Die Verwertung einer Lebensversicherung, deren Substanzwert aus "nicht benötigten Hilfeleistungen" herrührt, bedeutet für den Kläger keine besondere Härte.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =4&anz=147
aus: Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2307/
BSG - B 4 AS 19/16 R - Verwertung von während des Bezugs angespartem Vermögen
BSG - B 4 AS 19/16 R - Verwertung von während des Bezugs angespartem Vermögen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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