BSG Arbeitseinkommen Zuflussprinzig B 14 AS 43/07 R

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Günter
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BSG Arbeitseinkommen Zuflussprinzig B 14 AS 43/07 R

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Beitrag von Günter »

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 30.7.2008, B 14 AS 43/07 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - nachträglich gezahltes Arbeitsentgelt - Zuflussprinzip - Zufluss nach Antragszeitpunkt - Berücksichtigung der laufenden Einnahme im Zuflussmonat - Ermächtigungskonformität - Verfassungsmäßigkeit
In dieser Sache führte die Revision zur Aufhebung der zweitinstanzlichen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das LSG. Die Beklagte ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass das der Klägerin für Mai 2005 zustehende und Mitte Juni 2005 ausgezahlte Arbeitsentgelt im Monat Juni 2005 als Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB II zu berücksichtigen war. Der Senat konnte auch in dieser Sache nicht abschließend entscheiden, weil notwendige Feststellungen zum Bedarf der Klägerin und zu dem bei ihr zu berücksichtigenden Einkommen im streitigen Zeitraum fehlen.

SG München - S 50 AS 771/05 -
Bayerisches LSG - L 7 AS 80/06 - - B 14 AS 43/07 R -
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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