LSG NRW - L 19 AS 1253/15 ER - Zulässigkeit Beschwerde

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Koelsch
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LSG NRW - L 19 AS 1253/15 ER - Zulässigkeit Beschwerde

#1

Beitrag von Koelsch »

Es geht in dem enttäuschenden Entschluss zwar um KdU. Ich hab es aber mal hier hin gepackt, da sich das LSG hier nur auf die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde beschränkt. Aus den handschriftlichen Anmerkungen auf dem Anschreiben zum Beschluss glaube ich schließen zu können, dass auch der Klägeranwalt von dem Beschluss wenig begeistert ist.

Kläger ist Teilnehmer am Stammtisch Viersen.

Ich füge das letzt Anwaltsschreiben bei, damit man erkennt, worum es eigentlich geht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: LSG NRW - L 19 AS 1253/15 ER - Zulässigkeit Beschwerde

#2

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:Es geht in dem enttäuschenden Entschluss zwar um KdU. Ich hab es aber mal hier hin gepackt, da sich das LSG hier nur auf die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde beschränkt. Aus den handschriftlichen Anmerkungen auf dem Anschreiben zum Beschluss glaube ich schließen zu können, dass auch der Klägeranwalt von dem Beschluss wenig begeistert ist.
(...)
Nein, Koelsch, die Randglossen sind nur die Vorgaben, welche Termine in den Fristenkalender einzutragen sind.

Wenn der Sachverhalt durch den Senat richtig wiedergegeben ist, kann ich an dem Beschluss leider keinen Fehler erkennen. Wenn der Anspruch aber auch materiell vor dem Senat nicht durchgedrungen wäre, hätten evtl. einige Ausführungen dazu erfolgen können, etwa mit der Formulierung:
... Selbst wenn die Beschwer größer als 750 € gewesen wäre, hätte die Beschwerde dennoch keinen Erfolg gehabt, weil ...
Aber das ist allenfalls eine "freiwillige Serviceleistung", auf die man keinen Rechtsanspruch hat ...

Ich nehme mal an, dass der Kollege in die Beschwerdeschrift nicht auch sofort einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde mit hineingepackt hat, wobei das natürlich noch keine Garantie dafür ist, dass dies auch tatsächlich erfolgt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: LSG NRW - L 19 AS 1253/15 ER - Zulässigkeit Beschwerde

#3

Beitrag von Koelsch »

Hab heute mit der Klägerin telefoniert, der Anwalt will es nicht bei dem Beschluss beruhen lassen. Antrag auf Zulassung der Beschwerde war in der Beschwerdeschrift mit drin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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