BSG Verpflegung durch Familienangehörige B 14 AS 46/07 R

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Günter
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BSG Verpflegung durch Familienangehörige B 14 AS 46/07 R

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Beitrag von Günter »

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.6.2008, B 14 AS 46/07 R

Arbeitslosengeld II - kostenfreie Verpflegung durch Familienangehörige in der Haushaltsgemeinschaft - keine Kürzung der Regelleistung - keine Einkommensberücksichtigung vor dem 1.1.2008 - keine Rückwirkung des § 2 Abs 5 AlgIIV 2008
Die Beklagte war in Bezug auf den hier streitigen Bewilligungszeitraum nicht berechtigt, die der Klägerin zustehende Regelleistung im Hinblick auf die Gewährung von Verpflegung im Haushalt der Eltern zu kürzen. Dies folgt - wie in der unter 5) aufgeführten Sache - bereits daraus, dass es in der hier streitigen Zeit für eine Berücksichtigung von Verpflegung als Einkommen noch keine Rechtsgrundlage gab.

Zwar lässt die auf den streitigen Zeitraum noch nicht anwendbare Regelung in § 2 Abs 5 Alg II-Verordnung vom 17.12.2007 die Berücksichtigung von Vollverpflegung als Einkommen zu. Ob die Regelung letztlich rechtmäßig ist, war hier nicht zu entscheiden. Es konnte auch offen bleiben, in welchem Umfang der Klägerin tatsächlich Verpflegung von ihren Eltern zur Verfügung gestellt worden ist. Die in § 2 Abs 5 Alg II-Verordnung enthaltene Differenzierung nach dem Umfang der dem Hilfeempfänger gewährten Verpflegung macht aber deutlich, dass der Grundsicherungsträger im Einzelnen feststellen müsste, ob die regelmäßige Versorgung des Hilfebedürftigen durch die von einem Dritten gewährte Sachleistung tatsächlich in dem Umfang sichergestellt ist, den er als Einkommen berücksichtigen will.

SG Berlin - S 107 AS 11531/05 -
LSG Berlin-Brandenburg - L 14 AS 1124/06 - - B 14 AS 46/07 R -
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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