EVB ALG 1 Fragen da unsicher

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PiBa93
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EVB ALG 1 Fragen da unsicher

#1

Beitrag von PiBa93 »

Hallo Ihr lieben,

ich habe einmal eine kurze Frage zu einem Problem mit ALG1. Ich hatte bis zum 15.01.2019 eine schulische Ausbildung, die ich jetzt aber leider selbst abbrechen musste, da mein Gesundsheitszustand dies nun nach fast 1,5 Jahren nicht mehr zu gelassen hat. Habe mich bereits am 28.12.19 beim ALG2 Amt gemeldet und Antrag auf ALG2 gestellt. Beim zweiten Termin kam nun raus, das ich ja noch Anspruch auf ALG 1 habe, da ich noch nie ALG1 bekommen habe. Habe nach meiner Ausbildung noch ein Jahr in Teilzeit in meinem Ausbidlungsbetrieb auf TZ gearbeitet, dann zwei Monate in einer Vollzeitstelle und dann in die schulische Ausbildung.

Also hatte nun am 01.02. meinen ersten Termin beim SB vom ALG1 Amt, war soweit Nett und Verständnissvoll, habe ihr auch den Grund des Abbruchs erklärt und wir haben meine Bewerbungsunterlagen besprochen und sie hat mir auch gleich ein paar Stellenangebote gegeben wo ich mich bewerben muss, dazu noch 3-6 Bewerbungen die Woche (noch ohne Nachweisliste), nächster Termin soll dann in 8 Wochen sein.

Nun zu meiner eigentlichen Fragestellung. In der EVB steht mein erlernter Beruf mit drin als Alternative zu meinem "Wunschjob". Dies habe ich, für mich eigentlich eindeutig, erklärt das ich diese Alternative aufgrund meiner derzeitigen psychischen Verfassung nicht mehr ausführen möchte, also wirklich nie wieder. Wenn ich diese jetzt unterschreibe (durfte diese Ausnahmsweise mitnehmen zum durchlesen, weil mein Freund gesagt hat bloß nichts blind unterschreiben) muss ich mich doch auch auf diese Alternative bewerben, auch wenn ich das garnicht mehr möchte oder ? Und ich soll diese dringend bis Montag fertig machen und zurück bringen. Übrigens habe ich noch keinen Bescheid vom ALG1 Amt ob ich wirklich ALG1 bekomme und wieviel, habe den am 28.01. abgegeben.

Vielleicht noch eine kurze Nachfrage zu meinen Aktivitäten die erledigen muss.
"Ich halte meine Bewerbungnen schriftlich fest und bringe einen entsprechenden Nachweis(z.B. erhaltenen Nachweisliste) zum nächsten Termin mit."

SB meinte es reicht wenn ich das aufschreibe wo ich mich bewerbe, egal ob schriftlich oder telefonisch. Nachweisliste wie schon erwähnt von ihr nicht bekommen. Bin ich damit schon raus aus irgendwelchen Unterschriftensammellistenzeug und es ist nur ein Standardsatz oder muss ich da auch noch auf irgendwas achten?

Vielleicht könnt Ihr mir ja einen kleinen Tipp geben, inwiefern ich da jetzt aufpassen muss. Ich hoffe meine Ausführungen sind deutlich und verständlich, würde mich tierisch über Reaktionen und Erfahrungen freuen.

LG PiBa
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Koelsch
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Re: EVB ALG 1 Fragen da unsicher

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Schon mal sehr gut, dass Du die EGV nicht unterschrieben hast. Ich würde den "zarten" Hinweis auf den erlernten Beruf dort streichen und dann noch einmal schriftlich deutlich machen, dass eine "Rückkehr" dorthin für Dich aus psychischen Gründen nicht verkraftbar und daher nicht zumutbar ist.

Bewerbungsbemühungen festhalten, das ist leider normal. Da will man einen Nachweis sehen, also z.B. diese genannte Liste.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: EVB ALG 1 Fragen da unsicher

#3

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen:

Bedenke, es heißt "Eingliederungsvereinbarung" --> Dann streiche das einfach durch.

Huch, Kölsch war schneller! :heul: :heul:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: EVB ALG 1 Fragen da unsicher

#4

Beitrag von marsupilami »

PiBa93 hat geschrieben:SB meinte es reicht wenn ich das aufschreibe wo ich mich bewerbe, egal ob schriftlich oder telefonisch. Nachweisliste wie schon erwähnt von ihr nicht bekommen. Bin ich damit schon raus aus irgendwelchen Unterschriftensammellistenzeug und es ist nur ein Standardsatz oder muss ich da auch noch auf irgendwas achten?
Nein, Du brauchst keine Unterschriften von den Firmen, bei denen Du Dich beworben hast!
Mach Dir einfach eine Tabelle auf einem Blatt Papier (Querformat) mit Hilfe von Lineal und Stift oder auch in einer Textverarbeitung oder auch Excel.
6 Spalten mit folgenden Überschriften:
Datum | Firma (Anschrift, Telefon) | Name Ansprechpartner | Tätigkeit/Funktion/Ausbildungsberuf | Art der Bewerbung: 1 = persönlich, 2 = schriftlich, 3 = telefonisch, 4 = online, 5 = E-Mail | Ergebnis/Rückmeldung

Den SB's in der Arbeitsagentur bzw. JC ist inzwischen auch bekannt, dass AG sehr oft keine Rückmeldung geben, teilweise noch nicht mal die - postalisch versandten - Bewerbungsunterlagen zurückschicken.


Nachtrag: die Nachweisliste vom Amt sieht auch nicht viel anders aus.
Wenn Du diese Liste abgibst, mach Dir vorher eine Kopie - die gibst Du ab, das Original behälst Du für Dich.
Schon aus dem einfachen Grund, weil diese Ämter nie nicht ein Original bekommen! Immer nur Kopien!
Und dann hast Du eine Liste, wo überall Du Dich schon mal beworben hast.
Denn nichts ist peinlicher, als wenn man/vrau sich mehrfach auf die gleiche Stellenausschreibung bewirbt.
Signatur?
Muss das sein?
PiBa93
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Registriert: Sa 2. Feb 2019, 21:47

Re: EVB ALG 1 Fragen da unsicher

#5

Beitrag von PiBa93 »

Hey ihr lieben,

vielen Dank für die schnelle Hilfe. Das hilft mir sehr. Ich bin echt froh das es solche Foren gibt. :)

Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag.

LG PiBa
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