Hallo :),
am 01.03.2019 bin ich arbeitslos
Mir wird am 30.01.2019 gekündigt (somit wird die monatliche Kündigungsfrist eingehalten) -> heißt ich müsste mich spätestens am 01.02.2019 beim Arbeitsamt melden.
1. Frage: würde es hier reichen einen Brief bzw. Email zu versenden (da ich ja zwischen 30.01 - 28.02.2019 ja noch auf Arbeit bin) ?
2. Frage: da ich noch Resturlaub hatte habe bin ich vom 01.02 - 22.3 im Urlaub -> laut ALG1 müsste ich mich gleich am 1Tag der Arbeitslosigkeit persönlich melden! Was in meinem Fall schlecht geht -> gäbe es hierzu eine Lösung?
3. Frage: Was könnte auf mich zukommen?
-> Sperre von 3Monaten (heißt das es wird mir 30% vom Arbeitslosengeld abgezogen oder der komplette Betrag)
-> Bin ich in den 3Monaten Krankenversichert?
Besten Dank
Arbeitslos - Wie verläuft es mit den Sperren ?!
Re: Arbeitslos - Wie verläuft es mit den Sperren ?!
bei uns im Forum.
Sperrzeit bei verspäteter Meldung dürfte 3 Monate betrage, meines Wissens ist persönlich Meldung unumgänglich, außer Du hast einen wichtigen Grund, warum das nicht geht.
Ob Urlaub als wichtiger Grund anerkannt wird? Möglicherweise ja, wenn die Urlaubsreise bereits gebucht ist.
Sperrzeit beträgt 3 Monate, es gibt kein Geld von der BA, Krankenversicherung besteht meines Wissens aber auch in der Sperrzeit
Sperrzeit bei verspäteter Meldung dürfte 3 Monate betrage, meines Wissens ist persönlich Meldung unumgänglich, außer Du hast einen wichtigen Grund, warum das nicht geht.
Ob Urlaub als wichtiger Grund anerkannt wird? Möglicherweise ja, wenn die Urlaubsreise bereits gebucht ist.
Sperrzeit beträgt 3 Monate, es gibt kein Geld von der BA, Krankenversicherung besteht meines Wissens aber auch in der Sperrzeit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
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Re: Arbeitslos - Wie verläuft es mit den Sperren ?!
Bei verspäteter Arbeitslosmeldung ist die Sperrzeit 7 Tage § 159 SGB III
Der Arbeitgeber muss dich für die persönliche Meldung bei der Arbeitsagentur bezahlt freistellen
Der Arbeitgeber muss dich für die persönliche Meldung bei der Arbeitsagentur bezahlt freistellen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- angel6364
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Re: Arbeitslos - Wie verläuft es mit den Sperren ?!
Ich bin mir nicht sicher, ob bei verspäteter Meldung eine Krankenversicherung während der Sperrzeit besteht.
https://bkk-sbh.de/sperrzeit-kv-ab-2017-08/
https://bkk-sbh.de/sperrzeit-kv-ab-2017-08/
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Arbeitslos - Wie verläuft es mit den Sperren ?!
Ich frage mich, warum es nicht möglich sein sollte, bereits jetzt telefonisch oder persönlich Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen und die Fragen zu klären, bzw den Antrag auf ALG I zu stellen. Es besteht zwar Stallpflicht bei frischer Arbeitslosigkeit, weil die Vermittlung Vorrang hat, aber wenn bereits ein Urlaub gebucht wurde ....
Falls noch Resturlaubsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bestehen, muss der Urlaub in der Kündigungsfrist genommen werden.
Falls noch Resturlaubsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bestehen, muss der Urlaub in der Kündigungsfrist genommen werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Arbeitslos - Wie verläuft es mit den Sperren ?!
Schriftlich noch nicht, aber mündlich wurde bereits gekündigt. Also kann er schon mal die offenen Frage4n mit der BA klären.
am 01.03.2019 bin ich arbeitslos
Mir wird am 30.01.2019 gekündigt
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Arbeitslos - Wie verläuft es mit den Sperren ?!
Der AG muss nicht nur bezahlt freistellen für die persönliche Meldung beim JC, er muss auch für Bewerbungsgespräche freistellen.
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbe ... suche.aspx
https://www.zeit.de/karriere/beruf/2015 ... -bewerbung
Vielleicht erfolgt ja auf die eine oder andere Bewerbung noch ein Vorstellungsgespräch vor Weihnachten und der Threadersteller muss sich gar nicht arbeitslos melden.
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbe ... suche.aspx
https://www.zeit.de/karriere/beruf/2015 ... -bewerbung
Vielleicht erfolgt ja auf die eine oder andere Bewerbung noch ein Vorstellungsgespräch vor Weihnachten und der Threadersteller muss sich gar nicht arbeitslos melden.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?