1. Die Unbilligkeitsverordnung regelt abschließend die Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen Leistungsberechtigte zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente nicht verpflichtet sind.
2. Die Aufforderung an Leistungsberechtigte zur Beantragung einer vorrangigen Leistung steht im Ermessen der Jobcenter.
Zu diesem Thema:
1. Pressemitteilung des BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... s=0&anz=20
2. Urteil im Volltext: Verschiedene Quellen, vgl. https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 201/15%20R
3. Kurze Analyse des Urteils: s. Anlage