Eingliederungsvereinbarung - was tun?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
Ayumi
Beiträge: 3
Registriert: Mo 5. Feb 2018, 07:38

Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#1

Beitrag von Ayumi »

Hallo liebes Forum,

ich melde mich hier, da ich eure Hilfe benötige. Ich muss morgen wieder zu meiner Beraterin und habe gestern gehört, dass man eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben sollte.

Meine Beraterin ist sowieso ein Monster. Sie behandelt mich nicht gut, hat für nichts Verständnis und will dass ich mich auf Stellen bewerbe die für mich nicht in Frage kommen. z.B. Zeitarbeitsfirmen. Ich bekomme auch so einen Job ohne Zeitarbeit. Zudem hat sich das Amt in meinem Fall sowieso schon genug Dinge rausgenommen. U.a. einfach meine AUs falsch eingetragen, da sie angeblich nicht genau erkennen konnten von wann bis wann ich krank bin und haben einfach meine Daten geändert und das ins System eingetragen was ihnen gepasst hat. Somit kam es dass ich weder vom Amt noch von der Krankenkasse Geld bekommen habe.
Das war ein hin und her und absolut nervig... solche und viele weitere Dinge machen sie immer wieder. Das ist schonmal damit ihr einen kleinen Einblick in meine Situation und mein zuständiges Amt bekommt.

Jetzt muss ich morgen wieder zur Beraterin und sie wird mich mit Sicherheit auf die Eingliederungsvereinbarung aufmerksam machen bzw danach fragen ob ich Unterschrieben habe.
Kann ich das ganze ablehnen? Hier habe ich mal die Forderungen an mich eingescannt. Ich würde mich sehr freuen wenn eure geschulten Augen einen Blick darauf werfen könnten.



Liebe Grüße,

Ayumi
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Eine EGV musst Du nicht unterschreiben, Du bekommst dia dann als Verwaltungsakt "auf's Auge gedrückt".

Dem kannst Du widersprechen, aber der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung = erst mal musst Du Dich "EGV-konform" verhalten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Ayumi
Beiträge: 3
Registriert: Mo 5. Feb 2018, 07:38

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#3

Beitrag von Ayumi »

Erstmal Dankeschön für das Willkommen heißen hier im Forum und für deine Hilfe.:D

Dann ist es also besser wenn ich sie wirklich nicht unterschreibe und dann wiederspreche sobald die mit dem Verwaltungsakt kommen?
Und der Wiederspruch läuft über einen Anwalt oder schicke ich das selber ans Amt?

Soll ich morgen dann einfach sagen, dass ich sie nicht unterschreiben muss und wenn sie mit Sanktionen droht, diese nicht rechtens sind?

Ich war noch nie arbeitslos und bin daher etwas überfordert. ^^''
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#4

Beitrag von Koelsch »

Richtig, die wird aber nich mit Sanktion drohen, wenn Du nicht unterschreibst, sondern nur, wenn Du nicht "brav EGV-konform" Bewerbungen schreibst
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#5

Beitrag von marsupilami »

Grundsätzlich wie Koelsch.

Ansonsten: geht so.
2 Bewerbungen pro Woche sind 8 pro Monat, das ist im Bereich des Üblichen.
Was unklar ist: ob die zugestellten VV's da mit reinzählen oder nicht.

Was mir aufgefallen ist: Kosten für - schriftliche - Bewerbungen sind nicht geregelt.
Also Kosten für Mappe, Umschlag, Porto, .....
Ebenso die Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche.
Jaaaa, ich weiß, die Kosten für elektronische Bewerbungen (E-Mail) sind auch nicht geregelt.
Aber das müsste man grundsätzlich vor einem SG durchfechten, da wird aber jedes SG wg. geringem Streitwert die Klage abweisen.

Wo ich persönlich auf die Barrikaden gehen würde: dieses gezielte Anbieten von Probearbeit bis zu 4 Wochen!
Das ist in meinen Augen A....kriecherei.
d.h. Du stehst dem "AG" 4 Wochen für lau zur Verfügung und wenn Du nach 3 Wochen die Ablage auf Vordermann gebracht hast oder das Lager wieder sauber und aufgeräumt ist, fliegst Du raus und das war's dann.
Gut, ist überspitzt formuliert, aber das gab's ja alles schon.

Was spricht gegen die gute alte Probezeit im AV von ca. 3 Monaten - bei qualifizierteren Jobs bis zu 6 Monaten?
Das würde ich versuchen runterzuhandeln auf höchstens 2, 3 Tage und bei 1 Woche dann sagen: okay.

Wenn Du da morgen hin musst - ich vermute, Du hast einen "Einladung" mit RFB - dann nicht vergessen, die Fahrtkosten zu diesem Termin zu beantragen.

Wenn Du es organisieren kannst, nimm eine Person Deines Vertrauens mit als Begleitung.
Eine solche Begleitung muss zugelassen werden und Erfahrungen haben gezeigt, dass dann SB's etwas "zahmer" und höflicher sind.
Die Begleitung braucht nichts zu wissen und zu womöglich §§ kennen und können, einfach dabei sitzen und evtl. Notizen machen für ein eigenes Protokoll.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#6

Beitrag von Koelsch »

Wir sind hier wohl im ALG I Bereich, da gibt's leider keine gegerelle Übernahme von Bewerbungskosten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22082
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#7

Beitrag von Olivia »

Für den ALG I-Bereich finde ich die EGV sehr umfangreich. Bei ALG I handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Die EGV geht aber deutlich über die Anforderungen hinaus, die sonst üblich sind bei ALG I, oder?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#8

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 11:39 Wir sind hier wohl im ALG I Bereich, da gibt's leider keine gegerelle Übernahme von Bewerbungskosten
ALG I?
Geht weder aus dem Posting noch aus der EGV hervor.
Oder hab ich da was überlesen?
Signatur?
Muss das sein?
Ayumi
Beiträge: 3
Registriert: Mo 5. Feb 2018, 07:38

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#9

Beitrag von Ayumi »

Hallo an alle Danke für eure hilfreichen Tipps! Ja,es handelt sich um ALG 1 für ein Jahr. Im September würde es auslaufen.
Stimmt es, dass die Anforderungen für ALG I zu viel sind? :0
helpus
Beiträge: 2
Registriert: Mo 24. Apr 2017, 14:58
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#10

Beitrag von helpus »

Vielleicht noch ein kleiner Tipp. Man kann sich die Eingliederungsvereinbarung auch als Verwwaltungsakt geben lassen und dann im Wege des Widerspruchsverfahrens dagegen vorgehen. Man muss sie folglich nicht unterschreiben.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#11

Beitrag von marsupilami »

@ helpus: Du hast Posting #2 in diesem Thread gelesen?
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#12

Beitrag von Breymja »

marsupilami hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 13:17
Koelsch hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 11:39 Wir sind hier wohl im ALG I Bereich, da gibt's leider keine gegerelle Übernahme von Bewerbungskosten
ALG I?
Geht weder aus dem Posting noch aus der EGV hervor.
Oder hab ich da was überlesen?
Nein, aus dem Forenbereich in dem der Beitrag gepostet wurde, aber das scheint hier öfters übersehen zu werden, bspw. bei U25 / Ü25 :D
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22082
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Eingliederungsvereinbarung - was tun?

#13

Beitrag von Olivia »

Sind die aufgeführten Eigenbemühungen für ALG I üblich?
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“