Erhalten Hartz-IV-Bezieher neben einer Opferentschädigung auch darauf angefallene Zinsen nachgezahlt, darf das Jobcenter diese nicht als Einkommen mindernd anrechnen.
Wenn die Nachzahlung der Opferentschädigung selbst nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werde, müsse dies auch für die Zinsen gelten.
Besprechung: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/zi ... -iv-569854
Urteil: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=187788
SG D - S 29 AS 4295/13 - Zinsen auf Opferentschädigung
SG D - S 29 AS 4295/13 - Zinsen auf Opferentschädigung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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