Beim Reiseveranstalter mit Sitz in Wuppertal.
Ernsthaft: ich gehe davon aus, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt bzw. abgeschlossen wurde und aus dem geht ja dann hervor, wer Vertragspartner ist und wo der seinen Sitz hat.
Aber auch da muss er bei der Beantragung ja nachweisen, wo und wieviel Brötchen er verdient hat, Kontoauszüge beibringen, und ... , und ...,
Nach Steuerrecht oder nach SGB ?HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Sa 23. Mär 2019, 20:15 Nachtrag:
ständiger Wohnsitz in Deutschland? Was sind die Bedingungen dafür? Wieviel Tage biste noch mal ausserhalb von Schland?