Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I werden von § 39 SGB II nicht erfasst und entfalten aufschiebende Wirkung.
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1730/
LSG FSB - L 16 AS 649/14 B ER - aufschiebende Wirkung
LSG FSB - L 16 AS 649/14 B ER - aufschiebende Wirkung
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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