LSG Nds-Bremen, L 11 AS 474/17, U. v. 26.02.2019, Anspruch auf H-4-Leistungen bei Haftunterbrechung

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tigerlaw
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LSG Nds-Bremen, L 11 AS 474/17, U. v. 26.02.2019, Anspruch auf H-4-Leistungen bei Haftunterbrechung

#1

Beitrag von tigerlaw »

Leitsatz:
1. Strafgefangene haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen, da sie im Gefängnis versorgt sind.
2. Dieser Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Vollzugseinrichtung gilt jedoch nicht, wenn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für die Dauer eines stationären Heilverfahrens außerhalb des Strafvollzugs unterbrochen wird.
Quelle: nach https://mobil.kostenlose-urteile.de/LSG ... s27184.htm

Vollständige Fassung: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=205407
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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