Zur Gewährung von PKH, denn Angesichts des Umstandes, dass die offenbar alleinerziehende Klägerin mit einem Säugling und einem zum Zeitpunkt des Umzugs gerade fünfjährigem Kind einen Umzug aus der fünften Etage ohne Aufzug zu bewältigen hatte, ist jedenfalls zu klären, ob sie den Umzug mit Hilfe von Freunden oder Bekannten hätte organisieren können.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Aus: Tacheles Rechtsprechungsticker - https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2490/
LSG NRW - L 6 AS 2437/17 B - Kritierien für Gewährung von PKH
LSG NRW - L 6 AS 2437/17 B - Kritierien für Gewährung von PKH
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: LSG NRW - L 6 AS 2437/17 B - Kritierien für Gewährung von PKH
Ja und....... soll die Frau nun ihre Freunde und Bekannten auflisten damit diese ne Notiz anfügen: "ich konnte oder wollte nicht helfen"? Wie soll so etwas geklärt werden können ohne u.a. sich als Leistungsempfänger preis zugeben?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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