Hallo Ratgeber Gemeinde,
Ich habe durch 12 Monate Beschäftigung im Angestelltenverhältnis Ansprüche auf ALG I gesammelt, meiner Meinung nach 6 Monate.
Kann ich auch nach dem letzten Arbeitstag sagen, ich bin jetzt erstmal Hausmann zu Hause (meine Frau arbeitet) und mir die Ansprüche aufheben.
d.h. wenn ich dann 6 Monaten mir überlege doch zu arbeiten, kann ich mich beim AA ganz normal melden und die 6 Monate ALG-I Geld laufen dann.
Ist das so richtig ?
Vielen Dank schonmal für die Antworten
Ansprüche aufheben möglich ?
Re: Ansprüche aufheben möglich ?
Wie Radio Eriwan - im Prinzip ja
Aber Du erhältst eine Sperrfrist von einer Woche nach § 159 Abs. I Nr. 7, Abs. 6 SGB III, also insgesamt nicht 26, sondern nur 25 Wochen ALG-I
Aber Du erhältst eine Sperrfrist von einer Woche nach § 159 Abs. I Nr. 7, Abs. 6 SGB III, also insgesamt nicht 26, sondern nur 25 Wochen ALG-I
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Ansprüche aufheben möglich ?
Danke !
noch eine Frage: Sollte ich mich dann gleich nachdem mein Angestelltenverhältnis endet, dem Arbeitsamt ein Brief schreiben, daß ich jetzt erstmal Hausmann bin ?
Nehmen wir an, ich überlege es mir schon in zwei Wochen, doch wieder nach einer Arbeit zu suchen, geht das dann auch, oder hab ich dann eine Mindestzeit, die ich warten muß.
Besten Dank nochmal für die Antworten.
noch eine Frage: Sollte ich mich dann gleich nachdem mein Angestelltenverhältnis endet, dem Arbeitsamt ein Brief schreiben, daß ich jetzt erstmal Hausmann bin ?
Nehmen wir an, ich überlege es mir schon in zwei Wochen, doch wieder nach einer Arbeit zu suchen, geht das dann auch, oder hab ich dann eine Mindestzeit, die ich warten muß.
Besten Dank nochmal für die Antworten.
- marsupilami
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Re: Ansprüche aufheben möglich ?
Du kannst jederzeit aus der "Arbeitslosigkeit" heraus einen neuen Job antreten.
Ab dem Moment, ab dem Du Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchst, bist Du sogar dazu verpflichtet.
Ab dem Moment, ab dem Du Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchst, bist Du sogar dazu verpflichtet.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Ansprüche aufheben möglich ?
Bei "Pause" an die Mitteilung an die Krankenkasse denken.
Das versicherte Mitglied muss dafür den Angehörigen bei seiner gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Das versicherte Mitglied muss dafür den Angehörigen bei seiner gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Re: Ansprüche aufheben möglich ?
Daran habe ich im Moment gar nicht gedacht, stimmt natürlich!
Natürlich muss es eine förmliche Ehe sein, eine "wilde Ehe" würde nicht ausreichen ...
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