Überbrückungsgeld abgeschafft ???

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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raban
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Überbrückungsgeld abgeschafft ???

#1

Beitrag von raban »

Hallo Ihr Lieben,

unserer Tochter wurde neulich auf Anfrage an das Arbeitsamt, ihr Mann, unser Schwiegersohn, war bis vor kurzem ALG-I-Empfänger, ob er Überbrückungsgeld beantragen könne, weil bis zur ersten Lohnzahlung schließlich eine Familie ernährt werden müsse, an die ARGE verwiesen !!! Erstaunt gucke- nun denn, dort wurde ihr schroff mitgeteilt, es würde sich ja eh nicht lohnen, es dauere vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit !!! Was IST das denn ???
Dies bedeutet ja klar und deutlich, daß Menschen, die sich um Arbeit bemühen, weiterhin in diesem Staat bestraft werden, oder ? Früher war dies kein Problem und ging relativ schnell von statten.
Was wißt Ihr darüber ? Ist DAS rechtens ??? Ich fasse es nicht !!!


LG raban
~~ So wie unten, so auch oben ~~
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kleinchaos
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Re: Überbrückungsgeld abgeschafft ???

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Raban,

wenn er nicht mehr im ALG1-Bezug ist ist das wohl sogar richtig, dass er zur ARGE geschickt wird.
Er hätte das Überbrückungsgeld noch während der Bezugsdauer des ALG1 beantragen müssen. Er darf aber von der ARGE nicht mit dem Hinweis auf lange Bearbeitungszeit abgewiesen werden.

Überbrückungsgeld wird ja meist als Darlehen gewährt, und je nach Lohnzahlung dann eventuell in einen Zuschuss umgewandelt, wenn die Bedürftigkeit für den Monat vorhanden ist. Und ARGEn sollen/müssen ja arg sparen, so zB. :motzki:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Emmaly
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Re: Überbrückungsgeld abgeschafft ???

#3

Beitrag von Emmaly »

Hallo raban,

auch für SGB III gilt das Vermittlungsbuget.
Also noch einmal zum Arbeitsvermittler mit Beistand und die Sache versuchen zu klären:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26390/z ... tlung.html

Ich korrigiere: die Anträge sind VOR Arbeitsaufnahme zu stellen.
Zuletzt geändert von Emmaly am Di 8. Sep 2009, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ergänzt
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Emmaly
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Re: Überbrückungsgeld abgeschafft ???

#4

Beitrag von Emmaly »

Wenn die Bedürftigkeit da ist, weil in den Monat kein Geld fließt, dann geht auch Vorschuss bei der ARGE.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
quinky
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Re: Überbrückungsgeld abgeschafft ???

#5

Beitrag von quinky »

Hi Emmaly,

Du hast recht, ich gehe aber noch weiter!

Du schreibst: dann geht auch Vorschuss bei der ARGE

Meine Meinung: Die ARGE MUSS einen Vorschuss zahlen, sonst erfolgt eA, denn:

Bei zweifelsfreier Hilfebedürftigkeit besteht gesetzlich die Leistungspflicht des Leistungsträgers am 1. eines Monats IM VORAUS, jede fiktive Anrechnung von später zu erhaltenem Lohn nach Zuflussprinzip ist rechtswidrig und darf bei der Feststellung: vorhandene Hilfebedürftigkeit NICHT angewandt werden

Gruß
Ernie
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