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LSG BB - L 19 AS 1842/17 B ER - EGV Kostenübernahme Bewerbungskosten

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 22:36
von Koelsch
Nur Ermessensvorschriften in der Eingliederungsvereinbarung? So nicht…, ein Beitrag von RA Kay Füßlein, Berlin
Manchmal bedarf es eines etwas längeren Rechtsweges, um Bekanntes zu bestätigen.

Im vorliegenden Fall war in der Eingliederungsvereinbarung der Kostenersatz als reine „Kann“-Leistung ausgestattet. Dies bedeutete, dass das JobCenter sog. Ermessen hat, ob es die Bewerbungskosten ersetzt oder nicht. Da Bewerbungskosten erheblich ins Geld gehen können, aber nicht im Regelsatz enthalten sind, muss die Eingliederungsvereinbarung feste Regeln hierfür enthalten.

Nach unerfolgreicher erster Instanz stelle das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 7.11.2017 klargestellt, dass es stets einer verbindlichen Kostenzusage bedarf.

Die hierauf gestützen Sanktionen wegen Nichtbewerben waren daher durch das JobCenter auch zurück zunehmen.
Quelle: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=874


Beschluss: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp ... 842_17.pdf