SG DD - S 20 AS 5639/14 ER - Waschmaschine für Single

Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89511
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

SG DD - S 20 AS 5639/14 ER - Waschmaschine für Single

#1

Beitrag von Koelsch »

SG Dresden: Waschmaschine als Wohnungserstausstattung auch für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger

zu SG Dresden, Beschluss vom 10.10.2014 - S 20 AS 5639/14 ER.
Auch alleinstehende Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf eine Erstausstattung ihrer Wohnung mit einer Waschmaschine. Das hat das Sozialgericht Dresden mit rechtskräftigem Eilbeschluss vom 10.10.2014 entschieden (Az.: S 20 AS 5639/14 ER).

Jobcenter verweigert alleinstehendem Hartz-IV-Empfänger Erstausstattung mit Waschmaschine

Der Antragsteller bezog nach vorangegangener Obdachlosigkeit eine unmöblierte Ein-Raum-Wohnung. Das Jobcenter Dresden bewilligte ihm zunächst im Wesentlichen gebrauchte Möbel als Sachleistung für deren Erstausstattung. Für nicht gebraucht verfügbare Gegenstände erhielt der Antragsteller insgesamt 548 Euro. Weitere Geldleistungen, insbesondere für eine Waschmaschine, lehnte das Jobcenter ab. Seine Wäsche könne der Antragsteller in dem in der Nähe befindlichen Waschsalon waschen. Dagegen wandte sich der Antragsteller im Weg des einstweiligen Rechtsschutzes.

SG: Auch Alleinstehende können Erstausstattung mit Waschmaschine verlangen

Das SG hat dem Antrag überwiegend stattgegeben und dem Antragsteller unter anderem Geldleistungen für eine Waschmaschine zugesprochen. Der Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung umfasse auch im Ein-Personen-Haushalt eine Waschmaschine. Auf die Nutzung eines Waschsalons müsse sich der Antragsteller nicht verweisen lassen. Denn die dabei entstehenden Mehrkosten seien von der Regelleistung von 391 Euro nicht umfasst.

Quelle: https://beck-aktuell.beck.de/news/sg-dr ... -empf-nger
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „ALG II / Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)“