LSG Meck-Pom - L 10 AS 165/14 - Lebensversicherung

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Koelsch
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LSG Meck-Pom - L 10 AS 165/14 - Lebensversicherung

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Beitrag von Koelsch »

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.07.2015 - L 10 AS 165/14 – Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 51/15 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Überschussanteile und Bewertungsreserve aus einer Kapitallebensversicherung bei Auszahlung während des Leistungsbezugs

Sind Überschussanteile und Bewertungsreserven aus einer zum Schonvermögen zählenden Kapitallebensversicherung bei Auszahlung und Zufluss während des Leistungsbezugs gem § 11 SGB 2 als Einkommen zu berücksichtigen?

Leitsatz (Juris )
Überschussanteile und Bewertungsreserven aus einer zum Schonvermögen zählenden Kapital lebensversicherung sind bei Auszahlung und Zufluss während des Bezuges von Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende dem Vermögen gem § 12 SGB 2 zuzuordnen und nicht gem
§ 11 SGB 2 als Einkommen zu berücksichtigen.
Rechtstipp: ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 18.02.2015 - L 8 AS 1229/12 und Thüringer LSG, Urteil vom 13.11.2014 - L 9 AS 678/12


Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1926/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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