, müsste es doch eine Zuweisung geben.
In der Zuweisung müsste dann auch Begründung stehen und Details.
Liegt eine solche Zuweisung oder was ähnliches vor?
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“