Bewerbungsgespräch Urlaub

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Olivia
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Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#26

Beitrag von Olivia »

ikbif hat geschrieben: Mi 13. Mär 2019, 18:37 Wenn ich jetzt wirklich mal über nen paar Tage wegfahren will, was muss ich dann bei der Meldung der Abwesenheit beachten?
Im Rechtskreis SGB II gilt für die Beantragung einer Ortsabwesenheit folgendes:
Arbeitslosengeld II wird in Zeiten der Abwesenheit vom Wohnort nur maximal 21 Kalendertage im Jahr gewährt. Im Fall der Neubeantragung von Leistungen nach dem SGB II ist von Ihnen nachzuweisen, wir Ihr notwendiger Lebensbedarf während der leistungsfreien Zeit gedeckt wurde.
Ortsabwesenheit ist bei Ihrem zuständigen Vermittler/ Fallmanager persönlich zu beantragen.

Sie haben sich deshalb rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Ihrer geplanten Ortsabwesenheit, über das Servicecenter oder über die Eingangszone um einen Termin zur Entscheidung über die Ortsabwesenheit bei Ihrem Vermittler/Fallmanager zu bemühen.

Dieser Termin wird frühestens 10 Tage vor der geplanten Ortsabwesenheit liegen.

Eine verbindliche Buchung von Reisen vor der Entscheidung zur OAW ist deshalb nicht ratsam.

Sofern Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben oder an einer Maßnahme teilnehmen, die nach § 16d SGB II oder §16e SGB II gefördert wird, informieren Sie Ihren Vermittler/Fallmanager über das Servicecenter über die geplante Ortsabwesenheit. Die Beantragung einer OAW ohne vorherige Terminvereinbarung ist nur aus unvorhergesehenem Anlass (Tod/Krankheit naher Angehöriger - Nachweis erforderlich -) mit Beginntermin innerhalb der nächsten 14 Tage möglich.

Bei einer Krankschreibung während einer OAW im Ausland sind folgende ins Deutsche übersetzte Unterlagen beizufügen:
1. Krankschreibung und
2. Transportunfähigkeitsbescheinigung.

Vor Antritt einer Ortsabwesenheit im Ausland setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse zur Klärung Ihres Versicherungsschutzes in Verbindung, da dieser durch das Arbeitslosengeld II nicht abgedeckt ist.

Quelle: Merkblatt für Arbeitslose
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Koelsch
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Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#27

Beitrag von Koelsch »

Oli - hier geht's um ALG I
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#28

Beitrag von Olivia »

Ich habe jetzt eine Quelle gefunden, warum zur Arbeitssuche keine Orstabwesenheit beantragt werden braucht. Die Beantragung einer Ortsabwesenheit zu Zwecken der Bewerbung und Arbeitssuche ist nicht erforderlich, da die nachgewiesene Wahrnehmung eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins aus Anlass der Arbeitssuche der Verfügbarkeit nicht entgegensteht.
Kann der Arbeitslose Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung wegen der nachgewiesenen Wahrnehmung eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins aus Anlaß der Arbeitssuche nicht zeit- oder ortsnah Folge leisten, steht dies der Verfügbarkeit nicht entgegen.

Quelle: ANBA 1997, 1685 Seite 2, § 1 Abs. 3 https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013034.pdf
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Koelsch
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Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#29

Beitrag von Koelsch »

Danke - das passt wie Ar..... :kopfkratz: ok, nehmen wir das mit dem blauen Auge als Resultat :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#30

Beitrag von der ratlose »

IM SGB III hat die EAO immer schon ausgeführt das jemand der nicht zu Hause ist weil er sich außerhalb bewirbt nicht Ortsabwesend im Sinne der EAO ist.
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Koelsch
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Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#31

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#32

Beitrag von marsupilami »

Handys, E-Mails und andere Formen
moderner Kommunikation sind dem Gesetzgeber und der
Bundesagentur für Arbeit unbekannt.
:lachen1:

Also sollen die sich nicht erdreisten händie-Nr, E-Mail-Addi oder auch nur Festnetz-Nr zu verlangen!

Aber es ist gut, dass uns mal wieder vor Augen geführt wird, wie sehr wir da gegängelt werden.

Was ja auch der Punkt 5. am Schluss besagt.
Signatur?
Muss das sein?
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