Kündigung des AG im Krankengeldbezug: ALG 1 beantragen? Ja/Nein

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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BK48
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Kündigung des AG im Krankengeldbezug: ALG 1 beantragen? Ja/Nein

#1

Beitrag von BK48 »

Hallo zusammen,

bin gerade etwas ratlos und brauche Euer ALG1-Wissen...

Der Arbeitnehmer wird im Krankengeldbezug gekündigt. Das die Kündigung vielleicht zu unrecht erfolgt ist, kann sein, wäre ggf. zu prüfen...
Begründet wurde sie jedenfalls nicht.

Er geht nach Erhalt der Kündigung zum Arbeitsamt und will sich arbeitslos melden. Wird dort an der Anmeldung weggeschickt, weil er ja im Krankengeldbezug ist.

Nun denke ich aber logisch:
Wo keine KV-Versicherungspflicht mehr über das Arbeitsverhältnis besteht, kann das Krankengeld doch gar nicht mehr weiter gewährt werden.
Es muss doch am Folgetag auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Status als Arbeitsloser da sein... :1:

Wie geht es richtig???

Allen einen schönen Tag der ARBEIT!!!
BK48
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topas
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Re: Kündigung des AG im Krankengeldbezug: ALG 1 beantragen? Ja/Nein

#2

Beitrag von topas »

nein, durch den Krankengeldbezug ist er automatisch Krankenversichert, Arbeitslosen- und Rentenbeiträge werden auch von der KK übernommen, Arbeitslosenbeiträge zählen dann später auch zur Anrechnung ALG1. Schön mal wieder was von Dir zu lesen. VG
venceremos
topas
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Re: Kündigung des AG im Krankengeldbezug: ALG 1 beantragen? Ja/Nein

#3

Beitrag von topas »

die Krankmeldungen müssen durchgehend sein, die KK versuchen alles um einen aus dem Bezug zu "kicken". VG
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marsupilami
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Re: Kündigung des AG im Krankengeldbezug: ALG 1 beantragen? Ja/Nein

#4

Beitrag von marsupilami »

Wurde denn wenigstens schriftlich gekündigt?
So richtig auf Papier und eigenhändiger Unterschrift von Scheffe?

Kündigung mündlich, telefonisch, sms, etc. - alles unwirksam.

Kündigungsgrund muss nicht unbedingt sein:
https://www.finanztip.de/ordentliche-kuendigung/

Gibt es einen Arbeitsvertrag und was sagt der dazu?

Krankheit schützt vor Kündigung nicht!
Aber ein paar Dinge sind schon zu beachten.
Und daraus ergibt sich dann Widerspruch gegen die Kündigung ja/nein.

https://www.advocado.de/ratgeber/arbeit ... essig.html

Wenn der Kündigung widersprochen werden soll, ist auf Fristen zu achten.
Da mal reinschauen: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... l#tocitem1
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Kündigung des AG im Krankengeldbezug: ALG 1 beantragen? Ja/Nein

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, @topas sieht das richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Kündigung des AG im Krankengeldbezug: ALG 1 beantragen? Ja/Nein

#6

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
topas
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Re: Kündigung des AG im Krankengeldbezug: ALG 1 beantragen? Ja/Nein

#7

Beitrag von topas »

achso, Sie haben Ihn weggeschickt weil wenn man krank ist, steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
venceremos
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tigerlaw
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Re: Kündigung des AG im Krankengeldbezug: ALG 1 beantragen? Ja/Nein

#8

Beitrag von tigerlaw »

topas hat geschrieben: Mi 1. Mai 2019, 20:15 nein, durch den Krankengeldbezug ist er automatisch Krankenversichert, Arbeitslosen- und Rentenbeiträge werden auch von der KK übernommen, Arbeitslosenbeiträge zählen dann später auch zur Anrechnung ALG1. Schön mal wieder was von Dir zu lesen. VG
Genau, der "alte Status" mit KG-Bezug läuft auch über das Vertragsende hinaus. Man muss nur höllisch aufpassen, wie @topas richtig schreibt,
topas hat geschrieben: Mi 1. Mai 2019, 20:17 die Krankmeldungen müssen durchgehend sein, die KK versuchen alles um einen aus dem Bezug zu "kicken". VG
denn sonst hört der KG-Anspruch auf. Es hat sich zwar durch eine Gesetzesänderung vor ca. einem Jahr etwas entspannt, aber immer noch ist dringend zu empfehlen, lieber einen oder zwei Tage vor Ablauf der bisherigen Krankschreibung wieder beim Arzt aufzuschlagen (und wenn der/die nicht da ist, unbedingt zum Vertreter)!!

Wenn das Malheur erst mal passiert sein sollte, dann sofort zur BA und sich arbeitslos und arbeitsuchend melden, damit man ALG-I bezieht. Und wenn es dann nach vielleicht einer Woche leider, leider :unschuld: :unschuld: :unschuld: zu einem unvorhergesehenen Rückfall kommt, dann bekommt man wieder Krankengeld (allerdings dann nur in Höhe des ALG-I, also mit ca. 60 bzw. 67 % des vorherigen Netto; das ursprüngliche KG betrug ca. 80 % des Netto).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
BK48
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Re: Kündigung des AG im Krankengeldbezug: ALG 1 beantragen? Ja/Nein

#9

Beitrag von BK48 »

Hallo zusammen,

ich freue mich sehr, dass IHR ALLE hier diese (aus meiner Sicht) eilige Frage so fundiert und verständlich beantwortet habt!

Familie DANKT!!!
Liebe Grüße!!!!

ps. mir geht es z.Zt. relativ gut, bin auch schon seit 02-2019 krankgeschrieben mit mittlerweile 3 verschiedenen aufeinanderfolgenden Diagnosen. Das ALG 1 hat dann nach den esten 6 Wochen "aufgehört" und seitdem bin ich das erste Mal im Leben im Krankengeldbezug. Auch schon etwas panisch zwischendurch wegen dem Diagnosenverlauf (also bürokratie-technisch)... Aber aus dem Thema ALG 1 werde ich ja nicht schlau. ALG 2 hab ich auch schwer abgebaut, was die Aktaualität meiner Kenntnisse angeht. Bin da im Moment eher im Miet- und Gesellschaftsrecht (Wohngemeinschaft) unterwegs gerade. Einlesen geht ja immer recht schnell, solange es 0815 bleibt. Aber die D e t a i l s sind fast ein eigenes Buch wert ... UND: immer noch nicht fertig mit meinem blöden Sozialmanagement-Studium - das Leben spielt halt manchmal schon echt sein eigenes Spiel mit einem...
BK48
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