SG H - S 74 AS 256/17 ER - Beratung durch das JC

Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

SG H - S 74 AS 256/17 ER - Beratung durch das JC

#1

Beitrag von Koelsch »

Unser User der ratlose versuchte per Eilverfahren das JC zur Beratung bzw der Erstattung von Anwaltskosten in einem Widerspruchsverfahren gegen einen Erstattungsbescheid zu verpflichten.

Das SG entschied:

Da Widerspruch gegen Erstattungsforderung aufschiebende Wirkung entfaltet, ist keine Eilbedürftigkeit gegeben. Erörtterungen, in welchem Umfang JC zu einer Beratung verpflichtet sein könnte, sprengen aber den Rahmen einer im Eilverfahren nötigen summarischen (groben) Prüfung. Weiterhin ist die Übernahme von Beratungskosten im Beratungshilfegesetz geregelt, Ansprechpartner hier ist das Amtsgericht.
SG H - S 74 AS 256_17 ER - Beratung durch JC.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „ALG II / Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)“