Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch den Sozialhilfeträger - also nicht im Rahmen des SGB II zu übernehmen sondern nach § 73 SGB XII
Pressemitteilung--> http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/a0b ... 0000000042
Link zum Gesamturteil: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
L 3 AS 76/07 LSG Rhl.-Pf. - zu Schulbuchkosten
L 3 AS 76/07 LSG Rhl.-Pf. - zu Schulbuchkosten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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