Es geht um ALG 1. Folgendes sagt die Arbeitsagentur:
...
Sie müssen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben: mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen).
...
Ich bin jetzt schon eine längere Zeit in Neuseeland (14 Monate) und habe daher über ein Jahr nicht mehr versicherungspflichtig gearbeitet. Somit dürfte ich ja keinen Anspruch auf ALG1 haben?! Oder gibt es eine Reglung für Menschen die länger im Ausland waren und somit dem deutschen Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung standen.
Unter bestimmten Umständen gibt es anscheinend auch abweichende Voraussetzungen. Welche sind Diese? Konnte hierzu nichts finden. Noch als Info. Ich war bereits im Ausland als ich gekündigt wurde. Das Amt meinte damals ich soll mich nach der Rückker persönlich arbeitslos melden. Meine Frage bezüglich Anspruch wurde vom Amt leider bisher nicht beantwortet. Vielleicht habt ihr hierzu ein paar Informationen für mich, vielen Dank.
ALG1 nach Auslandsaufenthalt
- marsupilami
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Re: ALG1 nach Auslandsaufenthalt
im Forum.
Vielleicht triff ja
die entsprechende Broschüre:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013155.pdf
Ansonsten sehe ich nach Deiner bisherigen Schilderung schwarz für Dich und Deinen Leistungsanspruch auf ALG I
Denn diese "Zwischenzeit" ist ja offenbar nicht erfüllt worden.
http://www.arbeitsrecht.de/forum/forum/ ... aufenthalt
Ganz wichtig:
Das Grundproblem wird sein, die Arbeit in Neuseeland so nachzuweisen, dass das Jobcenter/Arbeitsagentur das auch anerkennt.
Da Neuseeland Drittland (Nicht-EU-Land) ist, wird das ein Formularkrieg.
Dumme Frage: bist Du z.Zt in Deutschland oder noch in Neuseeland?
Wenn hier in Deutschland, kommt evtl. ALG II in Frage.
Nachtrag: also ganz altmodisch Antrag ausfüllen und nachweislich (mit Begleitung als Zeugen direkt abgeben, als Einwurf-Einschreiben, oder mit Zeugen in Briefkasten einwerfen).
Nachteil: das Jobcenter hat bis zu 6 Monaten Zeit, den Antrag zu bearbeiten.
Wenn Du in der Zwischenzeit selbst einen Job findest - Glück für Dich, Pech für die Behörden!
Vielleicht triff ja
https://www.deutsche-im-ausland.org/abs ... sland.htmlWeitergeltung deutscher Leistungsansprüche
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, der vor einer Ausreise erworben wurde und noch nicht verbraucht ist, kann erneut bewilligt werden, wenn seit seinem Entstehen noch nicht vier Jahre vergangen sind.
die entsprechende Broschüre:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013155.pdf
Ansonsten sehe ich nach Deiner bisherigen Schilderung schwarz für Dich und Deinen Leistungsanspruch auf ALG I
Denn diese "Zwischenzeit" ist ja offenbar nicht erfüllt worden.
http://www.arbeitsrecht.de/forum/forum/ ... aufenthalt
Ganz wichtig:
Posting #2 aus dem Link.Bitte informiere Dich diesbezüglich aber noch einmal ganz genau und lass es Dir am Besten schriftlich von der Arbeitsagentur unter Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlage geben.
Das Grundproblem wird sein, die Arbeit in Neuseeland so nachzuweisen, dass das Jobcenter/Arbeitsagentur das auch anerkennt.
Da Neuseeland Drittland (Nicht-EU-Land) ist, wird das ein Formularkrieg.
Dumme Frage: bist Du z.Zt in Deutschland oder noch in Neuseeland?
Wenn hier in Deutschland, kommt evtl. ALG II in Frage.
Nachtrag: also ganz altmodisch Antrag ausfüllen und nachweislich (mit Begleitung als Zeugen direkt abgeben, als Einwurf-Einschreiben, oder mit Zeugen in Briefkasten einwerfen).
Nachteil: das Jobcenter hat bis zu 6 Monaten Zeit, den Antrag zu bearbeiten.
Wenn Du in der Zwischenzeit selbst einen Job findest - Glück für Dich, Pech für die Behörden!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG1 nach Auslandsaufenthalt
Im Pass steht ja Einreise und Ausreise. Daher wäre es möglich nachzuweisen das ich im Ausland war und der Arbeitsvertrag noch lief. Bin noch in NZ. Es wäre also nicht ratsam einfach den Antrag einzureichen und dann zu sehen was entschieden wird? Kann ein oder zwei Monate ohne Geld vom Amt Leben aber sechs Monate wären doch recht viel.
- marsupilami
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Re: ALG1 nach Auslandsaufenthalt
Damit ich es recht verstehe:
Du bist derzeit noch in NZ, hast aber vor nach D zurückzukehren und Dir hier einen Job suchen.
Theoretisch kannst Du die Antrags-Formulare für ALG I /II online ausfüllen und abschicken, Dir fehlt halt ein definitiver Nachweis, dass Du die Dinger a) abgeschickt hast, b) dass sie auch im Jobcenter / Arbeitsagentur angekommen sind.
Letzteres ist öfter mal ein Problem.
Letztendlich musst Du zur "eigentlichen" "Abgabe" der Formulare eh persönlich aufkreuzen.
Erst wenn man/vrau sich persönlich davon überzeugt hat, dass Du auch der bist, der die Formulare eingereicht hat, dann wird der Antrag angenommen und bearbeitet.
Nein, E-Mail ist in D nach wie vor im Ernstfall nicht gerichtsfest.
Formulare gibt es hier:
https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a-z
bischen scrollen, die sind alphabetisch aufgeführt, auch die Kategorien.
Weiter ist ein Problem die Krankenversicherung.
Wie bist Du aktuell Kr.Versichert, wie lange ist das gültig?
Wenn Du Dich hier arbeitslos meldest / melden willst, solltest Du in den entsprechenden Formularen auch eine Kr.Vers. benennen können, damit die Behörden Dich dort weiter versichern können.
Kleines Mißverständnis:
Das Jobcenter kann sich laut Gesetz tatsächlich 6 Monate zur Antragsbearbeitung Zeit lassen, aber wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und nix schief läuft, geht es i.d.R. deutlich schneller.
Du bist derzeit noch in NZ, hast aber vor nach D zurückzukehren und Dir hier einen Job suchen.
Theoretisch kannst Du die Antrags-Formulare für ALG I /II online ausfüllen und abschicken, Dir fehlt halt ein definitiver Nachweis, dass Du die Dinger a) abgeschickt hast, b) dass sie auch im Jobcenter / Arbeitsagentur angekommen sind.
Letzteres ist öfter mal ein Problem.
Letztendlich musst Du zur "eigentlichen" "Abgabe" der Formulare eh persönlich aufkreuzen.
Erst wenn man/vrau sich persönlich davon überzeugt hat, dass Du auch der bist, der die Formulare eingereicht hat, dann wird der Antrag angenommen und bearbeitet.
Nein, E-Mail ist in D nach wie vor im Ernstfall nicht gerichtsfest.
Formulare gibt es hier:
https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a-z
bischen scrollen, die sind alphabetisch aufgeführt, auch die Kategorien.
Weiter ist ein Problem die Krankenversicherung.
Wie bist Du aktuell Kr.Versichert, wie lange ist das gültig?
Wenn Du Dich hier arbeitslos meldest / melden willst, solltest Du in den entsprechenden Formularen auch eine Kr.Vers. benennen können, damit die Behörden Dich dort weiter versichern können.
Kleines Mißverständnis:
Das Jobcenter kann sich laut Gesetz tatsächlich 6 Monate zur Antragsbearbeitung Zeit lassen, aber wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und nix schief läuft, geht es i.d.R. deutlich schneller.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?