BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 30.9.2008, B 4 AS 29/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -
Steuererstattung - einmalige Einnahme - Zuflussprinzip - Verteilzeitraum - Vermögen nach
Unterbrechung der Hilfebedürftigkeit - Schuldentilgung - Aufteilung für einen angemessenen
Zeitraum
Leitsätze
Eine einmalige Einnahme, die nach der Antragstellung zufließt, ist grundsätzlich bis zu ihrem
Verbrauch als Einkommen bei der Berechnung der Arbeitslosengeld II-Leistung zu
berücksichtigen, es sei denn, die bisher bestehende Hilfebedürftigkeit wird im Verteilzeitraum
durch Einkommen - ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme - für mindestens einen
Monat unterbrochen; die erneute Antragstellung allein unterbricht den Verteilzeitraum nicht.
BSG Steuererstattung nach Antragsstellung B 4 AS 29/07 R
BSG Steuererstattung nach Antragsstellung B 4 AS 29/07 R
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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