Tigerlaw sandte mir den folgenden Beschluss, der sich recht gut mit der Frage beschäftigt, wann "arbeitet" man und ist daher nicht mehr nur arbeitssuchend und von dahr vom ALG II ausgeschlossen
LSG NRW - L 12 AS 2015/16B ER - ALG II für EU Ausländer
LSG NRW - L 12 AS 2015/16B ER - ALG II für EU Ausländer
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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