Hi,
ich habe eine Frage zu etwas das mich sehr verwirrt. Meine Eltern sind seit August 2009 Hausbesitzer (über Darlehn) und nun wird mein Vater wegen Insolvenz des AG wohl ALG1 beantragen gehen. Zusätzlich wird auch geschaut ob ALG2 als Aufstockung hinzu kommt, da mein Vater Hauptverdiener war und meine Mutter leider nur ein geringfügiges Einkommen hat (so um die 320-350€ pro Monat, variirt).
Soweit so gut. Nun habe ich geoogelt aber ich blick nicht ganz durch wie das mit Haus berechnet wird. Ich hab gelesen das die Zinsen übernommen werden. Ist das korrekt? Wenn ja in welcher Höhe?
Gibt es Grenzen bei Hausgröße und Anzahl der Bewohner? Ich bewohne die erste Etage, wir sind als 3 Personen im Haus bei rund 134m².
Pro Monat werden rund 420€ an die Bank gezahlt, davon rund 350€ leider als Zinsen. (Tilgung 1%)
Geheizt wird mit Öl, dass sind rund 2000€ die dann anfallen (halt voll gefüllt und für 1 Jahr in etwa ausreichend). Wird da der normale Heizkostenzuschuss gewährt? (bei mir waren das max. 44€ bei ALG2) Zählt der pro Objekt oder pro Person?
Laut ALG Rechner sieht es ja eigentlich recht schlecht aus mit ALG2, laut diesem bekäme mein Vater etwa 870€, plus die 320-350€ meiner Mutter. Das wären dann ca. 1300€. Klingt jetzt nicht so dramatisch, ist aber schon ein drastischer Unterschied zu vorher, noch dazu das man erst eingezogen ist und noch einiges an Reparaturen etc ansteht. :(
Ich will meine Eltern auch selbst unterstütze, es geht ja bei mir auch gerade wieder berg auf. Aber leider kann ich auch nicht so wie ich würde wollen. :(
Gruss,
Lena
ALG 1 als Hauseigentümer
Re: ALG 1 als Hauseigentümer
Beim ALG I ist das Haus außen vor, die Höhe des ALG I die Bemessungsgrundlage ist der Verdienst während der Versicherungszeit. Anders beim ALG II, da gehört der Zinsanteil, die Heiz- und Betriebskosten zu den KdU.
Auch erforderliche Reparaturen, die nicht der Modernisierung oder Steigerung des Wertes der Immobilie dienen.
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: ALG 1 als Hauseigentümer
Ja das mit ALG1 weis ich, aber wenn sie nun ALG2 beantragen und zugesprochen bekommen als Aufstockung, ändert sich dann was?
Re: ALG 1 als Hauseigentümer
Als ALG II Bezieher haben deine Eltern Anspruch auf Deckung des soziokulturellen Existenzminimums (Bedarf) zuzüglich angemessene KdU. Grob gesagt 2 x 90 % des Regelsatzes von z.Zt. 359 € + wie oben geschrieben.
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- kleinchaos
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Re: ALG 1 als Hauseigentümer
Ich würd bei ALG1 erstmal Wohngeld bzw Lastenzuschuss beantragen. Und sie dürfen nicht vergessen, deinen Mietanteil als Einkommen anzugeben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg