Hallöchen !
Ich ziehe am 30. Dezember 2008 nach Bayern. Habe dort noch keine Arbeit, sondern will mir was suchen wenn ich unten bin. Ist einfacher wenn man dort schon seinen Wohnsitz hat.
Kann ich trotzdem vorher einen Antrag bei der derzeitigen Agentur auf Umzugskostenbeihilfe stellen ? Das heißt wenn ich dann dort unten was finde, dass ich einen Teil von den Kosten zurück bekomme?
Danke
Umzugskosten !!!
Re: Umzugskosten !!!
Hallo,
willkommen im Forum.
Nein leider ist das nicht möglich. Erst die Arbeit und dann ein Umzug innerhalb von zwei Jahren geht.
Wenn du zeitnah Arbeit findest, könnte ein Umzug steuerliche Sonderausgabe sein.
willkommen im Forum.
Nein leider ist das nicht möglich. Erst die Arbeit und dann ein Umzug innerhalb von zwei Jahren geht.
Wenn du zeitnah Arbeit findest, könnte ein Umzug steuerliche Sonderausgabe sein.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Umzugskosten !!!
Für erfolgreiche Arbeitssuche muss man nicht vor Ort wohnen, der Umzug ist jetzt nicht notwendig und die Kostenübernahme wird abgelehnt.
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Re: Umzugskosten !!!
OK ich danke euch.
MFG
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Re: Umzugskosten !!!
Ich frage mich gerade, warum es in Bayern mehr Stellen geben soll ????....
Also ich würde da eher nach NRW ziehen..... die knacken immer öfter den Lotto-Jackpot.... die haben bestimmt auch mehr freie Stellen als wir "armen" Bayern.
Also ich würde da eher nach NRW ziehen..... die knacken immer öfter den Lotto-Jackpot.... die haben bestimmt auch mehr freie Stellen als wir "armen" Bayern.
Re: Umzugskosten !!!
Grundsatz aller Sozialleistungen ist, dass für die Vergangenheit nicht gezahlt wird.
Ein Bedarf muss vorhanden sein und nicht anderweitig gedeckt werden können. Und grundsätzlich erst Antrag stellen und dann Kosten verursachen.
Ein Bedarf muss vorhanden sein und nicht anderweitig gedeckt werden können. Und grundsätzlich erst Antrag stellen und dann Kosten verursachen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?